(Minghui.org) Der Antrag einer ehemaligen Mittelschullehrerin in der Provinz Yunnan auf Überprüfung ihrer ungerechtfertigten Verurteilung wurde kürzlich vom Obersten Gericht der Provinz Yunnan und der Staatsanwaltschaft der Präfektur Xishuangbanna angenommen.
Zhao Chenyu, 59, war Lehrerin an der 30. Mittelschule der Stadt Kunming. Sie begann 1998, Falun Dafa zu praktizieren, ein Jahr bevor das chinesische kommunistische Regime die Verfolgung anordnete. Ihre Schule entließ sie 2005, während sie eine dreijährige Haftstrafe verbüßte, weil sie ihrem Glauben nicht abgeschworen hatte. Im Jahr 2018 wurde sie erneut zu vier Jahren verurteilt. Ihre Berufung wurde abgelehnt, sie erhielt nie eine Antwort auf ihren Antrag, ihren Fall zu überprüfen. Nach ihrer Freilassung im August 2022 reichte sie erneut einen Antrag auf Überprüfung ihres Falles ein, der schließlich auch bearbeitet wurde.
Zhao, die in der Stadt Kunming lebt, besuchte Anfang August 2018 ihre Mutter in der Stadt Jinghong, Präfektur Xishuangbanna, ebenfalls in der Provinz Yunnan. Sie kehrte am 24. August nach Hause zurück, wurde aber drei Tage später gegen 9 Uhr morgens von neun Beamten in Zivil festgenommen, die aus der etwa 512 Kilometer entfernten Stadt Jinghong angereist waren. Die Polizei von Jinghong vermutete, dass es sich bei ihr um die Frau handelte, die sie auf einem Überwachungsvideo beim Verteilen von Falun-Dafa-Materialien gesehen hatten, und verfolgte sie bis nach Kunming.
Nur ein Beamter zeigte Zhao seinen Ausweis, aber er steckte ihn zurück, bevor sie seinen Namen sehen konnte. Die Polizisten legten ihr die Hände auf den Rücken in Handschellen und hielten sie auf dem Sofa im Wohnzimmer fest. Sie verbrachten fünf Stunden mit der Durchsuchung ihrer Wohnung und benutzten ihre Aufbewahrungsboxen, um die vielen persönlichen Gegenstände, die bei ihr beschlagnahmt wurden, wegzuschaffen, ohne die Gegenstände mit ihr zu besprechen. Als sie um 14 Uhr fertig waren, brachten sie Zhao zum Polizeirevier Dongluqiao in Kunming. Noch am selben Abend wurde sie in die Haftanstalt der Stadt Kunming überstellt und zwei Tage später in das Untersuchungsgefängnis der Präfektur Xishuangbanna gebracht.
Etwa zur gleichen Zeit durchsuchte eine andere Gruppe von Beamten in Jinghong die Wohnungen von Zhaos Mutter und ihrem Sohn. Ihre Mutter, Meng Yunying, wurde zu 15 Tagen Haft und einer Geldstrafe von 1.000 Yuan (ca. 142 Euro) verurteilt. Aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters nahm die Polizei sie nicht in Gewahrsam. Der psychische Druck der polizeilichen Schikanen forderte jedoch seinen Tribut von der älteren Frau. Sie stürzte zu Hause und verletzte sich am Oberschenkel. Sie wurde ins Krankenhaus eingeliefert und verstarb am 16. November 2019.
Die Polizeibehörde der Stadt Jinghong übergab Zhaos Fall an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Mengla. Sie stand am 6. Mai und am 26. Juli 2019 zweimal vor dem Bezirksgericht von Mengla und wurde zu vier Jahren Haft und einer Geldstrafe von 40.000 Yuan (ca. 5.680 Euro) verurteilt. Sie legte Berufung beim Mittleren Volksgericht von Xishuangbanna ein, welches das ursprüngliche Urteil bestätigte. Am 23. Juni 2020 wurde sie in das Frauengefängnis der Provinz Yunnan verlegt.
Da Zhao sich weigerte, Falun Dafa abzuschwören, wurde sie von den Gefängniswärtern streng bewacht und erhielt kein Papier und keinen Stift, um den Antrag auf Wiederaufnahme ihres Falles zu schreiben. Dennoch gab sie ihre Bemühungen um Gerechtigkeit nicht auf. Nachdem es ihr gelungen war, Stift und Papier zu besorgen und den Antrag fertig zu schreiben, warf sie ihn Anfang 2022 in den Briefkasten der Staatsanwaltschaft im Gefängnis ein, auch wenn die Wärterinnen mehrfach versuchten, sie davon abzuhalten. Sie hatte eine zusätzliche Kopie des Antrags angefertigt und plante, diese nach ihrer Entlassung mitzunehmen. Diese Kopie und andere von ihr vorbereiteten Rechtsdokumente wurden jedoch von den Insassen beschlagnahmt und nie an sie zurückgegeben. Sie erhielt auch keine Antwort auf ihren Antrag.
Nachdem Zhao im August 2022 freigelassen worden war, verfasste sie einen weiteren Antrag und schickte ihn am 6. November 2023 an das Mittlere Gericht von Xishuangbanna. Das Gericht nahm den Antrag am 23. November an, entschied jedoch am 29. November, ihn abzulehnen und an seiner früheren Entscheidung festzuhalten, das ursprüngliche Urteil zu bestätigen.
Am 26. Januar 2024 reichte Zhao einen weiteren Antrag beim Obersten Gericht der Provinz Yunnan ein, das ihrem Fall stattgab.
In der Zwischenzeit wurde der Antrag, den sie im November 2023 bei der Obersten Volksstaatsanwaltschaft eingereicht hatte, an die Staatsanwaltschaft der Provinz Yunnan weitergeleitet, die ihn wiederum an die Staatsanwaltschaft der Präfektur Xishuangbannan delegierte. Letztere nahm den Antrag am 8. April 2024 an.
In ihrem Antrag forderte Zhao das Mittlere Gericht der Präfektur Xishuangbannan auf, die Entscheidung über die Ablehnung ihrer Berufung gegen die ungerechtfertigte Verurteilung zu revidieren und sie freizusprechen. Außerdem forderte sie die Behörden auf, ihr die beschlagnahmten persönlichen Gegenstände zurückzugeben, sie finanziell zu entschädigen und die an ihrem Fall beteiligten Täter vor Gericht zu stellen. In ihrem Antrag schilderte sie auch die Folter, die sie im Gefängnis erlitten hatte.
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