(Minghui.org) Eine Einwohnerin der Stadt Nanchang, Provinz Jiangxi, ist am 22. April 2026 verstorben. 15 Jahre lang war sie wegen ihres Glaubens an Falun Dafa verfolgt worden. Sie starb mit nur 60 Jahren.
Jiang Lanying hatte im Jahr 1997 begonnen, Falun Dafa zu praktizieren. Bald darauf erfreute sie sich bester Gesundheit und war voller Energie. Als die Kommunistische Partei Chinas im Jahr 1999 die Verfolgung anordnete, hilet sie entschlossen an ihrem Glauben fest und machte mit verschiedenen Methoden auf die Verfolgung aufmerksam. Dreimal reiste sie nach Peking, um für das Recht auf das Praktizieren von Falun Dafa zu appellieren, wurde jedoch jedes Mal verhaftet. Zwei Haftstrafen verbrachte sie in einem Zwangsarbeitslager und drei Haftstrafen im Gefängnis – insgesamt 15 Jahre und zwei Monate.
Aus Protest gegen die Verfolgung trat sie während ihrer Haftzeit zwischen 2002 und 2005 in Hungerstreik und wurde in einem Krankenhaus zwangsernährt. Einmal wog sie nur noch 15 Kilogramm. Der langanhaltende Hungerstreik und die Zwangsernährung schädigten ihren Magen-Darm-Trakt. Sie bekam Darmgeschwüre und litt unter Fäulniserscheinungen.
Infolge der Folter während ihrer letzten Haftstrafe war ihr linker Arm dauerhaft behindert. Am Tag ihrer Freilassung am 18. Januar 2022 war sie stark abgemagert, ihr Haar ergraut und ihr Sehvermögen beeinträchtigt. Ihre Beine waren taub und steif und die Füße so stark geschwollen, dass sie Schwierigkeiten hatte, sie zu koordinieren.
Jiang kämpfte mit ihrer angeschlagenen Gesundheit und erbrach häufig. 2026 verschlechterte sich ihr Zustand rapide, bis sie am 22. April 2026 verstarb.
Ihre letzte Festnahme erfolgte am 18. Juli 2019 von über 20 Zivilbeamten, als sie eine Praktizierende besuchte. Zunächst wurde Jiang auf der Polizeiwache Nanzhan festgehalten. Der Beamte Zhang nahm ihr die Uhr ab und gab sie ihr nie zurück. Anschließend wurde sie zur Polizeibehörde des Bezirks Xihu gebracht, dort bis Mitternacht verhört und danach in die Erste Haftanstalt der Stadt Nanchang überstellt.
Im Gefängnis musste die Praktizierende auf dem kalten, nassen Betonfußboden schlafen. Als Monate später die Corona-Pandemie ausbrach, waren die Lebensmittel im Gefängnis sehr knapp. Viele Gefangene mussten hungern, auch Jiang.
Das Bezirksgericht Xihu legte zunächst einen virtuellen Anhörungstermin auf den 14. Juni 2020 fest. Jiang beharrte darauf, dass sie durch das Praktizieren von Falun Dafa kein Gesetz gebrochen habe, und weigerte sich, daran teilzunehmen. Der Richter verlegte daraufhin die Anhörung auf den 7. Juli an und zwang sie, zu diesem Termin vor Gericht zu erscheinen. Ihr wurde ein Pflichtverteidiger beigeordnet, der für sie ein Schulbekenntnis ablegen sollte. Jiang lehnte diesen jedoch ab und verteidigte sich selbst.
Noch bevor Jiang ihre Ausführungen zur Verteidigung beenden konnte, vertagte der Richter die Anhörung. Am 22. Oktober verurteilte das Gericht die Praktizierende zu zweieinhalb Jahren Haft und einer Geldstrafe von 30.000 Yuan (etwa 3.600 Euro). Jiang legte Berufung beim Mittleren Gericht Nanchang ein. In der Berufungsverhandlung beantragte ihr Verteidiger Freispruch, doch das Gericht bestätigte das ursprüngliche Urteil.
Am 8. Juli 2021 wurde Jiang ins Frauengefängnis der Provinz Jiangxi verlegt. Gleich nach ihrer Ankunft befahl der Wärter Zhang Huanhuan mehreren Gefangenen, Jiang in einen kleinen Raum zu bringen, wo sie versuchten, ihren Fingerabdruck unter ein Schuldanerkenntnis zu setzen.
Vom 17. bis 21. Juli wies der Wärter Liu Jinfeng die Häftlinge Fang Lingya, Zeng Chunlan und Lai Suhua an, Jiang tagsüber in eine Zwangsjacke zu stecken und in der Werkstatt aufzuhängen. Abends zogen sie ihr die Gliedmaßen so weit wie möglich auseinander und fesselten sie in der sogenannten „Spreiz-Adler-Position“ ans Bett.
Nach wenigen Tagen Folter waren Jiangs Arme stark geschwollen und kraftlos. Nur mit großer Mühe konnte sie sich die Zähne putzen.
Außerdem verboten die Gefangenen ihr zu schlafen; auch waschen durfte sie sich nicht. Unter den heißen Sommertemperaturen entwickelte Jiang schon bald einen starken Körpergeruch. Wegen des fehlenden Schlafes waren ihre Augen blutunterlaufen.
Später musste Jiang Zwangsarbeit verrichten. Ob auf dem Weg zur Werkstatt oder in die Kantine, ihre Füße lagen immer in Ketten. Oft weigerten die Gefangenen Yang Xinrong und Yao Lingjing sich, Jiang etwas zu essen zu geben. Sie habe ihr Arbeitspensum nicht erfüllt, hieß es.
Nach zwei Monaten erholte sich Jiangs rechter Arm allmählich, aber ihr linker Arm blieb geschwollen und kraftlos. Mit ihrer linken Hand konnte sie nichts greifen, geschweige denn festhalten.
Der Wärter Liu Jinfeng brachte Jiang am 20. Oktober 2021 zum Gefängnisarzt Liu. Er untersuchte ihre linke Schulter und den linken Arm und stellte fest, dass der Arm ausgekugelt war. Da er nicht über die entsprechende Ausrüstung verfügte, forderte der Arzt von dem Wärter, Jiang in das nächste Krankenhaus zu bringen. Er verlangte ausdrücklich, dass Jiang nicht an den Armen aufgehängt wird; sie dürfe auch ihre Arme nicht höher als bis zu den Schultern heben – ansonsten würden ihre Arme noch stärker verletzt, stellte er klar.
Im Krankenhaus bat der Arzt Jiang, ihren Arm selbst zu untersuchen. Als sie sagte, dass sie nicht wisse wie, ließ der Arzt ein Röntgenbild anfertigen, ohne selbst den Arm näher untersucht zu haben. Anhand der Röntgenaufnahme diagnostizierte der Mediziner sodann eine Schultersteife und keine Verrenkung. Auch als Jiang versuchte zu erklären, wie sie gefoltert wurde, hielt der Arzt weiterhin an seiner Diagnose fest. Daraufhin warf der Wärter Xiao ein, dass Jiang eine „Sekten-Kriminelle“ sei. Der Arzt unterbrach abrupt das Gespräch mit Jiang und ging.
Zurück im Gefängnis blieb Jiang für 14 Tage in Quarantäne, bevor sie wieder in die Werkstatt gelassen wurde. Die Gefangenen Yang Xinrong und Yao Lingjing erzählten ihr, dass der Wärter Luo Rong im ganzen Gefängnis herumerzählt habe, dass der Gefängnisarzt ihre Schultersteife fälschlicherweise als ausgekugelten Arm diagnostiziert habe.
Jiang erinnerte sich daran, dass der Wärter Liu Jinfeng ihr vor der Untersuchung im Krankenhaus gedroht hatte. Sie dürfen „keinen Unsinn“ erzählen, da sie sonst mit verschärfter Folter rechnen müsste.
Am 15. Dezember 2021 befahl der Wärter Zhang Huanhuan den Gefangenen Yang Xinrong, Li Qiong und Fang Ping, Jiangs Unterschrift auf eine Garantieerklärung zu setzen. Als sich die Praktizierende weigerte, versuchten die Häftlinge, ihre Unterschrift zu erzwingen. Jiang hielt mit aller Kraft dagegen. Schließlich ließen die Gefangenen von ihr ab. Yang unterschrieb die Erklärung in Jiangs Namen.
Immer wieder versuchte Jiang, den Wärtern und Häftlingen die positiven Auswirkungen von Falun Dafa näherzubringen und darzulegen, warum die Verfolgung falsch ist. Zur Strafe ließ Liu Jinfeng sie nicht abwaschen und zwang sie, bis 23 Uhr vor der Toilette zu stehen. Diese Tortur endete erst mit ihrer Freilassung.
Erste Haftstrafe: ein Jahr Zwangsarbeitslager – auf zwei Jahre verlängert
Im November 1999 war Jiang nach Peking gereist, um eine Petition einzureichen, und wurde dort verhaftet. Während ihrer Inhaftierung in der dritten Haftanstalt der Stadt Nanchang machte sie zusammen mit sieben Praktizierenden die Falun-Dafa-Übungen. Daraufhin fesselten die Wärter sie aneinander, indem sie jeweils die Hand einer Praktizierenden an die Fußfessel der nächsten anlegten. Die Praktizierenden konnten nicht aufrecht stehen und mussten in einer gebückten Haltung verharren. Sie waren gezwungen, sich stets gemeinsam fortzubewegen; musste eine von ihnen die Toilette aufsuchen, mussten die anderen sieben mit ihr mitgehen. Währenddessen wurden sie von den Wärtern geschlagen und beschimpft. In der Nacht konnten sie lediglich auf dem Boden sitzen und sich zum Ausruhen aneinander anlehnen. Erst einen Monat später nahmen die Wärter ihnen die Fesseln ab.
Nachstellung einer Folternachstellung: In der „Spreizadler“-Position gefesselt
Da Jiang unbeirrt an ihrem Glauben festhielt, verlängerten die Behörden ihre Haftzeit um ein Jahr. Als auch diese einjährige Frist abgelaufen war, wurde sie direkt in eine Gehirnwäsche-Einrichtung gebracht. Aus Protest trat sie in den Hungerstreik und wurde zwangsernährt. Die Sonde zur Nahrungszufuhr wurde dauerhaft in ihrem Körper belassen, wodurch sie kaum atmen konnte und unsägliche Schmerzen hatte.
Trotz ihres kritischen Zustandes infolge des Hungerstreiks brachten die Wärter sie zurück in das Zwangsarbeitslager. Sie stachelten die Insassen dazu an, Jiang zu verprügeln. Diese traten gegen ihren Kopf, schlugen ihren Kopf gegen die Wand und trampelten auf ihren Füßen herum. Ihr gesamter Körper war voller Prellungen.
Im kalten Winter drohten die Wärter Jiang, Urin oder Fäkalien über sie zu gießen. Im Januar 2002 wurde sie schließlich freigelassen – zu diesem Zeitpunkt war sie bereits dem Tode nah.
Am 11. Juli 2002 gegen 1 Uhr wurde Jiang erneut verhaftet. Um sie daran zu hindern, die Falun-Dafa-Übungen zu machen, stellte ein Beamter einen Stuhl auf ihre Beine und setzte sich darauf. Die Stuhlbeine drückten auf ihre Zehen, verletzten diese schwer und führten zum Verlust ihrer Zehennägel.
Nach zwei Tagen Folter und Schlafentzug wurde Jiang in die Haftanstalt Shaziling verlegt. Die Polizei versuchte, Geld von ihrer Mutter zu erpressen, indem sie ihr anbot, gegen eine Zahlung eine mildere Haftstrafe für Jiang zu erwirken. Da die betagte Frau nicht darauf einging, wurde Jiang zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Während ihrer Inhaftierung im Frauengefängnis der Provinz Jiangxi trat Jiang abermals in den Hungerstreik, der über drei Jahre andauerte. Die Wärter sagten zu ihr: „Es macht uns nichts aus, wenn du hier stirbst, denn wir werden dich auf keinen Fall freilassen.“ Jiang wurde drei Jahre lang zwangsernährt. Trotz mehrfacher Bescheinigungen über ihren kritischen Zustand überlebte sie und wurde schließlich am 12. Juli 2007 freigelassen.
Als Jiang am 30. April 2009 im Haus eines Praktizierenden die Falun-Dafa-Schriften las, wurde sie erneut verhaftet. Während des Verhörs auf der Polizeiwache sprühten die Beamten ihr Pfefferspray ins Gesicht und entzogen ihr den Schlaf. Sobald sie die Augen schloss, besprühten sie sie abermals mit Pfefferspray. Außerdem versetzten sie ihr mit Elektrostäben Stromstöße.
Später brachten die Polizisten Jiang in die Erste Haftanstalt der Stadt Nanchang, wo man sie mit einer Salzlösung zwangsernährte. Nach dreimonatiger Haft wurde sie in das Frauen-Zwangsarbeitslager der Provinz Jiangxi verlegt, wo sie eine zweijährige Haftstrafe verbüßen musste.
Dort wiesen die Wärter Insassen an, Jiang zu überwachen, wobei ihr jeglicher Kontakt zu anderen inhaftierten Falun-Dafa-Praktizierenden verboten wurde. Sie schlugen sie willkürlich und zwangen sie häufig, über lange Zeit hinweg unentgeltliche Arbeit zu verrichten. Am 3. Mai 2011 wurde sie schließlich freigelassen.
Eine weitere Festnahme erfolgte am 24. Februar 2015, nachdem jemand Jiang wegen der Verteilung von Informationsmaterialien über Falun Dafa angezeigt hatte. Sie wurde im Untersuchungsgefängnis der Stadt Yichun inhaftiert und am 10. September 2015 vom Gericht der Stadt Zhangzhu in einem Geheimverfahren zu 3,5 Jahren Haft verurteilt. Sie legte Berufung ein, die jedoch abgewiesen wurde. Am 30. Dezember 2015 wurde sie in das Frauengefängnis der Provinz Jiangxi eingeliefert.
Die Gefängniswärter zwangen Jiang neun Monate lang jeden Tag stundenlang zu stehen, oft von 6:30 Uhr bis 22:30 Uhr. Sie durfte sich weder an die Wand lehnen noch sich anderweitig abstützen. Infolge dieser Tortur waren beide Beine stark geschwollen und sie bekam Krampfadern. Zudem entzogen die Wärter ihr den Schlaf, schlugen sie und ließen sie hungern.
Einmal hängten die Wärter sie an den Handgelenken auf, sodass ihre Füße den Boden nur knapp berührten. In dieser Position ließen sie sie 24 Stunden lang hängen. Um zu verhindern, dass sie einschlief, träufelten sie ihr medizinisches Öl in die Augen und stopften ihr schmutzige Socken in den Mund.
Folter-Nachstellung: An den Handgelenken aufgehängt
Jiangs unterer Rücken und ihre Beine waren infolge der Folter schwer verletzt. Sie hatte Schwierigkeiten, aus dem Sitzen aufzustehen oder eine Treppe hinabzugehen.
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