(Minghui.org) Am 11. November 2025 standen zehn Einwohner des Bezirks Qingyuan, Provinz Liaoning, wegen ihres Glaubens an Falun Dafa vor Gericht.
Richter Gang Jia vom Bezirksgericht Wanghua in der Stadt Fushun, das für den Kreis Qingyuan zuständig ist, leitete den gemeinsamen Prozess, der in der Haftanstalt derselben Stadt abgehalten wurde.
Die Staatsanwälte Wang Jun und Wang Qichen beschuldigten die zehn Falun-Dafa-Praktizierenden, „eine kriminelle Organisation zur Installation von Satellitenschüsseln gegründet zu haben“. Falun-Dafa-Praktizierende verschaffen den Menschen in China durch das Installieren von Satellitenschüsseln Zugang zu unzensierten Informationen über die Verfolgung aus ausländischen Medien. Diese zehn Angeklagten hatten jedoch nichts damit zu tun. Außerdem handelt es sich bei solchen Aktionen um nichts Illegales.
Einer der Familienverteidiger wies darauf hin, dass die Polizei die zehn Angeklagten verhaftet habe, da „zehn“ die Schwelle sei, ab der ein Fall als schwerwiegend gelte, und den Praktizierenden eine Straftat untergeschoben habe, um Belohnungen einzuheimsen und ihre Karriere voranzutreiben.
Die Praktizierenden und ihre Verteidiger beantragten, die Beweise der Staatsanwaltschaft vor Gericht einsehen zu dürfen. Die beiden Staatsanwälte legten daraufhin die Falun-Dafa-Bücher und Informationsmaterialien vor, die aus den Wohnungen der Praktizierenden beschlagnahmt worden waren. Die Vielfalt und Menge stimmte jedoch nicht mit den Angaben in der von der Polizei erstellten Liste der beschlagnahmten Gegenstände überein.
Die beiden Staatsanwälte behaupteten, dass eines der beschlagnahmten Bücher, das Zhuan Falun , eine verbotene Publikation sei. Die Praktizierenden argumentierten, dass die chinesische Verwaltungsbehörde für Presse und Publikationen das Verbot von Falun-Dafa-Büchern bereits 2011 aufgehoben habe. Außerdem gebe es kein Gesetz in China, das Falun Dafa kriminalisiere und der Besitz von Falun-Dafa-Büchern sei das verfassungsmäßige Recht der Praktizierenden.
Die Staatsanwaltschaft erklärte daraufhin, dass die beschlagnahmten Falun-Dafa-Materialien Informationen enthielten, die das kommunistische Regime diffamierten, wie beispielsweise die Zwangsentnahme von Organen an lebenden Falun-Dafa-Praktizierenden.
Die Verteidiger insistierten, dass die Zwangsentnahme von Organen an lebenden Menschen eine bekannte Tatsache sei, und forderten das Gericht auf, dies zu überprüfen. Ob der Richter darauf einging, ist unklar.
Die Verhandlung dauerte von 9 Uhr bis knapp 23 Uhr. Ein weiterer Verhandlungstermin wurde noch nicht bekannt gegeben.
Am 12. Juli 2024 wurden Wang Nanfang (m, 68), Zhou Shuyou (m, 62), Wang Zexing (m, 57), Hu Fengju (w, 62), Hu Mingli (w, über 60), Liu Haitao (m), Wang Guogang (m), Huang Yuping (w), Li Suqin (w) und Lai Chunlian (w) von Beamten der Provinzpolizei Liaoning, der Polizeibehörde der Stadt Fushun sowie der Polizeibehörde des Bezirks Qingyuan festgenommen. Die ersten fünf Praktizierenden wurden in Gewahrsam genommen und ihre Verhaftung bestätigt, während die anderen fünf gegen Kaution freigelassen wurden.
Am Nachmittag des 14. Oktober 2024 wurden die fünf gegen Kaution freigelassenen Praktizierenden zur Staatsanwaltschaft des Bezirks Wanghua vorgeladen und davon in Kenntnis gesetzt, dass sie die Stadt nicht verlassen dürften, ihnen jedoch erlaubt sei, Anwälte zu ihrer Vertretung zu beauftragen.
Am 20. Dezember 2024 erhoben die Staatsanwälte Wang Jun und Wang Qichen Anklage gegen die zehn Praktizierenden, die am 20. Februar 2025 Kopien ihrer Anklageschriften erhielten. Richter Gang Jia vom Bezirksgericht Wanghua wurde mit ihrem Fall betraut.
Am 18. September 2025 wurden Wang Nanfang, Wang Zexing und Zhou, die seit ihrer Festnahme in der Haftanstalt des Bezirks Qingyuan festgehalten worden waren, zu einer ärztlichen Untersuchung in die Haftanstalt der Stadt Fushun gebracht. Bei Wang Nanfang wurde ein systolischer Blutdruck von 230 mmHg festgestellt (der Normalwert liegt bei 120 oder darunter). Später wurde sein Blutdruck mit 220 mmHg gemessen.
Die Haftanstalt in Fushun nahm Wang und die beiden anderen Praktizierenden nicht auf. Sie wurden daraufhin zurück in die Haftanstalt Qingyuan gebracht. Hu Mingli und Hu Fengju werden weiterhin in der Haftanstalt der Stadt Fushun festgehalten.
Frühere Berichte:
Zehn Einwohner von Liaoning am selben Tag verhaftet – nun wegen ihres Glaubens vor Gericht
Zehn Praktizierende am selben Tag verhaftet (Kreis Qingyuan, Provinz Liaoning)
Der Falun Gong-Praktizierende Herr Wang Nanfang wurde mit verschiedenen Methoden gefoltert - Teil 2