(Minghui.org) Am 18. September 2022 wurde die 68-jährige Deng Guiying aus einer dreijährigen Haftstrafe freigelassen, zu der sie wegen ihres Glaubens an Falun Dafa verurteilt worden war. Kurz darauf erhielt sie eine Aufforderung, die während der Haft gewährte Rente zurückzuzahlen.
Das lehnte Deng mit der Begründung ab, dass ihre rechtmäßig erworbenen Rentenansprüche durch das chinesische Arbeitsrecht geschützt seien. Die Sozialversicherungsbehörde setzte daraufhin ihre Rentenzahlungen aus und forderte die bereits gewährten Leistungen zurück.
Deng lebt in der Stadt Nanchang, Provinz Jiangxi und arbeitete früher in der Druckerei Dongfeng. Ihre jüngste Verurteilung ging auf eine Verhaftung am 19. September 2019 zurück.
Während ihres Aufenthalts in der Haftanstalt Nanchang durfte ihre Familie Deng nur einmal besuchen. Ihre Familie gab 30.000 Yuan (etwa 3.700 Euro) für die Beauftragung eines Anwalts aus, aber dieser durfte sie während der virtuellen Anhörung vor dem Bezirksgericht Xihu nicht verteidigen. Anfang September 2020 wurde Deng zu drei Jahren Haft verurteilt und am 17. September in das Frauengefängnis der Provinz Jiangxi verlegt.
Bereits im Jahr 2003 war die Praktizierende zu drei Jahren Haft verurteilt worden, die sie im selben Gefängnis verbrachte. Während der beiden Haftstrafen wurde sie auf verschiedene Arten misshandelt.
Während der Verbüßung ihrer ersten Haftstrafe von 2003 bis 2006 wurde Deng gezwungen, unter schlechten Arbeitsbedingungen und ohne Bezahlung Schwerstarbeit zu leisten. Wegen der extrem hohen Arbeitsbelastung war ihr linker Daumen stark verformt. Sie konnte ihn weder beugen noch strecken. Auch das linke Bein bereitete ihr noch viele Jahre nach der Freilassung Schmerzen.
Am 17. September 2020 wurde Deng nach ihrer Ankunft im Gefängnis in der Gruppe für Neuzugänge untergebracht. Als sie sich weigerte, die Gefängnisregeln auswendig zu lernen, teilten die Wärter sie am 2. Oktober 2020 der Abteilung vier zu. Zwei Monate lang musste sie täglich von morgens bis 23 Uhr abends auf der Bettkante sitzen. Sobald sie dabei eindöste, wurde sie angebrüllt.
Als nächstes kam Deng in Abteilung fünf, wo sie auf andere inhaftierte Praktizierende traf, darunter Li Lanying aus dem Kreis Xingguo, Li Meilian aus der Stadt Yingtan und die über 80-jährige Yin Dongmei aus der Stadt Yichun. Die Wärter befahlen den Praktizierenden, Videos anzusehen und Materialien zu lesen, in denen Falun Dafa verleumdet wurde. Deng weigerte sich und argumentierte, das seien allesamt erfundene Lügen. Daraufhin befahlen die Wärter einige Gefangenen, sie fernab der Überwachungskameras brutal zu verprügeln.
Die Häftlinge, die Deng und die anderen Praktizierenden überwachen sollten, waren alle drogenabhängig oder zum Tod verurteilte Gefangene. Die Wärter versprachen ihnen Haftverkürzungen oder andere Zugeständnisse, damit sie die Praktizierenden misshandelten. Im tiefsten Winter erlaubten die Insassen ihnen nicht, warm zu duschen. Stattdessen durfte jeder Praktizierende nur fünf Minuten kalt duschen. Einige ältere Praktizierenden schafften es nicht einmal, sich innerhalb der fünf Minuten aus- oder anzuziehen.
Deng wurde auch gezwungen, von 5:30 bis 19:00 Uhr zu arbeiten, wenn sie nicht gerade einer Gehirnwäsche oder Folter unterzogen wurde. An ihren Arbeitstagen hatte sie lediglich fünf Minuten Mittagspause. Die Mahlzeit bestand aus einfachem Reis mit etwas Suppe. Wenn sie ihre Arbeitsquote nicht schaffte, wurde sie gemaßregelt oder misshandelt.
Während der Arbeit musste Deng Fließbandarbeit leisten. Sie sollte Etiketten auf Schuhe kleben. Für jedes Schuhpaar musste sie vier selbstklebende Etiketten schnell von dem Vordruck abziehen, auf die Schuhe kleben und fest andrücken. Nach wenigen Tagen waren all ihre Finger verletzt und bluteten. Ihr blieb nichts anderes übrig, als ein paar Stofffetzen um die Finger zu wickeln und weiterzuarbeiten. Auf diese Weise war es aber noch schwieriger, die Etiketten abzuziehen. Deng litt unter extremen Schmerzen.
Jeden Tag musste sie insgesamt 4.000 Etiketten auf 1.000 Paar Schuhe kleben. Wenn sie ihr Pensum nicht erfüllte, musste sie 500–1.000-mal ihren Namen aufschreiben. Als sie sich später weigerte, die Strafe zu akzeptieren, wurde sie von der Vorarbeiterin und den sie überwachenden Gefangenen zurechtgewiesen.
Frühere Berichte:
Folter im Frauengefängnis der Provinz Jiangxi
Mindestens 32 Falun-Dafa-Praktizierende im Frauengefängnis der Provinz Jiangxi inhaftiert