(Minghui.org) Di Jianchao, 61, ist wohnhaft in der Stadt Kunming in der Provinz Yunnan. Er stand am 24. April 2026 vor Gericht, weil er Falun Dafa praktiziert.
Dis Anwalt widerlegte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe und forderte Freispruch. Er wies zudem darauf hin, dass der Vorsitzende Richter He Wen vom Bezirksgericht Wuhua gegen das Gesetz verstoßen habe, indem er Dis Frau untersagte, ihn als nicht-anwaltliche Verteidigerin zu vertreten. Sie hatte ihre Verteidigungserklärung vorbereitet, erhielt jedoch unmittelbar vor Prozessbeginn in letzter Minute die Mitteilung, dass sie der Verhandlung lediglich als Zuschauerin, nicht aber als Verteidigerin beiwohnen dürfe.
Di schwieg während der gesamten Gerichtsverhandlung – von 10:30 Uhr bis 13:00 Uhr – aus Protest. Er wurde zurück in die Haftanstalt des Bezirks Guandu gebracht, wo er sich seit seiner Festnahme am 15. Juli 2025 befindet.
Aus Protest trat Di in den Hungerstreik und wurde am 7. Januar 2026 in ein Krankenhaus eingeliefert. Seine Frau beantragte seine Freilassung zwecks medizinischer Behandlung; dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt. Richter He setzte zunächst einen Verhandlungstermin für den 27. Januar an, verschob diesen jedoch aufgrund von Dis schlechtem Gesundheitszustand auf den 6. Februar. Da sich Di weiterhin in einem ernsten Zustand befand, wurde die Verhandlung erneut, diesmal auf den 24. April, verschoben.
Staatsanwalt Huang Pengwen von der Staatsanwaltschaft des Bezirks Wuhua klagte Di wegen „Nutzung einer Sektenorganisation zur Untergrabung der Strafverfolgung“ an. Sein Verteidiger wies darauf hin, dass kein Gesetz in China Falun Dafa unter Strafe stellt oder als Sekte bezeichnet. Zudem hätten der Besitz von Falun-Dafa-Büchern durch Di – welche von seriösen Verlagen veröffentlicht wurden – sowie die Verbreitung von Falun-Dafa-Materialien weder einzelnen Personen noch der Gesellschaft als Ganzes irgendeinen Schaden zugefügt, geschweige denn die Strafverfolgung untergraben.
Die in Dis Wohnung beschlagnahmten Falun-Dafa-Bücher und -Materialien wurden von der örtlichen Polizeidienststelle als „Sektenpropaganda“ zugelassen. Dem Gesetz zufolge ist jedoch ausschließlich eine unabhängige, externe forensische Stelle dazu befugt, Beweismittel der Anklage zu überprüfen und deren Echtheit zu bestätigen.
Die Polizei hatte Di über zwei Monate lang (beginnend am 13. Mai 2025) überwacht, bevor sie ihn am 15. Juli 2025 festnahm, während er Materialien zu Falun Dafa verteilte. Sein Anwalt machte geltend, dass eine derart langfristige Überwachung eine „technische Ermittlung“ im Sinne von Artikel 264 der „Vorschriften über die Verfahren zur Bearbeitung von Strafsachen durch Organe der öffentlichen Sicherheit“ darstelle. Die technische Ermittlung gegen Di verstoße gegen die Artikel 150 und 152 des Strafprozessgesetzes. Diese schreiben vor, dass technische Ermittlungen lediglich in fünf Fallkategorien zulässig sind: bei Verbrechen, die die nationale Sicherheit gefährden, bei terroristischen Aktivitäten, organisierter Kriminalität, schweren Drogendelikten oder anderen schweren, die Gesellschaft gefährdenden Straftaten. Di übte jedoch lediglich sein verfassungsmäßiges Recht auf Glaubensfreiheit aus und hatte keines der genannten fünf Delikte begangen.
Die Polizei behauptete, Di sei jene Person, die an einem bestimmten Ort Materialien zu Falun Dafa verteilt habe. Zu diesem Schluss gelangte sie, nachdem sie Überwachungsvideos eingehend gesichtet und darauf eine Person bemerkt hatte, die ihm ähnlich sah. Daraufhin observierte sie ihn und nahm ihn fest, während er an einem anderen Ort Materialien zu Falun Dafa verteilte.
Der Verteidiger führte an, dass der Beamte, der zu dem Schluss gekommen war, dass es sich bei dem auf den Aufnahmen zu sehenden Mann um Di handelte, keinerlei weitere Beweise zur Stützung dieser Annahme vorgelegt habe. Etwa den Nachweis, ob Fingerabdrücke von Di auf den besagten Materialien gefunden worden seien. Zudem seien Name und Dienstgrad des Beamten entgegen den Vorschriften nicht in der Fallakte aufgeführt gewesen.
Wenige Stunden nach Dis Festnahme am 15. Juli 2025 drangen gegen 22 Uhr etwa 18 Zivilbeamte sowie zwei Beamte eines SWAT-Teams (Special Weapons and Tactics) (Spezialwaffen und Taktiken) gewaltsam in dessen Wohnhaus ein. Sie setzten seine Frau, Luo Jiangqin (58), fest, bevor sie die gesamte Wohnung durchsuchten.
Luo wurde als Zeugin der Razzia aufgeführt und zudem beschuldigt, die Polizei mit „üblen Beschimpfungen“ bedacht zu haben. Sie machte geltend, dass sie in einem Zimmer festgehalten worden sei und die Razzia überhaupt nicht gesehen habe. Zudem bestritt sie, irgendeinen Beamten beschimpft zu haben.
Staatsanwalt Huang erklärte, es existiere ein Video einer Bodycam der Polizei von der Hausdurchsuchung; er weigerte sich jedoch, das Filmmaterial vor Gericht abzuspielen. Zudem lehnte er den Antrag des Verteidigers ab, Luo ins Kreuzverhör zu nehmen.
Während sein Wohnhaus durchsucht wurde, wurde Di auf der Polizeiwache Zhonghua verhört. Die verhörenden Beamten weigerten sich, ihre Identität preiszugeben oder seine tatsächlichen Antworten auf ihre Fragen zu protokollieren. Auch folterten sie ihn.
Später beantragte Di die Ablehnung jener Beamten in diesem Fall; er erhielt jedoch keinerlei Rückmeldung. Sein Anwalt wies darauf hin, dass die Polizei gesetzlich verpflichtet sei, innerhalb von zwei bis fünf Tagen nach Eingang eines solchen Antrags eine Stellungnahme abzugeben.
Die von den erwähnten Beamten gefälschten Vernehmungsprotokolle befanden sich weiterhin in der Akte und wurden als Beweismittel gegen Di verwendet.
Staatsanwalt Huang bezeichnete Di als „Wiederholungstäter“, da dieser bereits zweimal – für insgesamt achteinhalb Jahre – wegen Falun Dafa inhaftiert gewesen war. Sein Verteidiger argumentierte, dass er niemals hätte inhaftiert werden dürfen, da er lediglich sein verfassungsmäßiges Recht auf Glaubensfreiheit wahrgenommen habe. Zudem war er von seinem Arbeitgeber, dem Kunming Schiffbauunternehmen, entlassen worden, weil er Falun Dafa praktiziert.
Der Verteidiger beantragte erneut Dis Freispruch. Richter He vertagte die Sitzung, ohne anzugeben, wann er eine Entscheidung fällen würde.
Frühere Berichte:
61-Jähriger während seiner Haft ins Krankenhaus eingeliefert – nach über 8 Jahren im Gefängnis
Die Verfolgung von Falun-Dafa-Praktizierenden im Ersten Gefängnis der Provinz Yunnan – Teil I