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Verspätete Todesmeldung: Praktizierende stirbt nach 6,5 Jahren Haft

26. November 2024 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der chinesischen Provinz Liaoning

(Minghui.org) Manche Meldungen erreichen Minghui.org aufgrund der Internetzensur verspätet. Wie erst jetzt bekannt wurde, starb am 5. Januar 2023 Ma Xueqing aus der Stadt Dalian in der Provinz Liaoning zwei Wochen vor ihrem 54. Geburtstag. Jahrelang stand sie wegen ihres Glaubens an Falun Dafa im Visier der Behörden.

Im Jahr 1987 beendete Ma ihr Studium an der Chinesischen Universität für Politik und Rechtswissenschaften mit dem Hauptfach Internationales Recht und trat eine Stelle in der Rechtsabteilung im Chinas Rat zur Förderung des internationalen Handels in der Niederlassung Dalian an. Nachdem sie 1996 mit Falun Dafa begonnen hatte, arbeitete sie noch gewissenhafter als zuvor. Dafür erhielt sie die Auszeichnung zur „Mitarbeiterin des Jahres“.

Doch nach Beginn der Verfolgung im Jahr 1999 stand die engagierte Anwältin wegen ihres Glaubens an Falun Dafa unter Beobachtung. Sie verbüßte zwei Haftstrafen von insgesamt sechseinhalb Jahren im Gefängnis und wurde zudem für zwei Jahre ins Zwangsarbeitslager gesperrt. Nachdem sie 2008 ihre erste Haftstrafe verbüßt hatte, verlor sie ihre Arbeit.

Einblick in die jahrelange Verfolgung

Es folgt ein kurzer Einblick in die jahrelange Verfolgung.

Am 20. April 2000, kurz bevor Ma zu einer Geschäftsreise nach Peking aufbrechen wollte, wurde sie von vier Beamten der Polizeiwache Chunhai festgenommen. Man wolle sie daran hindern, sich in der Hauptstadt für Falun Dafa einzusetzen, hieß es seitens der Polizei. Über einen Monat wurde Ma in das Drogenrehabilitationszentrum Dalian gesperrt, bevor sie am 1. Juni wieder nach Hause durfte. Zudem wurde ihre eine Geldstrafe von 7.000 Yuan (rund 930 Euro) auferlegt.

Im Anschluss wurde Ma von Beamten derselben Polizeiwache observiert. Als Ma am 5. Juli 2000 eine Jugendliche besuchte, deren Eltern wegen des Praktizierens von Falun Dafa inhaftiert worden waren, wurde sie erneut festgenommen. Die Polizei durchsuchte auch ihre Wohnung, fand aber keine Materialien, die in Verbindung mit Falun Dafa standen. Trotzdem wurde Ma in die Haftanstalt der Stadt Dalian gebracht und später in eine Gehirnwäsche-Einrichtung verlegt. Am 6. September 2000 erfolgte ihre Freilassung.

In der Nacht des 15. April 2002 verschafften sich Polizisten Zugang zu Mas Wohnung und brachten sie erneut in die Haftanstalt Dalian. Da sie unter Symptomen eines Herzleidens litt, wurde sie vier Tage später entlassen.

Am 12. August 2002 stürmten sechs Beamte Mas Büro und zerrten sie nach draußen in einen Streifenwagen. Dabei wurden ihr die Hände so fest hinter dem Rücken gefesselt, dass sie ihre Daumen lange Zeit nicht mehr bewegen konnte. Auf dem Weg ins Krankenhaus, wo ihre Hafttauglichkeit überprüft werden sollte, bekam sie erneut Herzbeschwerden. Die Polizisten versuchten, den Arzt in der Klinik zu bestechen, damit er ihre Hafttauglichkeit bestätigte, doch er weigerte sich. Daher wurden Ma von der Polizei zwei Jahre Zwangsarbeit auferlegt.

Die Anmeldung im berüchtigten Zwangsarbeitslager Masanjia hatte bereits geschlossen, als die Polizei dort mit Ma eintraf. Obwohl niemand die obligatorische Eingangsuntersuchung durchführen oder die erforderlichen Papiere bearbeiten konnte, setzten die Polizisten Ma in der Eingangshalle ab. Die Wärter nahmen sie schließlich auf.

Kurz darauf verschlechterte sich Mas Zustand rapide. Sie litt unter einer Elektrolytstörung sowie Herzembolie. Außerdem wurde bei ihr ein hoher Ketonspiegel im Urin festgestellt – ein Hinweis auf eine mögliche Diabeteserkrankung. Daraufhin rief das Arbeitslager am 5. September 2002 bei Mas Familie an, um sie abholen zu lassen. Zuvor wurden die Angehörigen jedoch gezwungen, eine Kaution von 3.000 Yuan (rund 400 Euro) zu zahlen. Bei ihrer Entlassung war Ma stark geschwächt, dass sie nicht mehr gehen konnte und die Treppe zu ihrer Wohnung hochgetragen werden musste.

Am 7. April 2003 brachten Polizisten erneut in Mas Wohnung ein. Als sie bemerkten, dass niemand da war, fuhren sie in ihr Büro. Nach ihrer Festnahme traten erneut gesundheitliche Beschwerden auf. Daraufhin brachten die Beamten sie ins Krankenhaus. Aufgrund ihrer Symptome blieb der Polizei nichts anderes übrig, als Ma gehen zu lassen. Trotz dieses Vorfalles belästigten sie die Praktizierende später mehrfach bei ihrer Arbeit. Unter dem immensen Druck ließ sich Mas Mann schließlich scheiden.

Als Ma am 6. September 2004 eine Freundin besuchen wollte, wurde sie von Polizisten beschattet. Als sie dort ankam, nahmen Polizisten sie fest und brachten sie zur Polizeiwache Chunhai. Am nächsten Tag legten Polizisten Ma Handschellen an und fuhren mit ihr zu ihrer Wohnung zurück. Dort wurde sie vor dem Wohnhaus herumgeführt, um sie zu demütigen, während andere Beamte ihre Wohnung durchsuchten. Erneut traten bei Ma Herzbeschwerden auf, sodass sie in der Nacht des 7. September freigelassen wurde.

Eine weitere Festnahme erfolgte am 28. Juli 2005. Die Polizei hatte herausgefunden, dass Ma Briefe verschickt hatte, in denen sie die Verfolgung von Falun Dafa anprangerte. Die Beamten der Polizeiwache Chunhai nahmen Ma in Gewahrsam und brachten sie in die Haftanstalt der Stadt Dalian. Das Bezirksgericht Zhongshan verurteilte sie am 28. April 2006 zu drei Jahren Haft. Ihre Berufung wurde am 8. Juni desselben Jahres vom Mittleren Gericht in Dalian abgelehnt. Ma verbüßte ihre Haftstrafe im Frauengefängnis der Provinz Liaoning, das sich in der Provinzhauptstadt Shenyang befindet. Nach ihrer Entlassung im Juli 2008 erhielt sie von ihrem Arbeitgeber die Kündigung.

Am 3. Mai 2016 wurde Ma abermals festgenommen, als sie Plakate von einer Gemeindetafel entfernte, auf denen Falun Dafa verleumdet wurde. Erneut wurde sie in die Haftanstalt Dalian gebracht. Nach etwa zwei Monaten stellten sich gesundheitliche Beschwerden ein, darunter hoher Blutzucker, sodass sie in das Dritte Krankenhaus von Dalian verlegt wurde. Dort wurde sie von zwei Beamten rund um die Uhr überwacht. Im Dezember 2016 verurteilte das Bezirksgericht Zhongshan Ma zu dreieinhalb Jahren Haft sowie 10.000 Yuan (etwa 1.300 Euro) Geldstrafe. Ihre Berufung wurde am 15. März 2017 zurückgewiesen, woraufhin sie am 25. April ins Frauengefängnis der Provinz Liaoning überführt wurde.

Am 3. November 2019 wurde Ma freigelassen, doch die Schikanen durch örtliche Polizisten und Gemeindebeamte gingen weiter. Das machte ihrer Gesundheit schwer zu schaffen. Sie starb am 5. Januar 2023.

Frühere Berichte:

Falun Gong-Übende Ma Xueqing aus Dalian zum siebten Mal verhaftet

Mittleres Gericht hält ursprüngliches Urteil gegen Anwältin bei