(Minghui.org) Am 26. Juli wurde eine 55-jährige Praktizierende wegen ihres Glaubens an Falun Dafa ins Gefängnis überführt, nachdem ein Berufungsgericht ihre Haftstrafe von eineinhalb auf dreieinhalb Jahre erhöht hatte.
Zhang Chuanwen lebt im Kreis Qingyuan in der Provinz Liaoning. Am 4. Dezember 2022 wurde sie mit den beiden Männer Liu Zhenqing und Du Qinghua verhaftet. Jemand hatte die drei Praktizierenden angezeigt, weil sie Kalender mit Informationen über Falun Dafa verteilt hatten. Beamte durchsuchten Lius Wohnung. Als sie auch die Zhangs Wohnung durchsuchen wollten, weigerte sich diese, die Polizisten zu ihrer Wohnung zu führen.
Die Polizei verhängte gegen die beiden Männer fünf Tage Verwaltungshaft, ohne diese zu vollstrecken. Stattdessen wurden sie freigelassen. Zhang hingegen brachte man zur Kreispolizeibehörde Qingyuan. Am 9. Dezember 2022 erfolgte ihre Verlegung in die Haftanstalt Nangou, wo sie in Strafhaft genommen wurde. Später gab die Polizei ihren Fall an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Wanghua ab.
Ein Wärter schlug Zhang mit einem Wischmopp so brutal auf den Mund, dass sich ihre Zähne lockerten. Auch von den Mitgefangenen wurde sie misshandelt, ohne dass die Wärter ihnen Einhalt geboten. Als ein Anwalt Zhang besuchte, erfuhr er von den Misshandlungen und informierte ihre Familie. Die Angehörigen reichten eine Beschwerde gegen die Wärter und Gefangenen bei dem Gefängnisdirektor ein, woraufhin die Schikanen aufhörten. Später wurde Zhang in eine andere Zelle verlegt.
Als Zhangs Angehörige sich am 10. April bei der Staatsanwaltschaft telefonisch nach dem Fall erkundigten, teilte man ihnen mit, dass die Akte am 1. März an das Gericht abgegeben worden sei.
Vom Gericht erfuhr die Familie im Anschluss, dass am 24. März eine Verhandlung stattgefunden hatte und Zhang am 1. April verurteilt worden war. Der Richter äußerte, er habe einen Anwalt mit Zhangs Verteidigung beauftragt. Die Berufungsfrist laufe am nächsten Tag, dem 11. April, ab. Als die Familie wissen wollte, warum der Richter nicht die Familie und Zhangs eigenen Anwalt über den Prozess informiert habe, sagte dieser, dass er das nicht für nötig gehalten habe. Nur der Beharrlichkeit der Familie ist es zu verdanken, dass der Richter die Frist für den Antrag auf Berufung um zwei Tage verlängerte.
Am 12. April besuchte der Anwalt Zhang in der Haftanstalt. Sie berichtete, dass die Wärter sie gezwungen hätten, nachts stundenlang zu stehen. Sie war so müde, dass sie kaum die Augen offenhalten konnte. Außerdem hatten Gefangene sie in die Innenseite der Oberschenkel gekniffen, sodass sie blaue Flecke hatte. Auf Nachfrage des Anwalts bestätigte Zhang, dass sie Berufung gegen das Urteil einlegen wolle. Ob es dem Anwalt gelungen ist, die Berufung am nächsten Tag fristgerecht beim Gericht abzugeben, ist nicht bekannt.
Früher litt Zhang an Arthritis, einer Darmentzündung sowie einer schlimmen Hauterkrankung. Oft musste sie ins Krankenhaus. Es verging kein Tag, ohne dass sie Medikamente einnahm. Nachdem sie mit dem Praktizieren von Falun Dafa begonnen hatte, verbesserte sich ihr Zustand. Sie wurde nicht nur gesund, sondern auch ein besserer Mensch.
Nach Beginn der Verfolgung im Jahr 1999 wurde Zhang mehrfach festgenommen. Zweimal sperrte man sie in Zwangsarbeitslager, weil sie Falun Dafa nicht aufgeben wollte. Als ihr Mann die häufigen Schikanen nicht mehr ertragen konnte, ließ er sich von ihr scheiden.
Während ihrer Haft in den Zwangsarbeitslagern Wujiabao und Masanjia durfte Zhang nicht schlafen. Sie wurde gezwungen, unentgeltlich unter dem Einsatz toxischer Materialien zu arbeiten. Regelmäßig prügelten die Wärter auf sie ein und versetzten ihr Elektroschocks, sodass sie schwere Verbrennungen erlitt. Einmal war ihr Hals derart geschwollen, dass er den Umfang des Gesichts hatte.
Am 21. Juni 2018 wurde Zhang mit Ding Guozhu, Xu Junying und Yang Xiufang verhaftet. Jemand hatte die vier angezeigt, weil sie Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilt hatten. Als Dings Frau Wang Haichao später am selben Tag Zhang besuchte, wurde sie ebenfalls verhaftet.
Das Kreisgericht Qingyuan verurteilte alle fünf Praktizierenden nach einer Anhörung am 12. Dezember 2018 zu unterschiedlichen Haft- und Geldstrafen
Ding Guozhu: dreieinhalb Jahre und 5.000 Yuan (etwa 630 Euro)Wang Haichao: drei Jahre und 3.000 Yuan (etwa 380 Euro)Xu Junying und Zhang: 18 Monate und 2.000 Yuan (etwa 250 Euro)Yang Xiufang: 15 Monate und 1.000 Yuan (etwa 120 Euro)
Die Staatsanwälte Lyu Huanhuan und Wang Zongyang von der Staatsanwaltschaft des Kreises Qingyuan erachteten das Strafmaß als zu mild, sodass sie Berufung einlegten. Daraufhin fand am 4. Juni 2019 eine Anhörung vor dem Mittleren Gericht der Stadt Fushun in einem behelfsmäßig als Gerichtssaal umfunktionierten Raum der Haftanstalt Nangou statt. Im August 2019 erhöhte der Richter die Haftstrafen für Zhang, Xu und Yang auf jeweils drei Jahre. Am Urteil von Ding und Wang änderte sich nichts.
Während der Haft wurde Zhang schwerkrank. Sie konnte ein Auge nicht mehr öffnen und nahm stark ab. Dennoch zwangen die Wärter sie, täglich unbezahlte Arbeit zu verrichten. Wenn sie ihr tägliches Pensum nicht schaffte, prügelten die Wärter oft auf sie ein. Am 10. September 2019 wurden die drei Frauen nach Masanjia in das Frauengefängnis der Provinz Liaoning verlegt. Am 20. Juni 2021 erfolgte ihre Freilassung. Am 4. Dezember 2022 wurde Zhang erneut festgenommen.
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