(Minghui.org) Eine 68-jährige Frau aus Shenyang, Provinz Liaoning, stand am 19. November 2025 vor Gericht, weil sie Falun Dafa praktiziert. Ihre beiden Familienangehörige, die als nicht-juristische Verteidiger fungierten, plädierten für sie auf nicht schuldig. Wang verteidigte sich auch selbst.
Wang Shuhua, ist eine ehemalige Lehrerin und spätere stellvertretende Schulleiterin der Mittelschule der Gemeinde Daxing im Kreis Changtu, Provinz Liaoning. Als Lehrerin erhielt sie eine Auszeichnung. Am 23. August 2025 wurde sie verhaftet und trotz ihres gefährlich hohen Blutdrucks am nächsten Tag gegen 4 Uhr morgens in die erste Haftanstalt der Stadt Shenyang eingeliefert.
Über 30 Familienangehörige und Freunde erschienen am 19. November im Bezirksgericht Dadong, um Wang während ihrer Verhandlung zu unterstützen. Gerichtsschreiberin Liang Meiqi forderte sie auf, ihre Ausweise vorzulegen. Nachdem sie Kopien angefertigt hatte, wurden die Anwesenden von den Justizbeamten einer zweiten Sicherheitskontrolle unterzogen. Die Beamten verlangten abermals Auskunft über ihr Verwandtschaftsverhältnis zu Wang und erlaubten ihnen nicht, ihre Mobiltelefone mit in den Gerichtssaal zu nehmen.
Richter Zhang Jutao erklärte, dass es zu viele seien, und erlaubte nur zehn von ihnen, den Gerichtssaal zu betreten.
Wang ging sehr langsam und war auf die Hilfe von Justizbeamten angewiesen, um in den Gerichtssaal zu gelangen. Ihre Stimme klang heiser und sie musste wegen ihres trockenen Halses häufig Wasser trinken. Nach ihrer Festnahme hatte sie für 16 bis 17 Stunden weder Wasser noch Nahrung erhalten und hatte auch nicht schlafen dürfen. Infolgedessen war sie heiser geworden.
Staatsanwältin Zong Shan von der Staatsanwaltschaft des Bezirks Dadong und ihre Assistentin Cao Yu klagten Wang nach Paragraph 300 an, mittels einer Sekte den Gesetzesvollzug zu untergraben. Mit diesem Paragraphen geht das kommunistische Regime standardmäßig gegen Falun-Dafa-Praktizierende vor. Ihre beiden Verteidiger betonten, dass es in China kein Gesetz gebe, das Falun Dafa kriminalisiere oder als Sekte einstufe. Die Staatsanwaltschaft konnte nicht spezifizieren, gegen welches Gesetz Wang angeblich verstoßen haben soll, um Einzelpersonen oder der Gesellschaft Schaden zuzufügen oder den Gesetzesvollzug zu untergraben.
Zu den Beweismitteln der Anklage gehörten drei Lenovo-Mobiltelefone und fünf Musikplayer, die bei Wangs Festnahme beschlagnahmt worden waren. Sie und ihre Verteidiger beantragten, die Gegenstände im Gerichtssaal zu zeigen und zu prüfen, ob sie, wie von Zong behauptet, „illegale“ Informationen enthielten. Richter Zhang wies den Antrag ab.
Zong berief sich auf einen „Prüfbericht“ der Polizei von Shenyang und betonte, dass dieser beweisen würde, dass es sich bei den beschlagnahmten Gegenständen um „illegale Propagandamaterialien“ handelte. Wangs Verteidiger argumentierten, dies sei nicht haltbar, da nur eine unabhängige dritte Behörde befugt sei, Beweismittel der Anklage zu prüfen und zu bestätigen. Die Polizei von Shenyang fungiere jedoch als Aufsichtsbehörde der Polizeistation Wanlian, die Wang festgenommen hatte.
Wangs Sohn und ein Verwandter vertraten sie vor Gericht. Die beiden beantragten zusammen mit Wang, Staatsanwältin Zong, Richter Zhang und Richterin Zhu Lina sowie Zongs Assistentin Cao wegen Befangenheit vom Verfahren auszuschließen. Die Gründe für ihre Anträge sind folgende:
Laufende Beschwerden gegen Zong und Zhang
Staatsanwältin Zong erließ am 1. September einen Haftbefehl gegen Frau Wang und erhob am 24. September Anklage gegen sie, ohne die von der Polizei vorgelegten Beweismittel, wie gesetzlich vorgeschrieben, zu prüfen. Sie verweigerte den Verteidigern zudem die Einsicht in die Akte und ignorierte deren wiederholte Anträge auf Untersuchung des Falls. Die Verteidiger reichten drei Beschwerden gegen Zong ein, die zum Zeitpunkt der Anhörung noch anhängig waren.
Richter Zhang verweigerte den Verteidigern zunächst die Einsicht in die Akte. Nachdem ihnen diese schließlich gewährt wurde, stellten sie eine große Menge illegal beschaffter Beweise gegen ihre Mandantin fest. Sie beantragten die Streichung der falschen Beweise, wurden jedoch von Zhang ignoriert. Unmittelbar nach Abschluss der Akteneinsicht setzte er einen Gerichtstermin an, sodass ihnen nicht genügend Zeit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung blieb. Sie reichten daraufhin auch eine Beschwerde gegen Zhang ein.
Atheisten nicht befugt, eine Gläubige zu verurteilen
Richter Zhang und Staatsanwältin Zong sind Mitglieder der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) und waren daher nicht befugt, eine Person zu verurteilen, die wegen der Ausübung ihres Glaubens angeklagt war. Die beiden Verteidiger beantragten aus demselben Grund auch die Befangenheit aller anderen an dem Fall beteiligten Parteimitglieder. Darüber hinaus beantragten sie die Befangenheit aller Personen, die bereits Falun-Gong-Praktizierende verurteilt hatten.
Verteidigung wurde nicht über Wechsel des stellvertretenden Staatsanwalts informiert
Als Zongs stellvertretender Staatsanwalt war Dong Dan aufgeführt, doch dann nahm Cao (Assistentin) an der Anhörung teil. Laut Gesetz hätten die Verteidiger über den Wechsel im Voraus informiert werden müssen.
Das Gericht ist nicht zuständig
Der Bezirk Dadong ist weder Frau Wangs Heimatbezirk noch der Ort ihrer Verhaftung. Daher waren die Staatsanwaltschaft und das Gericht des Bezirks Dadong laut Gesetz nicht zuständig.
Richter Zhang wies alle Befangenheitsanträge zurück und erklärte, dass das Mittlere Gericht der Stadt Shenyang sein Gericht für Falun-Gong-Fälle zuständig gemacht habe. Frau Wangs Verteidiger beantragten daraufhin umgehend eine Überprüfung der Zuständigkeit des Bezirksgerichts Dadong. Zhang lehnte den Antrag ab, schlug mit dem Hammer und erklärte, die Anhörung werde fortgesetzt.
Minghui.org berichtete bereits über die Festnahme von Frau Wang am 23. August 2025. Während ihres Prozesses gab sie weitere Details preis.
Frau Wang sprach am 23. August 2025 gegen 10:30 Uhr mit dem 68-jährigen Einwohner Liu Fengqing und riet ihm, die drei Austritte vorzunehmen, um seine Sicherheit zu gewährleisten. Daraufhin packte er sie am Hut und schlug sie.
Frau Wang wurde schwindelig und litt unter Harninkontinenz. Sie versuchte zu fliehen, doch Liu holte sie ein. Er packte sie am Kragen und würgte sie. Er rief, die Polizei und ließ erst von ihr ab, als mehr als zehn Minuten später zwei Beamte eintrafen.
Während des Prozesses erschien Liu vor Gericht, um sich dem Kreuzverhör zu stellen. Er wurde von den Beamten Quan Beining und Dong Chenghe der Polizeistation Wanlian begleitet.
Liu konnte nicht konkretisieren, welchen Schaden Frau Wang ihm angeblich zugefügt hatte, räumte aber ein, sie geschlagen zu haben, weil sie Falun Gong praktiziere. Zunächst gab er an, sie zwei- bis dreimal geschlagen zu haben, korrigierte sich später aber und sagte, es seien fünf- bis sechsmal gewesen. Er gab außerdem zu, sie über zehn Minuten lang gewürgt und andere angewiesen zu haben, sie bei der Polizei anzuzeigen.
Liu verweigerte die Beantwortung der Fragen seiner beiden Verteidiger. Richter Zhang unterbrach die Verteidiger, bevor sie alle Fragen stellen konnten. Er fragte Liu: „Was hat die Angeklagte zu Ihnen gesagt?“ Liu antwortete: „Die drei Austritte würden meine Sicherheit gewährleisten.“
„Die drei Austritte bedeutet, die Parteimitgliedschaft, die Mitgliedschaft im Jugendverband und den Beamtenstatus aufzugeben“, antwortete Liu auf Zhangs Nachfrage, was genau diese Austritte seien. (Frau Wang hatte allerdings gesagt, es bedeute, seine Mitgliedschaft in der Partei, dem Jugendverband und den Jungen Pionieren aufzugeben.)
Frau Wang sagte im Prozess gegen die Polizei aus: Nachdem sie festgenommen und zur Polizeiwache Wanlian gebracht worden sei, habe sie gesehen, dass die Akte drei Unterschriften und undeutliche Fingerabdrücke enthielt, die angeblich von ihr stammten. Sie hatte aber weder Dokumente unterschrieben noch Fingerabdrücke hinterlassen.
Ein Beamter namens Wang (Dienstnummer F11798) brachte Frau Wang in einen Raum und stellte die Klimaanlage auf eine sehr niedrige Temperatur. Anschließend sperrte er sie in einen Käfig und ließ sie erst über eine Stunde später wieder heraus. Er sagte: „Sie sind eine zähe Frau, die Kälte gut verträgt!“
Die Beamten Quan und Dong, die den Zeugen Liu zum Gericht begleiteten, zeigten Frau Wang die Benachrichtigung über die Einleitung eines Verfahrens gegen sie nicht. Sie drohten wiederholt mit der Verhaftung ihres Mannes und ihres Sohnes. Sie händigten ihr keine Liste der bei ihrer Festnahme beschlagnahmten Gegenstände aus. Bei der Durchsuchung ihrer Mietwohnung nahmen sie ihr den Schlüssel ab und nahmen sie mit. Ihr wurde weder ein Durchsuchungsbefehl noch eine Liste der beschlagnahmten Gegenstände gezeigt.
Laut Akte durchsuchte die Polizei ihre Wohnung am 23. August 2025 zwischen 13:01 und 14:30 Uhr. Der nach der Razzia ausgestellte Durchsuchungsbefehl besagte jedoch, dass die Polizei ihr die Razzia um 17:00 Uhr desselben Tages angekündigt hatte. Der Durchsuchungsbefehl trug außerdem „ihre“ Unterschrift und Fingerabdrücke, obwohl sie nie Dokumente unterschrieben oder Fingerabdrücke hinterlassen hatte.
Nach der Razzia brachten die Polizisten sie zur Vernehmung auf das Polizeirevier des Bezirks Shenhe. Dort fesselten sie sie auf einem Metallstuhl und drohten, ihren Sohn zu verhaften. So wurde sie zu „Geständnissen“ gezwungen. Während des Prozesses erklärte sie die „Geständnisse“ für ungültig.
Frau Wang musste nach ihrer Einlieferung in die Haftanstalt dringend zur Toilette. Der Beamte Dong, der sie dorthin begleitete, verweigerte ihr Toilettenpapier. Auch der Fahrer, der sie dorthin gebracht hatte, musste dringend auf die Toilette, woraufhin Dong ihm Toilettenpapier reichte. Frau Wang bezeichnete dies als den schlimmsten Moment ihres Lebens.
Die Wärter der Haftanstalt zwangen Frau Wang, täglich Blutdrucktabletten einzunehmen, um ihren Blutdruck auf einem für die Haft akzeptablen Niveau zu halten.
Staatsanwältin Zong vernahm sie in der Haftanstalt und prahlte damit, dass sie über die Dauer ihrer Haftstrafe entscheiden könne. Frau Wang war am Boden zerstört, als sie das hörte. Zong nannte keinerlei Rechtsgrundlage, sondern drohte ihr lediglich mit Gefängnis.
Frau Wang trat in Hungerstreik und wurde von vier Mithäftlingen geschlagen. Sie verlor das Bewusstsein und litt zum Zeitpunkt ihrer Verhandlung noch immer unter Kopfschmerzen. Der Leiter der Haftanstalt und der zuständige Staatsanwalt versprachen, die Täter zur Rechenschaft zu ziehen, unternahmen aber nichts. Sie bat darum, wegen ihrer Verletzungen einen Arzt aufzusuchen, doch man zwang sie, Tabletten einzunehmen.
Während des Prozesses erklärte Frau Wang, wie das Praktizieren von Falun Gong ihr das Leben gerettet hatte. Sie litt an Hepatitis und hatte ständig Schmerzen im Leberbereich. Nichts half. Nachdem sie 1996 mit Falun Gong begonnen hatte, verbesserten sich ihre Symptome deutlich. Als das kommunistische Regime im Juli 1999 begann, Falun Gong zu verfolgen, hielt sie an ihrem Glauben fest und geriet ins Visier der Behörden. Ihre Schule entließ sie im Jahr 2000 als stellvertretende Schulleiterin und versetzte sie als Forscherin. 2002 wurde sie zu Zwangsarbeit verurteilt, deren Dauer unbekannt ist.
Während ihrer Haft im Arbeitslager Masanjia war Frau Wang verschiedenen Misshandlungen ausgesetzt, darunter langes Hocken (einmal sieben Tage am Stück), Aufhängen, wobei ihre Zehenspitzen kaum den Boden berührten, Schlafentzug und Zwangsernährung. Frau Wangs Gesundheit wurde schwer geschädigt. Ihre Bandscheiben im Lendenbereich waren vom dritten bis zum achten Wirbel vorgefallen, was ihr das Gehen extrem erschwerte.
Nach ihrer Freilassung konnte Frau Wang Falun Gong praktizieren und erholte sich allmählich.
Frau Wangs Sohn erzählte, wie seine Mutter sich dank Praktizierens von Falun-Gong von einer jähzornigen und streitlustigen Person zu einer aufgeschlossenen, rücksichtsvollen und gütigen Person gewandelt hatte. Er erinnerte sich, dass seine Mutter seine Großeltern eingeladen hatte, bei ihnen zu wohnen, um sich gut um sie kümmern zu können. Er war auch sehr stolz auf die beruflichen Erfolge seiner Mutter als Lehrerin und später als stellvertretende Schulleiterin.
Frau Wangs Sohn war sehr betroffen, dass seine Mutter Jahre nach ihrer Inhaftierung in einem Arbeitslager aufgrund ihres Glaubens erneut ins Visier geriet. Während er seine Mutter gemeinsam mit einem weiteren Verteidiger ins Kreuzverhör nahm, fragte er: „Hast du vor Beginn der Verfolgung im Jahr 1999 mit anderen Menschen über Falun Gong gesprochen?“
Frau Wang erklärte, es habe dafür kein Grund bestanden, da Falun-Gong-Praktizierende ihren Glauben vor 1999 frei ausüben konnten. Sie fügte hinzu, dass die Praktizierenden ohne die Verfolgung ja auch nicht nach Gerechtigkeit suchen müssten.
Richter Zhang unterbrach die beiden Verteidiger wiederholt und verweigerte Frau Wang am Ende der Verhandlung ein Schlusswort. Er wurde zudem während des Prozesses häufig dabei beobachtet, wie er mit seinem Beisitzer, Richter Wang Yunpeng, flüsterte.
68-jährige ausgezeichnete Lehrerin aus Liaoning verhaftet – trotz ihres gefährlich hohen Blutdrucks