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Zwei Falun-Dafa-Praktizierende am selben Tag verurteilt (Stadt Chengdu, Provinz Sichuan)

7. August 2025 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der chinesischen Provinz Sichuan

(Minghui.org) Zwei Falun-Dafa-Praktizierende in der Stadt Chengdu, Provinz Sichuan, standen am 25. Juli 2025 vor Gericht. Beide wurden verurteilt.

Frau Wang Ping und Herr Yang Yifan (54) wurden zu jeweils 2,5 Jahren Haft und einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (etwa 1.200 Euro) verurteilt. Wang kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

An der Verhandlung am 25. Juli 2025 im Bezirksgericht Chenghua nahmen neun Angehörige der beiden Praktizierenden teil. Die Gerichtsvollzieher fotografierten ihre Ausweise und erlaubten ihnen nicht, ihre Mobiltelefone mit in den Gerichtssaal zu nehmen. Der Vorsitzende Richter Pu Li und zwei weitere Richter trugen während der Verhandlung Masken.

Wangs Sohn vertrat seine Mutter als Familienverteidiger und plädierte für sie auf nicht schuldig.

Yangs Anwalt, der versprochen hatte, die Unschuld seines Mandanten zu verteidigen, plädierte ohne sein Einverständnis auf schuldig. Dabei legte er lediglich die Krankenakte von Yangs Mutter vor und beantragte eine mildere Strafe für ihn, damit er früher freigelassen werden und sich um seine Mutter kümmern könne.

Yang konnte aufgrund seiner Hörbehinderung weder den Staatsanwalt noch den Richter oder seinen Anwalt deutlich hören. Es gelang ihm, sich selbst zu verteidigen. Er bestand darauf, dass er durch das Praktizieren von Falun Dafa kein Gesetz verletzt hatte.

Am Ende der Gerichtsverhandlung verurteilte der Richter Yang und Wang.

Wang war am 10. Mai 2023 in der Nähe ihrer Wohnung verhaftet worden. Sie wurde zunächst in der Gehirnwäsche-Einrichtung Xinjin festgehalten und anschließend in das Gefängnis der Stadt Chengdu verlegt.

Yang war am 19. Mai 2023 in der Stadt Jianyang verhaftet worden. (Jianyang unterliegt der Gerichtsbarkeit von Chengdu.) Seine Familie wurde über seine aktuelle Situation im Unklaren gelassen. Erst im Dezember 2024 erfuhren sie, dass er im Gefängnis der Stadt Chengdu inhaftiert war.

Einzelheiten zu Wangs Festnahme, Inhaftierung und Gerichtsverfahren

Wang wurde am 10. Mai 2023 von Beamten der Polizeistation Qinglong im Bezirk Chenghua, die für ihren Wohnbereich zuständig ist, festgenommen. Polizeibeamte durchsuchten ihre Wohnung und beschlagnahmten ihren Drucker, Falun-Dafa-Bücher und 30.000 Yuan (etwa 3.600 Euro) Bargeld.

Die Beamten brachten sie zunächst zur Polizei Qinglong. Am nächsten Tag stülpten sie ihr eine schwarze Kapuze über den Kopf und brachten sie an einen geheimen Ort. Erst Monate später bestätigte die Praktizierende, dass sie in der Gehirnwäsche-Einrichtung Xinjin inhaftiert und rund um die Uhr überwacht worden war.

Nach sechs Monaten in der Gehirnwäsche-Einrichtung wurde Wang nach der Bestätigung ihrer Festnahme in das Gefängnis der Stadt Chengdu verlegt. Sie wurde beschuldigt, „die Staatsgewalt untergraben“ zu haben. Die Polizeibeamten legten weder Dokumente zu ihrer Inhaftierung vor noch informierten sie ihre Familie gemäß ihrem Wunsch über ihre Festnahme und Inhaftierung.

Da Wangs Angehörige den Kontakt zu ihr verloren hatten, meldeten sie ihr Verschwinden der Polizeistation Qinglong. Diese beauftragte die Polizei, den Fall ihren Kollegen in der Stadt Mianyang (ca. 145 Kilometer von Chengdu entfernt) zu melden, in der Wangs Haushalt registriert war. Erst als die Angehörigen bei der Staatsanwaltschaft des Bezirks Chenghua Auskunft über das neu eröffnete Strafverfahren gegen sie verlangten, erfuhren sie von Wangs Inhaftierung und dem Haftbefehl.

Im Juli 2024 reichte Wangs Sohn die Unterlagen zu ihrer Vertretung ein. Er ging über zehn Mal zum Gericht und verlangte Einsicht in ihre Akten, wurde jedoch jedes Mal von Richter Pu abgewiesen.

Erst am 10. Juli 2025 forderte das Gericht Wangs Sohn auf, ihre Akte am 14. Juli einzusehen. Gleichzeitig wurde ihm mitgeteilt, dass für den 25. Juli ein Gerichtstermin anberaumt worden sei. Als er die Akte einsah, erlaubte ihm der Richter lediglich, sie zu lesen oder den Inhalt handschriftlich abzuschreiben. Er durfte sie nicht fotografieren oder kopieren.

Am 18. Juli nahm sich Wangs Sohn frei und reiste von Mianyang nach Chengdu, um sie zu besuchen. Das Gefängnis lehnte seinen Besuchsantrag mit der Begründung ab, dass er in der Vorladung zum Gerichtstermin nicht als ihr Verteidiger aufgeführt sei.

Wangs Sohn eilte daraufhin zum Gericht und forderte die Vorlage relevanter Dokumente für ein Treffen mit seiner Mutter. Der Richter erklärte sich zwar bereit, ein Treffen zu arrangieren, jedoch kam es vor der Verhandlung nicht mehr dazu.

Während der Verhandlung am 25. Juli wies Wang darauf hin, dass die Polizei die beschlagnahmten 30.000 Yuan nicht protokolliert habe. Der Richter versuchte daraufhin ihr einzureden, dass sie das Geld verloren habe. Ihr Sohn forderte den Richter auf, das von den Polizisten aufgenommene Video der Hausdurchsuchung abzuspielen. Der Richter lehnte ab.

Der Richter ließ die Polizei auch nicht für ein Kreuzverhör vor Gericht erscheinen, und verzichtete darauf, den Staatsanwalt aufzufordern, die Rechtsgrundlage für die Verfolgung von Falun Dafa darzulegen.

Als Wangs Sohn die im Jahr 2000 vom Ministerium für öffentliche Sicherheit herausgegebene Sektenliste vorlegte, auf der Falun Dafa nicht aufgeführt war, behauptete der Staatsanwalt, diese Liste sei ungültig, da sie kein offizielles Siegel trage.

Wang berichtete, die Polizei habe ihr vorgeworfen, drei Textnachrichten über Falun Dafa über einen Bluetooth-Server versendet zu haben. Gleichzeitig hätten die Beamten jedoch zugegeben, dass sie nicht feststellen konnten, wer die Nachrichten tatsächlich verschickt hatte. Um Beweise gegen sie zu konstruieren, hätten sie Wang dazu gebracht, ihnen selbst drei Nachrichten zu senden – und diese später als „Beweis“ gegen sie verwendet.

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