(Minghui.org) Am 18. Oktober 2024 fand ein Verhandlungstermin vor dem Bezirksgericht Meixian gegen vier Falun-Dafa-Praktizierende aus der Stadt Xingning in der Provinz Guangdong statt. Gemeinsam mit ihren Anwälten warfen diese den Beamten der Polizei, Staatsanwälten sowie dem Richter vor, gegen geltendes Recht verstoßen zu haben.
Am 19. April 2024 waren Liao Juanna (w), Li Zhuozhong und dessen Frau Liao Yuanqun verhaftet worden, weil sie Falun Dafa praktizieren. Sechs Tage später nahmen Beamte auch Xie Yujun (m) in Gewahrsam, der ebenfalls Praktizierender ist. Ende Juli 2024 reichte die Polizei ihre Akten weiter an die lokale Staatsanwaltschaft, welche die Fälle am 20. August an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Meixian weiterleitete. Am 18. Oktober fand vor dem dortigen Gericht eine erste Anhörung in den Fällen statt.
Die vier Praktizierenden und ihre Anwälte lehnten die Richter, Staatsanwälte sowie den Urkundsbeamten ab, was vom Gericht jedoch zurückgewiesen wurde.
Die Praktizierenden sagten aus, dass die sie verhafteten Beamten ihre Wohnungen ohne Durchsuchungsbeschluss durchsucht hatten. Li erklärte, die Polizei habe seine Tür aufgebrochen. Die vorgelegte Vorladung erfüllte nicht die gesetzlichen Anforderungen und enthielt keinen Stempel, schilderte er. Als die Beamten die Wohnung stürmten, hätten sie ihm Handschellen angelegt. Außerdem habe er auch keine Liste über die beschlagnahmten Gegenstände erhalten, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Anwälte führten aus, dass die Staatsanwälte und deren Vorgesetzter, der Oberstaatsanwalt Li Peijun von der Bezirksstaatsanwaltschaft Meixian, sie bei der Akteneinsicht behindert habe. Sie hätten diese weder kopieren noch fotografieren dürfen. Einem Anwalt wurde sogar untersagt, sich Notizen während der Akteneinsicht zu machen. Der Staatsanwalt Li habe zudem die dem Anwalt erteilte Genehmigung der Staatsanwaltschaft zerrissen, wonach er die Akte seines Mandanten hätte einsehen und Kopien davon anfertigen dürfen.
Die Anwälte rügten zugleich, dass die Richter gegen das Prozessrecht verstoßen hatten. Gesetzlich ist vorgesehen, dass Richter, Staatsanwälte und die Verteidiger vor der Anhörung zusammenkommen und entscheiden, welche Beweise in die Verhandlung aufgenommen und welche ausgeschlossen werden sollen. Dies war jedoch nicht der Fall.
Gleichzeitig beantragten die Anwälte eine nochmalige Akteneinsicht vor Gericht. Da sie keine Kopien fertigen durften, könnten sie sich nicht an alle Einzelheiten erinnern, argumentierten sie. Die Richter lehnten die Anträge ab und weigerten sich auch, die polizeilichen Anhörungsprotokolle zu verlesen und die von der Staatsanwaltschaft angeführten Beweise dem Gericht vorzulegen.
Stattdessen stützten sich die Staatsanwälte auf die Behauptung, sie hätten das Recht zu entscheiden, welche Beweise als zulässig und gültig angesehen werden. Laut Gesetz obliegt dieses Recht jedoch nur einer unabhängigen dritten forensischen Stelle, welche die Beweise der Anklage begutachtet.
Sowohl Anwälte als auch ihre Mandanten beschwerten sich darüber, dass Richter und Staatsanwälte sich auch weiterhin über das geltende Recht hinwegsetzten. Daraufhin erklärte der Vorsitzende Richter Wei, dass er den Anwälten Zeit zur Akteneinsicht einräumen werde. Es bleibe aber dabei, dass sie nichts kopieren dürften. Ein zweiter Anhörungstermin wurde für den 12. November um 9.00 Uhr anberaumt.
Wei Donghua, Vorsitzender Richter: +86-753-2589586Zhang Qiaoling, Richter +86-13502523608Zhang Xuhui, Urkundsbeamter +86-753-2589713Peng Qiuhong, Staatsanwalt +86-13823890648Huang Yuping, Staatsanwalt +86-753-3682836
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