(Minghui.org) Eine 45-jährige Frau aus der Stadt Benxi, Provinz Liaoning, starb am 8. November 2025 – drei Tage nachdem sie wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu einer fünfjährigen Haftstrafe in das Frauengefängnis der Provinz Liaoning eingeliefert worden war. Als der Gerichtsmediziner sie umdrehte, floss schwarze, zähflüssige Flüssigkeit aus ihrem Mund.
Die Eltern von Chen Yan stellten fest, dass ihre Augen offen waren, ihr Mund weit geöffnet und ihr Haar verfilzt war. Sie erhielten keinen Autopsiebericht. Daher weigerten sie sich, einer Einäscherung ihrer Tochter zuzustimmen. Mehrere Gefängniswärter bestanden darauf, dass das ältere Ehepaar eine „Dankesflagge” schicken sollte, um dem Gefängnis dafür zu „danken“, dass es ihre Tochter wegen „Herzversagens“ ins Krankenhaus gebracht hatte. Ein Arzt des Krankenhauses gab jedoch bekannt, dass sie bei ihrer Einlieferung keine Lebenszeichen mehr gezeigt habe.
Chen wurde am 14. Juli 2024 verhaftet und am 15. Mai 2025 vor dem Bezirksgericht Xihu angeklagt. Am 26. Juni wurde sie zu fünf Jahren Haft und einer Geldstrafe von 5.000 Yuan (etwa 600 Euro) verurteilt. Einzelheiten zu ihrer Verhaftung, Anklage und Verhandlung sind in den entsprechenden Berichten unten aufgeführt.
Chen legte Berufung ein, die jedoch am 19. September 2025 vom Mittleren Gericht der Stadt Benxi abgelehnt wurde. Sie wurde am 5. November in das Frauengefängnis der Provinz Liaoning eingeliefert. Zuvor hatte sie bereits eine dreijährige Haftstrafe in demselben Gefängnis verbüßt (2015 bis 2018) und wurde gezwungen, unbekannte Medikamente einzunehmen, die ihr zentrales Nervensystem schädigten. Bei ihrer Entlassung befand sie sich in einem sehr schlechten psychischen Zustand – es dauerte Jahre, bis sie sich davon erholt hatte.
Chen wurde während ihrer Haft im Gefängnis von Benxi nach ihrer letzten Verhaftung brutal gefoltert. Minghui.org berichtete zuvor über einige der Misshandlungen. Dieser Abschnitt enthält zusätzliche Informationen.
Nachdem vier Mitgefangene Chen am 5. August 2024 mehrmals geschlagen hatten, litt sie unter Brustschmerzen, Kopfschmerzen und Übelkeit und musste sich übergeben. Der Wärter Wang Naihan brachte sie in die hauseigene Klinik, wo der Arzt ihr Medikamente auf den Kopf sprühte. Als Chen Wang bat, die Schläge zu untersuchen, schrie Wang sie an, sie solle verschwinden. Er zwang sie sogar, Nachtdienst zu leisten (um herumzulaufen und andere Insassen zu kontrollieren).
Am 1. Januar 2025 schlug Ma Hong, der wegen Drogenhandels inhaftiert war, Chen unvermittelt von hinten auf den Hinterkopf. Am folgenden Tag attackierte Li Donghong, eine wegen Mordes verurteilte Insassin, Chen erneut: Sie schlug ihr mit der Faust ins rechte Auge und schlug ihr dabei die Brille vom Gesicht. In der Folge litt Chen unter Sehstörungen auf dem verletzten Auge, ihr Gesicht schwoll an, und es traten Gedächtnisprobleme auf. Zudem nahmen ihre Migräneanfälle und ihr Schwindel zu. Sie verlor mehrfach das Bewusstsein, wurde schläfrig und begann zu sabbern. Wärter Wang ergriff keinerlei Maßnahmen gegen Ma, Li oder andere Insassen, die Chen geschlagen hatten. Stattdessen zwang er sie, auf einem kahlen Bett zu schlafen.
Aufgrund der wiederholten Misshandlungen verschlechterte sich Chens Gesundheitszustand zunehmend. Sie litt unter Herzrasen, fühlte sich kraftlos, verlor ihren Appetit und magerte stark ab. Außerdem konnte sie ihre rechte Ferse nicht mehr auf den Boden setzen und war beim Gehen auf die Unterstützung zweier Personen angewiesen. Am 24. Juli 2025 wurde sie in das Eisenbahnkrankenhaus der Stadt Benxi eingeliefert, das der Verwaltung der Haftanstalt untersteht. Dort stellte sie einen Antrag auf Freilassung gegen Kaution. Als der zuständige Wärter den Antrag am 8. August erhielt, wurde sie jedoch zurück in die Haftanstalt gebracht.
Nachdem Chen zu Unrecht verurteilt worden war, legte ihr Vater als ihr nicht-juristischer Familienverteidiger Berufung ein. Er begab sich am 20. August 2025 zum Mittleren Gericht der Stadt Benxi, um die Akte einzusehen, doch Richterin Liu Liang erklärte, dass dies nur einem Anwalt gestattet sei. Ihr Vater beauftragte einen Anwalt, der die Akte am 22. August einsehen durfte, jedoch weder fotografieren noch kopieren durfte.
Richterin Sun Qing forderte Chens Vater auf, sich am 12. September beim Mittleren Gericht zu melden. Sie erklärte, dass sie nun für den Berufungsfall zuständig sei, da Richterin Liu erkrankt sei. Sie fügte hinzu, dass sie Chen zweimal vernommen und dass Chen sich geweigert habe, die Vollmacht zu unterzeichnen, weil sie glaubte, dass die Bitte ihres Vaters, sie zu vertreten, vom Gericht gefälscht worden sei.
Der Anwalt begab sich am 15. September zur Haftanstalt, konnte Chen jedoch nicht sehen, da sie erneut in dasselbe Krankenhaus gebracht worden war. Ihr Vater sprach am nächsten Tag mit dem Teamleiter Cui und bat darum, sie zurück in die Haftanstalt zu bringen, damit sie sich mit dem Anwalt treffen könne.
Der Anwalt kehrte am 18. September in die Haftanstalt zurück und stellte fest, dass Chen im Rollstuhl zum Besprechungsraum gebracht werden musste. Ihre Beine zitterten, und sie berichtete, dass sie kaum noch gehen könne und häufig hungern gelassen werde.
Sie teilte dem Anwalt außerdem mit, dass sie nicht einverstanden sei, ihren Vater als Familienverteidiger einzusetzen. Ebenso sprach sie sich gegen eine Begutachtung aus, die klären sollte, ob sie in der Lage sei, ihren Berufungsfall zu verstehen.
Das Berufungsgericht entschied am 19. September, das ursprüngliche Urteil gegen Chen aufrechtzuerhalten.
Am 10. Oktober 2025 besuchten Chens Eltern sie im Gefängnis. Sie wurde erneut im Rollstuhl herausgebracht, da sie immer noch nicht laufen konnte. Sie wirkte niedergeschlagen, ihr Haar war verfilzt, und sie zappelte unkontrolliert. Ein Wärter behauptete, man habe sie untersucht und sie sei nicht krank.
Den letzten Besuch ihrer Eltern erhielt Chen am 24. Oktober. Zwei Wärterinnen hoben sie vom Rollstuhl auf einen Stuhl. Ihr Haar war weiterhin verfilzt, da es seit Langem nicht gewaschen worden war. Sie war nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, und erhielt keinerlei Unterstützung. Sie berichtete, dass sie äußerst schwach sei und sich an der Wand abstützen müsse, um zur Toilette zu gelangen. Teilweise musste sie kriechend vorankommen. Sie äußerte die Befürchtung, das Gefängnis nicht lebend zu verlassen.
Auf die Frage, warum sie eine Untersuchung verweigere, erklärte Chen ihren Eltern, sie befürchte, dass die Gutachter sie dazu drängen würden, Falun Dafa zu verleumden. Am Ende des Treffens rief Chen: „Falun Dafa ist gut! Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht sind gut!“ Li Tingting, die stellvertretende Direktorin der Haftanstalt, teilte Chens Eltern anschließend mit, dass keine weiteren Besuche mehr gestattet seien, da Chen im folgenden Monat in ein anderes Gefängnis verlegt werden solle.
Am 5. November 2025 gegen 15:30 Uhr erhielt Chens Vater einen Anruf von Li Tingting, die ihm mitteilte, dass seine Tochter am selben Tag ins Gefängnis eingeliefert und der Abteilung 12 zugewiesen worden sei. Er fragte, warum das Gefängnis sie aufnehmen würde, obwohl sie bereits an den Rollstuhl gefesselt sei. Li sagte, die Haftanstalt habe ihnen versichert, dass Chen ihre Krankheit vortäusche und für eine Inhaftierung geeignet sei.
Am frühen Morgen des 8. November erhielt Chens Vater einen Anruf von Wärter Wang aus Abteilung 12, der ihm mitteilte, er solle sich schnell zum Yongsen-Krankenhaus begeben, da sich seine Tochter in einem kritischen Zustand befinde.
Als ihre Eltern im Krankenhaus ankamen, war sie bereits tot. Dort waren viele Gefängniswärter und Polizisten in Zivil, die das ältere Ehepaar aufforderten, ihnen zur Leichenhalle voranzugehen. Sobald sie dort angekommen waren, schoben die Wärter Chens Eltern beiseite. Aber Chens Mutter gelang es, nah genug heranzukommen, um den Körper ihrer Tochter zu berühren. Er war eiskalt.
Ein Arzt sagte, dass Chen bei ihrer Ankunft im Krankenhaus keine Lebenszeichen mehr gezeigt habe. Die Gefängniswärter gaben den genauen Zeitpunkt ihres Todes nicht bekannt. Wärter Wang, der Chens Vater anrief, sagte zunächst, sie hätten am Morgen des 8. November festgestellt, dass sie gestorben war, als sie nicht aufgestanden war. Bald darauf änderte er seine Aussage und sagte, sie sei gestorben, nachdem sie aufgestanden und sich angezogen habe. Niemand antwortete, als Chens Mutter fragte, warum ihre Tochter innerhalb von nur drei Tagen gestorben war.
Ein Gerichtsmediziner führte eine Autopsie durch, aber Chens Eltern erhielten keine Kopie des Berichts. Ein anwesender Staatsanwalt wies sie an, sich an die Gefängnisbehörden zu wenden. Keiner der Anwesenden gab seine Kontaktdaten bekannt. Der Staatsanwalt gab dem Paar später eine Telefonnummer, die sich jedoch als ungültig herausstellte.
Das Gefängnis verlangte von Chens Eltern, eine Einverständniserklärung zur Einäscherung ihrer Leiche zu unterzeichnen. Sie weigerten sich – der Leichnam befindet sich nun in einem Bestattungsinstitut.
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