(Minghui.org) Die 78-jährige Wang Jinfeng, Einwohnerin der Stadt Dalian, Provinz Liaoning, wurde in der Woche vom 23. März 2026 (genaues Datum unbekannt) von vier Polizisten zu einer medizinischen Untersuchung abgeholt und kehrte danach nicht mehr nach Hause zurück. Ihrer Familie wurde später mitgeteilt, dass Wang in die Haftanstalt von Dalian gebracht und zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden sei.
Wang wurde verurteilt, weil sie Falun Dafa praktiziert – in derselben Woche, in der man sie festgenommen hatte. Obwohl das kommunistische Regime die Strafverfolgung von Menschen, die Falun Dafa praktizieren, beschleunigt, war die schnelle Verurteilung von Wang ungewöhnlich. Eigentlich ist das Praktizieren von Falun Dafa in China auch nicht illegal.
Wangs Familie vermutet, dass die jüngste Verurteilung mit einer früheren Haftstrafe in Zusammenhang stehen könnte. Wang war bereits am 17. März 2022 zu zwei Jahren Haft verurteilt worden und davor im Jahr 2020, ebenfalls wegen ihres Glaubens an Falun Dafa. Aufgrund ihres Gesundheitszustandes durfte sie ihre Strafe außerhalb des Gefängnisses verbüßen. Vor ihrer Verurteilung im Jahr 2022 wurde sie viermal von der Polizei zu einer ärztlichen Untersuchung gebracht und musste dafür insgesamt 4.000 Yuan (etwa 500 Euro) bezahlen. Jedes Mal wurde sie als haftuntauglich eingestuft und nach Hause geschickt. Als jedoch vier Beamte der Polizeistation Huajia sie Ende März 2026 erneut zu einer ärztlichen Untersuchung abgeholt hatten, wurde sie in Gewahrsam genommen und zu einem Jahr Gefängnis verurteilt.
Wangs Familie wurde über die Einzelheiten ihres kürzlichen Strafverfahrens im Unklaren gelassen und weiß deshalb nicht, wie es zu deren einjährigen Haftstrafe kam.
Wangs frühere zweijährige Haftstrafe war auf ihre Festnahme am späten Vormittag des 8. April 2020 zurückzuführen. Jemand hatte sie angezeigt, weil sie zusammen mit einer Mitpraktizierenden, der über 70-jährigen Tian, mit anderen über Falun Dafa gesprochen hatte. Beamte der Polizeistation Huajia brachten die beiden Frauen zu einer Untersuchung ins Krankenhaus Pulandian. Beide mussten dafür 300 Yuan (etwa 42 Euro) Untersuchungsgebühr zahlen.
Gegen 15 Uhr durchsuchten sechs Beamte ihre Wohnungen. Die beiden Frauen wurden gegen 20 Uhr wieder freigelassen. Als Wang eine Stunde später nach Hause kam, stellte sie fest, dass die Polizei zahlreiche Gegenstände beschlagnahmt hatte, darunter ihren Drucker, ihren Computer, mehrere Falun-Dafa-Bücher, einen Locher, ein Laminiergerät, zwei Papierschneider, drei Hefter, Druckerpapier sowie Patronen.
Wang wurde am 9. November 2020 erneut festgenommen, als sie zusammen mit einer anderen Praktizierenden, Wang Yanfeng, im Supermarkt von Huajia Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilte. Polizisten brachten die beiden zur Untersuchung ins Krankenhaus von Jinzhou und anschließend zur medizinischen Fakultät in Dalian, wo eine Farbdoppler-Ultraschalluntersuchung durchgeführt wurde. Beide mussten 900 Yuan (etwa 126 Euro) Untersuchungsgebühren bezahlen.
Beide Frauen wurden für haftuntauglich befunden, dennoch brachten die Polizisten sie in eine örtliche Haftanstalt. Da diese sie nicht aufnahm, setzten die Beamten sie irgendwo ab. Sie mussten ein Taxi rufen, um nach Hause zu gelangen.
Im Jahr 2021 brachten Polizisten Wang abermals ins Krankenhaus, um sie untersuchen zu lassen, und zwangen sie, 800 Yuan (etwa 112 Euro) dafür zu bezahlen. Sie brachten sie auch zum Bezirksgericht von Jinzhou und drohten ihr eine Strafe von zweieinhalb Jahren an.
Am 7. Januar 2022 brachte der Beamte Wang von der Polizeistation Huajia die Praktizierende zu einer Untersuchung ins Krankenhaus von Dalian und verlangte von ihr 2.000 Yuan (etwa 280 Euro) für die Untersuchungsgebühr. Er versuchte, weitere 5.000 Yuan (etwa 700 Euro) von ihr zu erpressen, doch sie weigerte sich zu zahlen.
Am 3. Februar 2022 rief das örtliche Straßenkomitee Wangs Familie an und forderte sie auf, sich innerhalb von fünf Tagen zur sogenannten „Evaluation“ bei der örtlichen Justizbehörde zu melden.
Das Bezirksgericht Jinzhou teilte Wang am 14. März mit, dass drei Tage später eine Online-Anhörung anberaumt worden sei. Am 17. März half ihr ihre Tochter, sich über ihr Mobiltelefon mit dem Gericht zu verbinden. Sie wurde zu einer zweijährigen Haftstrafe außerhalb des Gefängnisses verurteilt.
Früherer Bericht:
Wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu zwei Jahren Haft verurteilt (Provinz Liaoning)