(Minghui.org) Zehn Einwohner des Kreises Qingyuan in der Provinz Liaoning erschienen am 27. Januar 2026 zum zweiten Mal vor Gericht. Ihnen wird vorgeworfen, Falun Gong zu praktizieren.
Richter Gang Jia vom Bezirksgericht Wanghua in Fushun, dem zuständigen Gericht für den Kreis Qingyuan, leitete die Anhörung der zehn Praktizierenden im Gefängnis von Fushun. Staatsanwalt Wang Jun von der Staatsanwaltschaft Wanghua war ebenfalls anwesend.
Bei den zehn Praktizierenden handelt es sich um die Männer Wang Nanfang (68), Zhou Shuyou (62), Wang Zexing (57), Liu Haitao, Wang Guogang und die Frauen Hu Fengju (62), Hu Mingli (über 60), Huang Yuping, Li Suqin und Lai Chunlian. Sie wurden am 12. Juli 2024 verhaftet. Am 20. Dezember 2024 erhoben die Staatsanwälte Wang Jun und Wang Qichen Anklage gegen sie.
Die Staatsanwaltschaft warf den Praktizierenden vor, eine kriminelle Organisation gebildet zu haben, um Satellitenschüsseln zu installieren und der Öffentlichkeit Zugang zu unzensierten Informationen des New Yorker Fernsehsenders New Tang Dynasty TV zu verschaffen. Zwar installierten Falun-Gong-Praktizierende in ganz China Satellitenschüsseln, um der Öffentlichkeit unzensierte Informationen über die Verfolgung durch ausländische Medien zugänglich zu machen, doch die zehn Angeklagten taten dies nicht. Selbst wenn sie es getan hätten, wäre es nicht illegal gewesen.
Während der ersten Anhörung der Praktizierenden vor dem Bezirksgericht Wanghua am 11. November 2025 beantragten sowohl die Angeklagten als auch ihre Verteidiger Einsicht in die Beweismittel der Anklage. Daraufhin legten die beiden Staatsanwälte Bücher und Informationsmaterialien zu Falun Gong vor, die angeblich in den Wohnungen der Praktizierenden beschlagnahmt worden war. Umfang und Vielfalt der präsentierten Materialien stimmten jedoch nicht mit den Angaben in der von der Polizei erstellten Beschlagnahmeliste überein.
In der zweiten Anhörung der Praktizierenden am 27. Januar 2026 beschuldigte Staatsanwalt Wang Jun den Praktizierenden Wang Nanfang, für eine 75-jährige Frau eine Satellitenschüssel installiert zu haben. Als neues Beweismittel wurde der Name „Tang“ auf dem Fernseher der Frau vorgelegt, was laut Staatsanwaltschaft belege, dass Wang „bösartige Informationen verbreitet“.
Der Staatsanwalt präsentierte außerdem weitere Beweismittel, die von den Beamten Wang Tong und Zhang Minghui von der Staatssicherheit des Kreises Qingyuan eingereicht worden waren. Die Polizei gab an, dass Dong Qian aus der Gemeinde Qiaonan in Qinyuan, Yang Yi aus der Gemeinde Tianqiao und Li Junying aus der Gemeinde Sanhuan verschiedene „Falun-Gong-Materialien“ gefunden hätten, die mit den in Wang Nanfangs Wohnung beschlagnahmten identisch seien. Die Polizei kam daher zu dem Schluss, dass die Materialien von Wang und seinen neun Mitangeklagten verbreitet wurde.
Die Verteidiger der Praktizierenden wiesen darauf hin, dass sowohl die Beweismaterialien als auch die Aussagen der drei Zeugen inhaltlich identisch seien. Daraus leiteten sie den Verdacht ab, dass es sich um Fälschungen handle, und warfen der Polizei vor, ihren Mandanten eine konstruierte Straftat zur Last gelegt zu haben.
Der Richter ging nicht auf die Fragen der Anwälte ein und vertagte die Verhandlung, ohne ein Urteil zu verkünden.
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