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55-Jähriger nach 17,5 Jahren hinter Gittern nun erneut wegen seines Glaubens vor Gericht

18. Februar 2025 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der chinesischen Provinz Jilin

(Minghui.org) Ein 55-jähriger Bewohner des Kreises Suizhong, Provinz Liaoning, stand am 26. Dezember 2024 vor Gericht, weil er an Falun Dafa glaubt.

Yang Jiangwei wurde am 19. April 2024 verhaftet, nachdem er dabei beobachtet worden war, wie er einen Aufkleber mit der Aufschrift „Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht sind gut“, die Grundprinzipien von Falun Dafa,  an einem Strommast angebracht hatte. Der Beamte Guo Tiejun von der Polizeistation der Stadt Gaoling übergab den Fall an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Suizhong. Staatsanwalt Kang Qi stellte am 1. Mai einen formellen Haftbefehl gegen Yang aus und leitete den Fall am 21. Juni an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Lianshan der Stadt Huludao weiter. Staatsanwalt Du Yang erhob zu einer unbekannten Zeit Anklage gegen Yang.

Richter Wang Yueqiu vom Bezirksgericht Lianshan setzte zunächst einen Gerichtstermin für den 20. August 2024 an, verschob ihn jedoch auf den 26. Dezember. Zu Beginn der Anhörung beantragte Yangs Anwalt, Wang und Staatsanwalt Zhang Xiaojin auszuschließen, was jedoch abgelehnt wurde.

Staatsanwalt Zhang befragte Yang, warum er den Aufkleber angebracht habe. „Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht ist das Wertvollste auf der Welt“, antwortete dieser.

Zhang beschuldigte Yang, Falun Dafa zu bewerben, woraufhin Yang intervenierte: „Was ist falsch an Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht?“ Er weigerte sich, sich schuldig zu bekennen, als Richter Wang ihn dazu drängte.

Der Anwalt beschuldigte den Beamten Guo und die Zeugin Liu Huan, Beweise gegen seinen Mandanten gefälscht zu haben. In der Anklageschrift hieß es, Yang habe einen Aufkleber mit der Aufschrift „Falun Dafa ist gut“ angebracht, obwohl auf seinem Aufkleber in Wirklichkeit „Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht sind gut“ stand. Als er Guo am 19. April 2024 auf sich zukommen sah, habe er den Aufkleber vom Strommast entfernt und ihn in Stücke gerissen. Zu dem Zeitpunkt, als Guo ihn ergriff, sei am Strommast kein Aufkleber mehr angebracht gewesen. Die Akte enthielt jedoch ein Foto, auf dem ein Aufkleber mit der Aufschrift „Falun Dafa ist gut“ auf dem Strommast zu sehen war, der offensichtlich von der Polizei nachträglich angebracht wurde.

Trotz der offensichtlichen Diskrepanz bezüglich des besagten Aufklebers verwendete Staatsanwalt Zhang diesen „Beweis“, um Yang anzuklagen. Die Fallakte enthielt auch die Aussage der Zeugin Liu. An einer Stelle behauptete sie, sie sei mit dem Fahrrad unterwegs gewesen, um Post abzuholen, als sie bemerkt habe, wie der Beamte Guo den Praktizierenden festhielt und sie gebeten habe, den Vorfall zu fotografieren. An einer anderen Stelle gab sie jedoch an, sie habe gesehen, wie Yang den Aufkleber anbrachte, als sie am Tatort vorbeikam.

Laut Yangs Aussage seien jedoch die Beamten Liu und Guo, beide in Zivil, gemeinsam aus einem Polizeifahrzeug gestiegen, um ihn zu verhaften – Liu sei keinesfalls auf einem Fahrrad vorbeigefahren. Aufgrund ihrer Vertrautheit sei er davon ausgegangen, sie seien ein Ehepaar. Nachdem er zur Polizeistation der Stadt Gaoling gebracht worden war, erfuhr er von anderen Beamten, dass dem nicht so sei.

Zu den Beweisen der Staatsanwaltschaft gehörten auch Falun-Dafa-Bücher und eine Neujahrsdekoration mit der Aufschrift „Fu“ („Segen“ auf Chinesisch), die in Yangs Wohnung beschlagnahmt wurden. Sein Anwalt wies darauf hin, dass es in China kein Gesetz gebe, das Falun Dafa kriminalisiere, und dass der Besitz von Falun-Dafa-Publikationen vollkommen legal sei. Er fügte hinzu, dass Guo und andere Beamte bei der Hausdurchsuchung weder einen Durchsuchungsbefehl vorweisen noch eine Liste der beschlagnahmten Gegenstände vor Ort vorlegen konnten.

Staatsanwalt Zhang beschuldigte Yang, ein Wiederholungstäter zu sein. Vor seiner letzten Verhaftung hatte Yang zwischen 2000 und 2008 drei Zwangsarbeitsaufenthalte von insgesamt 7,5 Jahren verbüßt. Nicht lange nach Beendigung seiner dritten Zwangsarbeit wurde er im Februar 2008 erneut verhaftet und später zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. In den vergangenen 25 Jahren der Verfolgung konnte er nur etwas mehr als sieben Jahre mit seiner Familie verbringen.

Yangs Anwalt argumentierte, dass sein Mandant gar nicht erst so oft hätte inhaftiert werden dürfen, da er bei der Ausübung seines verfassungsmäßigen Rechts auf Glaubensfreiheit gegen kein Gesetz verstoßen habe und seine früheren Verfolgungsakten in seinem jetzigen Prozess nicht als zulässiges Beweismittel verwendet werden dürften.

Da sich Guo und Liu nicht im Gerichtssaal befanden, um ein Kreuzverhör zuzulassen, forderte der Anwalt ihre Präsenz. Richter Wang vertagte daraufhin die Anhörung.

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