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Nach 15 Jahren Haft wegen seines Glaubens erneut zu einer Gefängnisstrafe verurteilt

19. Januar 2026 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der chinesischen Provinz Yunnan

(Minghui.org) Am 26. Dezember 2025 wurde ein 61-jähriger Mann aus der Stadt Kunming in der Provinz Yunnan wegen seines Glaubens an Falun Dafa zu fünf Jahren Haft und einer Geldstrafe von 50.000 Yuan (etwa 6.000 Euro) verurteilt.

Richter Li Zhongyuan vom Bezirksgericht Wuhua unterzeichnete das Urteil gegen Han Zhenkun gemeinsam mit den Gerichtsassistenten Jiang Jingfeng, Long Youyi und Chen Hao sowie dem Gerichtsschreiber Yang Haiyan. Han hat inzwischen Berufung eingelegt.

Einzelheiten zu der Verhandlung

Han war im Mai 2025 verhaftet worden und stand am 1. Dezember vor dem Bezirksgericht Wuhua.

Richter Li erlaubte nur einem von Hans Angehörigen, an der Verhandlung teilzunehmen. Als Han von acht Gerichtsdienern durch einen Seiteneingang ins Gerichtsgebäude geführt wurde, versuchte er, seine draußen abgeschirmten Angehörigen zu grüßen, wurde jedoch daran gehindert.

Während der Verhandlung fragte ihn sein Anwalt, warum er trotz der anhaltenden Verfolgung von Falun Dafa an seinem Glauben festhalte. Han erklärte, er habe mit dem Praktizieren begonnen, nachdem er miterlebt habe, wie seine Eltern durch Falun Dafa ihre Gesundheit wiedererlangt hatten.

Richter Li unterbrach ihn und wies darauf hin, dass er alle Fragen ausschließlich mit Ja oder Nein beantworten dürfe. Daraufhin fragte der Anwalt, ob Han – wie von der Polizei behauptet – Monate vor seiner Verhaftung einen USB-Stick mit Informationen über Falun Dafa in ein Auto gelegt habe. Han antwortete, dass Falun Dafa der Gesellschaft nicht schade. Li unterbrach ihn erneut und forderte ihn auf, mit Ja oder Nein zu antworten.

Han erklärte, er könne sich nicht erinnern, ob er den USB-Stick tatsächlich in das Auto gelegt habe oder nicht. Er beantragte, den Zeugen der Staatsanwaltschaft – den Fahrzeugbesitzer – vorzuladen, um ihn ins Kreuzverhör zu nehmen. Richter Li lehnte dies ab und forderte den Anwalt auf, die Situation zu erläutern.

Der Anwalt betonte, dass sein Mandant selbst dann nichts Illegales getan habe, wenn er den USB-Stick wie behauptet in das Auto gelegt hätte, da es in China kein Gesetz gebe, das Falun Dafa kriminalisiere. Zudem äußerte er Zweifel an den vorgelegten Beweisen im Zusammenhang mit dem USB-Stick.

In der Anklageschrift hieß es, der Fahrzeugbesitzer habe den USB-Stick entdeckt, nachdem er mit dem Auto nach Hause gefahren war, und den Inhalt auf seinem Computer angesehen. Der Anwalt schloss nicht aus, dass der Besitzer oder die Polizei den Inhalt des USB-Sticks nachträglich verändert haben könnten.

Weiter hieß es in der Anklageschrift, der Inhalt des USB-Sticks habe dem Fahrzeugbesitzer geschadet. Da dieser jedoch nicht anwesend war, konnte er nicht erklären, welcher Inhalt ihm konkret geschadet haben soll.

Der Anwalt unterstrich erneut, dass die Staatsanwaltschaft nicht nachgewiesen habe, welchen Schaden sein Mandant angeblich einer Einzelperson oder der Gesellschaft zugefügt habe.

In seinem Schlussplädoyer betonte Han, dass die Glaubensfreiheit sein verfassungsmäßiges Recht sei und die unerbittliche Verfolgung seines Glaubens eine Verletzung der Menschenrechte darstelle. Zuvor hatte er bereits drei Haftstrafen von insgesamt 15 Jahren verbüßt: eine siebenjährige Haftstrafe (April 2004 bis April 2011) sowie zwei vierjährige Haftstrafen (September 2013 bis September 2017 und September 2019 bis September 2023). Er forderte seinen Freispruch, wurde jedoch am 26. Dezember 2025 von Richter Li verurteilt.

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