(Minghui.org) Zwei Frauen aus der Stadt Longkou in der Provinz Shandong wurden am 12. März 2024 zu zwei Jahren Haft verurteilt, weil sie Falun Dafa praktizieren.
Chen Guifang und Jiao Linhui gehörten zu den 23 Einwohnern von Longkou (21 Falun-Dafa-Praktizierende und zwei ihrer Familienangehörigen), die am 9. Mai 2023 gegen fünf Uhr morgens verhaftet wurden. Mehr als 100 Beamte von acht Polizeistationen in der Stadt Longkou waren an diesem Tag bei der Razzia im Einsatz. Sie täuschten die ins Visier genommenen Praktizierenden, damit sie ihre Türen öffneten. Entweder behaupteten sie, Mitarbeiter des Straßenkomitees zu sein oder ein Nachbar im Erdgeschoss, dessen Zimmerdecke undicht sei. Insidern zufolge hatte die Staatssicherheit der Stadt Longkou die Polizeirazzia orchestriert.
Jiao, gebürtig aus Tianjin, wurde von Beamten der Polizeiwache Dongjiang festgenommen. Die Polizisten drangen in die Wohnung ihrer Schwester Chen Yan ein, indem sie die Tür aufhebelten. Ihre Schwester erholte sich gerade von einer Beinoperation und war auf Jiaos Hilfe angewiesen. Beide Praktizierende wurden in der Haftanstalt der Stadt Yantai festgehalten, die Longkou übergeordnet ist.
Die Polizei reichte ihren Fall am 26. Juli 2023 bei der Staatsanwaltschaft der Stadt Longkou ein. Kurz darauf wurden sie angeklagt und die Akte wurde am 21. August an das Stadtgericht Longkou weitergeleitet.
Als Jiao und Chen am 1. November 2023 vor Gericht erschienen, befand sich der Richter im selben Raum wie ihre Familienangehörigen, während die beiden Frauen im Nebenraum untergebracht waren. Der Staatsanwalt Wang Fei beschuldigte Jiao, eine „Wiederholungstäterin“ zu sein, da sie in der Vergangenheit zweimal wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu Zwangsarbeit verurteilt worden war. Jiao erklärte, dass sie niemals hätte verfolgt werden dürfen, weil sie nur ihr verfassungsmäßig geschütztes Recht auf Glaubensfreiheit ausgeübt habe. Daher waren die Voraussetzungen für Zwangsarbeit von vornherein nicht erfüllt.
Chen sagte gegen die Polizisten aus, weil diese sie belogen hatten. Sie hatten ihr versprochen, sie nach einer körperlichen Untersuchung am Tag ihrer Verhaftung nach Hause gehen zu lassen. Stattdessen hatten sie sie direkt nach dem Krankenhausbesuch in die Haftanstalt der Stadt Yantai gebracht. Sie erzählte, dass sie vor über zwanzig Jahren durch das Praktizieren von Falun Dafa gesund geworden sei. Aber nach über fünf Monaten Misshandlungen in der Haftanstalt habe sie Bluthochdruck und Migräne bekommen. Die Wärter hätten sie gezwungen, jeden Tag unbekannte Medikamente zu nehmen.
Chen und ihr Anwalt protestierten auch gegen die Form der Anhörung. Sie fragten den Vorsitzenden Richter, warum er sie und Jiao getrennt von allen anderen in einen Raum gebracht habe, wo sie doch schon einmal ins Gerichtsgebäude gebracht worden seien und keine ansteckenden Krankheiten hätten.
Chen wies weiter darauf hin, dass man ihr nicht gesagt habe, dass ein anderer Richter den Vorsitz über das Verfahren haben würde. Sie sei nicht vorab über den Wechsel des Vorsitzenden Richters informiert worden, wie es das Gesetz vorschreibt. Der Richter ging nicht auf diese Bedenken ein und beendete die Anhörung nach einer halben Stunde.
Beide Frauen waren auch beim zweiten Gerichtstermin am 26. Dezember 2023 anwesend. Die Anwälte der Praktizierenden argumentierten, dass die Staatssicherheit von Yantai nicht die Befugnis gehabt habe, ein Schriftstück zur „Authentifizierung“ der Falun-Dafa-Materialien auszustellen, die bei beiden Frauen als „Sektenpropaganda“ beschlagnahmt worden waren. Als Strafverfolgungsbehörde bestehe für sie ein offensichtlicher Interessenkonflikt, wenn sie irgendetwas in Bezug auf die Beweise herausgeben. Laut Gesetz könne nur eine unabhängige, externe forensische Agentur Beweise der Staatsanwaltschaft untersuchen und verifizieren. Daher müssten das Papier der Staatssicherheit und die Beweise, die sie „beglaubigt“ hätten, für ungültig erklärt werden.
Während des Kreuzverhörs spielte Staatsanwalt Wang Fei einen Videoclip ab, der eine Person mit einem gelben Helm und eine zweite Person auf einem Motorrad zeigte. Obwohl das Video die Gesichter der beiden Personen nicht deutlich zeigte, behauptete Wang, es seien Chen und Jiao auf dem Weg zur Verteilung von Falun-Dafa-Materialien.
Chen erklärte, dass sie gar keinen solchen gelben Helm besitze. Und selbst wenn sie es wäre, die in dem Video zu sehen sei, wäre das kein Beweis dafür, dass sie unterwegs war, um Falun-Dafa-Materialien zu verteilen.
Chens Anwalt forderte Freispruch. Er fügte hinzu, dass es zur Religions- und Meinungsfreiheit seiner Mandantin gehöre, ihren Glauben auszuüben und die Menschen darüber zu informieren. Sie habe nichts falsch gemacht und dürfe nicht verurteilt werden. Der Staatsanwalt ignorierte seine Aussage.
Richter Zhao Yu verurteilte beide Frauen am 12. März 2024 zu je zwei Jahren Haft.
Es ist nicht das erste Mal, dass Jiao wegen ihres Glaubens verfolgt wird. Zuvor hatte sie zwei Haftstrafen im Arbeitslager von insgesamt drei Jahren verbüßt, wo sie gefoltert und einer Gehirnwäsche unterzogen wurde.
2004 zu einem Jahr Zwangsarbeit verurteilt
An einem Sommertag im Jahr 2003, Jiao lebte damals noch in Tianjin, tauchten Beamte der Polizeiwache Shengli bei ihr zu Hause auf und wollten überprüfen, ob sie Falun-Dafa-Materialien in ihrer Wohnung habe. Sie solle außerdem zur Polizeiwache gehen und eine Erklärung schreiben, in der sie sich von Falun Dafa lossage. Jiao weigerte sich, die Tür zu öffnen oder ihren Forderungen nachzukommen. Aus Angst vor weiterer Verfolgung verließ sie noch mitten in der Nacht ihre Wohnung. Am nächsten Tag brach die Polizei bei ihr ein und durchsuchte die Wohnung. Jiao war gezwungen, mehr als sechs Monate von zu Hause weg zu leben, um der Polizei zu entgehen.
Am 14. April 2004, kurz nachdem Jiao zu ihrem Mann und ihrem Kind, das in die 4. Klasse ging, nach Hause zurückgekehrt war, wurde sie von Beamten der Polizeiwache Shengli verhaftet und zu einem Jahr Haft im Frauenzwangsarbeitslager Banqiao in Tianjin verurteilt.
Im Arbeitslager musste sich Jiao den ganzen Tag im Stehen Fernsehsendungen anschauen, die Falun Dafa verleumdeten. Die Wärter steckten sie auch in eine Isolationszelle, wo an den Wänden Parolen standen, die Falun Dafa verleumdeten, und der Boden mit Fotos des Begründers von Falun Dafa bedeckt war. Ein Wärter befahl ihr, auf die Fotos zu treten. Als Jiao sich weigerte, schlug ihr der Wärter Xia Chunli ins Gesicht. Ein anderer Wärter, Liu Junying, zerriss ein Foto und ließ die Insassen die Schnipsel in Jiaos Schuh stecken.
Weil Jiao sich weigerte, die unbezahlte Arbeit zu verrichten, zwangen die Wärter sie, vier Tage am Stück zu stehen, mit nur je zwei Stunden Schlaf pro Nacht. Diese Folter wiederholten sie mehrmals. Die Wärter folterten auch ihre Zellengenossen, um deren Hass gegen sie zu schüren und den psychischen Druck zu erhöhen, um sie so zu zwingen, Falun Dafa aufzugeben.
2009 zu zwei Jahren Zwangsarbeit verurteilt
Am 8. Februar 2009 wurde Jiao erneut verhaftet, weil sie in Tianjin Falun-Dafa-Materialien verteilt hatte. Die Polizisten schlugen sie, so dass sie Verletzungen im Gesicht und am Hals hatte. Zunächst hielten sie die Praktizierende in der Haftanstalt des Bezirks Jinnan fest und verlegte sie später in das Frauenzwangsarbeitslager Banqiao, wo sie eine zweijährige Haftstrafe verbüßte.
Weil Jiao sich weigerte, die unbezahlte Arbeit zu verrichten, wurde sie erneut gezwungen, vier Tage am Stück mit sehr wenig Schlaf dazwischen stillzustehen. Die Wärter steckten sie auch in Isolationshaft, unterzogen sie einer Gehirnwäsche, quälten sie längere Perioden mit Schlafentzug und stifteten Drogenabhängige an, sie zu schlagen.
Im August 2009 ordnete das Büro 610 in Tianjin in einer neuen Kampagne an, die Folter von Praktizierenden, die Falun Dafa nicht aufgegeben hatten, zu verstärken. Dafür bereiteten die Wärter einen bestimmten Raum vor, in dem die Praktizierenden auf einen Sandsack mit dem Foto des Begründers von Falun Dafa schlagen sollten. Einige Wärter befahlen den Praktizierenden auch, auf die Fotos des Begründers von Falun Dafa zu treten.
Jiaos Haftzeit wurde um fünf Tage verlängert, weil sie an ihrem Glauben festhielt.
Frühere Berichte: