(Minghui.org) Zehn Einwohner des Kreises Qingyuan in der Provinz Liaoning standen am 18. und 19. März 2026 zum dritten bzw. vierten Mal wegen ihres Glaubens an Falun Dafa vor Gericht.
Richter Gang Jia vom Bezirksgericht Wanghua in Fushun, dem zuständigen Gericht für den Kreis Qingyuan, leitete die Anhörung der zehn Praktizierenden im Gefängnis von Fushun. Staatsanwalt Wang Jun von der Staatsanwaltschaft Wanghua war ebenfalls anwesend.
Bei den zehn Praktizierenden handelt es sich um die Männer Wang Nanfang (70), Zhou Shuyou (62), Wang Zexing (58), Liu Haitao (über 50), Wang Guozhong (Anfang 40 und behindert), und die Frauen Hu Fengju (62), Hu Mingli (über 60), Huang Yuping (64), Li Shuqin (über 60, sehbehindert und auf Gehhilfen angewiesen) sowie Lai Chunlian (73). Sie waren am 12. Juli 2024 verhaftet und am 20. Dezember 2024 angeklagt worden.
Staatsanwalt Wang beschuldigte die Praktizierenden, gegen Artikel 300 des chinesischen Strafgesetzbuches „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“ verstoßen zu haben. Demnach müssten sie hinsichtlich des Gesetzes vollumfänglich strafrechtlich belangt werden. Die Praktizierenden und ihre Anwälte wiesen die Vorwürfe während des Verfahrens zurück.
Während der ersten Anhörung der Praktizierenden vor dem Bezirksgericht Wanghua am 11. November 2025 beantragten sowohl die Angeklagten als auch ihre Verteidiger Einsicht in die Beweismittel der Anklage. Daraufhin legten die beiden Staatsanwälte Bücher und Informationsmaterialien zu Falun Dafa vor, die angeblich in den Wohnungen der Praktizierenden beschlagnahmt worden waren. Umfang und Vielfalt der präsentierten Materialien stimmten jedoch nicht mit den Angaben in der von der Polizei erstellten Liste der beschlagnahmten Gegenstände überein.
In der zweiten Anhörung der Praktizierenden am 27. Januar 2026 beschuldigte Staatsanwalt Wang Jun den Praktizierenden Wang Nanfang, für eine 75-jährige Frau eine Satellitenschüssel installiert zu haben. Als neues Beweismittel wurde der Name „Tang“ auf dem Fernseher der Frau vorgelegt, was laut Staatsanwaltschaft belege, dass Wang „bösartige Informationen verbreitet“.
Der Staatsanwalt präsentierte außerdem weitere Beweismittel, die von den Beamten Wang Tong und Zhang Minghui von der Staatssicherheit des Kreises Qingyuan eingereicht worden waren. Die Polizei gab an, dass Dong Qian aus der Gemeinde Qiaonan in Qinyuan, Yang Yi aus der Gemeinde Tianqiao und Li Junying aus der Gemeinde Sanhuan verschiedene „Falun-Dafa-Materialien“ gefunden hätten, die mit den in Wang Nanfangs Wohnung beschlagnahmten identisch seien. Die Polizei kam daher zu dem Schluss, dass die Materialien von Wang und seinen neun Mitangeklagten verbreitet wurden.
Die Verteidiger der Praktizierenden wiesen darauf hin, dass sowohl die Beweismaterialien als auch die Aussagen der drei Zeugen inhaltlich identisch seien. Daraus leiteten sie den Verdacht ab, dass es sich um Fälschungen handle, und warfen der Polizei vor, ihren Mandanten eine konstruierte Straftat zur Last gelegt zu haben.
In der dritten und vierten Anhörung am 18. und 19. März 2026 legte der Staatsanwalt das Telefonbuch von Wang Nanfang vor, das eine Vielzahl von Kontakten enthielt, wobei es sich hauptsächlich um Falun-Dafa-Praktizierende handelte. Wang erklärte, dass sowohl Praktizierende als auch Nicht-Praktizierende Honig aus dem Imkereibetrieb seiner Familie kaufen würden. Er fügte hinzu, dass seine Telefonate mit anderen Praktizierenden keinesfalls als „Beweis“ zur „Gründung einer kriminellen Organisation“ ausgelegt werden können. Überdies konnte der Staatsanwalt keine konkreten Aufzeichnungen von Telefongesprächen vorlegen, die auf „kriminelle Aktivitäten“ hingedeutet hätten.
Daraufhin behauptete der Staatsanwalt, dass die Polizei insgesamt 3.000 Exemplare von Falun-Dafa-Materialien in den drei bereits in der zweiten Anhörung erwähnten Wohnsiedlungen sowie in sechs weiteren Siedlungen gefunden hätte. Er wiederholte seine Behauptung, die zehn Praktizierenden hätten diese Materialien verbreitet, da deren Inhalt mit dem der in ihren Wohnungen beschlagnahmten Materialien übereinstimmte.
Die Verteidiger wiesen darauf hin, dass die in den Wohnungen der Praktizierenden beschlagnahmten Materialien lediglich belegen würden, dass es sich bei ihnen um Falun-Dafa-Praktizierende handelte, jedoch keinesfalls bewiesen, dass sie die in den besagten Wohnsiedlungen gefundenen Materialien verbreitet hätten.
Die Familienverteidiger der Praktizierenden wiesen darauf hin, dass kein Gesetz in China Falun Dafa kriminalisiere oder als Sekte einstufe. Selbst wenn die Praktizierenden die Satellitenschüsseln installiert oder Falun-Dafa-Materialien verbreitet hätten, wäre es keineswegs illegal gewesen.
Die dritte Anhörung fand am 18. März statt und dauerte von 10 Uhr bis 16:50 Uhr, unterbrochen von einer einstündigen Mittagspause. Die vierte Anhörung erfolgte am 19. März von 14 Uhr bis 16:50 Uhr. Es ist derzeit unklar, wann Richter Gang sein Urteil verkünden wird.
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