(Minghui.org) Eine Frau aus Shouguang, Provinz Shandong, wurde am 2. Februar 2026 zu 3,5 Jahren Haft und einer Geldstrafe von 20.000 Yuan (ca. 2400 Euro) verurteilt, nur weil sie Falun Gong praktiziert. Ren Chunlian, über 60 Jahre alt, kündigte nach der Urteilsverkündung an, gegen die unrechtmäßige Verurteilung Berufung einzulegen.
Ren wurde am 22. April 2025 von Dong Zhihua und weiteren Beamten der Polizeistation Jitai festgenommen. Obwohl sie die vorgeschriebene ärztliche Untersuchung mehrmals nicht bestand, gelang es der Inlandsgefängnisbehörde von Shouguang dennoch, sie in die Haftanstalt der Stadt Weifang einweisen zu lassen. Weifang ist für Shouguang zuständig.
Rens Gesundheitszustand verschlechterte sich in der Haftanstalt. Sie wurde ins Krankenhaus Weifang gebracht und alle paar Tage untersucht. Dabei wurden Gallensteine und ein Schatten auf ihrer Lunge festgestellt. Sie wurde gezwungen, verschiedene Medikamente einzunehmen, ohne dass ihr deren Zweck erklärt wurde. Daraufhin verlor sie das Bewusstsein und kam erst Stunden später wieder zu sich.
Im Juli 2025 ging der von Rens Tochter beauftragte Anwalt zur Polizeistation Jitai, um die Polizei über ihren Gesundheitszustand zu informieren und ihre Freilassung gegen Kaution zu fordern. Der Beamte Dong, der Ren festgenommen hatte, behauptete, er habe den Fall an seine Kollegen in der Staatssicherheitsabteilung der Stadt Shouguang übergeben.
Rens Tochter und ihr Anwalt begaben sich zur Staatssicherheitsabteilung der Stadt Shouguang und erfuhren, dass der stellvertretende Direktor Zhang Linfeng für ihren Fall zuständig sei. Der Anwalt rief Zhang an und forderte Rens Freilassung gegen Kaution damit sie medizinisch behandelt werden könne. Zhang verlangte einen schriftlichen Antrag und legte auf.
Rens Tochter und ihr Anwalt begaben sich ebenfalls zur Staatsanwaltschaft von Shouguang und informierten den zuständigen Staatsanwalt Sang Zijun über Rens Gesundheitszustand. Sang erklärte, eine Freilassung von Ren zur medizinischen Behandlung sei ausgeschlossen.
Als Rens Tochter nichts von Zhang hörte, rief sie ihn zwei Tage später an. Zhang unterbrach sie und sagte, er bearbeite den Fall „gesetzeskonform“ und sie solle sich keine Hoffnungen auf eine Freilassung ihrer Mutter gegen Kaution machen. Er legte auf und ging auch bei ihrem nächsten Anruf nicht ans Telefon.
Ren wurde weiterhin gezwungen, täglich Medikamente einzunehmen.
Staatsanwalt Sang erhob zu einem unbekannten Zeitpunkt Anklage gegen Ren. Während ihrer Anhörung am 16. Oktober 2025 vor dem Stadtgericht Shouguang wurde ihr extrem schwindelig, woraufhin Richter Chen Shengyun die Sitzung unterbrach.
Am 27. Oktober 2025 fand eine zweite Anhörung statt. Rens drei Töchter waren anwesend. Ihr Anwalt wies die Anschuldigungen zurück und beantragte Freispruch für Ren.
Staatsanwalt Sang empfahl eine Haftstrafe von dreieinhalb bis vier Jahren. Eine von Rens Töchtern fragte, auf welcher Rechtsgrundlage er eine gesetzestreue Bürgerin wie ihre Mutter verurteilen wolle, die lediglich nach den Falun-Gong-Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht leben wolle. Sang antwortete nicht.
Während der Urteilsverkündung am 2. Februar 2026 verkündete Richter Chen, dass er Ren zu dreieinhalb Jahren Haft und einer Geldstrafe von 20.000 Yuan verurteilen werde. Sie kündigte an, Berufung einzulegen.
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