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65-Jährige aus Hebei verklagt Sozialversicherungsamt wegen Aussetzung ihrer Rente

15. Juni 2026 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der chinesischen Provinz Hebei

(Minghui.org) Das Bezirksgericht Quzhou in der Provinz Hebei verhandelte am 22. Mai 2026 den Fall einer ortsansässigen Frau gegen das Sozialversicherungsamt des Bezirks Quzhou. Die 65-jährige Qin Jingxiang warf der beklagten Behörde vor, ihr seit Januar 2025 die Rente vorzuenthalten.

Kurz nach Ablauf ihrer 14-monatigen Haftzeit am 16. Januar 2025 erfuhr Qin, dass ihre Rente ausgesetzt worden war. Sie war inhaftiert gewesen, weil sie Falun Dafa praktiziert. Nach ihrer Freilassung ging sie zur Postsparkasse, wo man ihr mitteilte, dass ihre Rente für den Monat Januar nicht überwiesen worden sei.

Qin suchte daraufhin das Sozialversicherungszentrum des Landkreises Quzhou auf, um sich dort zu erkundigen. Ein Mitarbeiter namens Yang wies sie an, sich an die örtliche Grundschule zu wenden, an der sie früher gearbeitet hatte. Diese verwies sie wiederum zurück an Yang, der sie abermals aufforderte, sich an die Schule zu wenden. Nachdem sie mehrfach hin- und hergeschickt worden war, reichte Qin eine Klage gegen das Sozialversicherungszentrum des Landkreises Quzhou ein. Rechtsanwalt Zhang aus Peking nahm sich ihres Falles an.

Während der Verhandlung am 22. Mai 2026 bezog sich Yang auf die vom Ministerium für Arbeit und Sozialwesen im Jahr 2012 erlassene Bekanntmachung Nr. 69 als Rechtsgrundlage für die Aussetzung von Qins Rente. Laut der am 5. November 2012 in Kraft getretenen Bekanntmachung wird die Rente für ehemalige Angestellte von Regierungsbehörden oder staatlichen Unternehmen, gegen die eine verwaltungsrechtliche oder strafrechtliche Sanktion verhängt wurde, gekürzt oder ausgesetzt.

Yang verwies auf Qins 14-monatige Inhaftierung und beanspruchte, dass die Aussetzung ihrer Rente gemäß der Bekanntmachung Nr. 69 gerechtfertigt sei.

Rechtsanwalt Zhang betonte, dass die Bekanntmachung Nr. 69 nicht vom chinesischen Gesetzgeber – dem Volkskongress – erlassen worden sei und daher nicht als Rechtsgrundlage für die Aussetzung der Rente seiner Mandantin hätte herangezogen werden dürfen. Ironischerweise sei auf der letzten Seite der Bekanntmachung Nr. 69 als einziger Satz zu lesen: „Dieses Dokument darf nicht veröffentlicht werden.“ Er warf die Frage auf, wie ein internes Dokument als Rechtsgrundlage für die Aussetzung einer Rente dienen könne.

Und selbst wenn die Bekanntmachung Nr. 69 als Rechtsgrundlage herangezogen werden könnte, so Zhang, habe der Staatsrat, der für das Ministerium für Arbeit und Sozialwesen zuständig sei, alle staatlichen Behörden angeordnet, ab 1. Oktober 2014 das Sozialversicherungsgesetz zu befolgen.

Als Beweis legte Zhang zwei Dokumente vor, dass seine Mandantin im Mai 2016 ihre Pensionierung offiziell beantragt hatte. Bei dem einen Dokument handelte es sich um die Bestätigung ihrer Pensionierung, bei dem anderen um die Erhebungsdaten aller Pensionierten, die eine Ruhegeldzahlung erhielten. Beide Dokumente waren von der Regierung der Provinz Hebei ausgestellt worden. Gemäß der Richtlinie des Staatsrats oblag Qins Altersversorgung der Zuständigkeit des Sozialversicherungsgesetzes und nicht der Bekanntmachung Nr. 69.

Zhang fügte hinzu, dass Artikel 2, Absatz 9, der Bekanntmachung 69 eine Ausnahme von der Kürzung oder Aussetzung von Rentenleistungen vorsähe, gegen die administrative oder strafrechtliche Sanktionen verhängt worden seien. Wenn also eine Person vor einer solchen Sanktion bereits Rente bezogen habe, trete das Sozialversicherungsgesetz in Kraft. Qins Haftstrafe sei auf ihre jüngste Festnahme im November 2023 zurückzuführen, sie selbst habe aber bereits seit mehreren Jahren, nämlich seit Mai 2016, Pensionszahlungen bezogen. Demnach hätte auch gemäß Bekanntmachung Nr. 69 ihre Pension nicht ausgesetzt werden dürfen.

Angesichts dieser Umstände müsse im Fall seiner Mandantin das Sozialversicherungsgesetz als anwendbares Recht genommen werden, betonte Zhang. Das Sozialversicherungsgesetz sei am 28. Oktober 2010 vom Volkskongress verabschiedet worden und am 1. Juli 2011 in Kraft getreten. Das Gesetz schreibe vor, dass alle Rentner Anspruch auf Rentenleistungen hätten, unabhängig davon, ob sie mit verwaltungs- oder strafrechtlichen Sanktionen konfrontiert seien.

Laut Artikel 16 des Sozialversicherungsgesetzes hätten Personen, die bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters mindestens 15 Jahre lang Beiträge in ihre Rentenversicherung eingezahlt haben, jeden Monat Anspruch auf die volle Rente. Qin habe zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung im Mai 2016 eine Dienstzeit von 38 Jahren vorgewiesen und somit Anspruch auf ihre monatliche Rente.

Zhang wies darauf hin, dass Artikel 8 des Sozialversicherungsgesetzes zudem die Aufgaben und Pflichten der Sozialversicherungsstelle bei der Erbringung von Sozialversicherungsdienstleistungen festlege, darunter die Registrierung von Rentnern und die Auszahlung von Leistungen. An keiner Stelle des Gesetzes hieße es, dass Sozialversicherungsstellen befugt seien, die Rechte und Interessen von Rentnern zu beschneiden oder zu entziehen.

Der Beklagte in diesem Fall habe Qin auch nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, über die Aussetzung ihrer Rente informiert. Sie habe davon erfahren, als sie ihr Bankkonto überprüfte.

Der Richter erklärte, er werde nach Rücksprache mit einem Kollegialgremium eine Entscheidung treffen.

Wegen ihres Glaubens an Falun Dafa verfolgt

Qin hatte im Frühjahr 1995 begonnen, Falun Dafa zu praktizieren, und sich bald darauf von ihren Armschmerzen und ihrer Mandelentzündung erholt. Nach Beginn der Verfolgung im Juli 1999 hielt sie an ihrem Glauben fest und wurde mehrfach ins Visier genommen. Am 23. September 2004 wurde sie verhaftet und unter Folter verhört. Polizeibeamte fesselten ihre Hände an ein Bett und schlugen ihr wiederholt ins Gesicht. Außerdem befahlen sie ihr, Erklärungen zu schreiben, in denen sie auf Falun Dafa verzichtete, und veröffentlichten ihren „Fall“ in der Zeitung der Bezirkspädagogik. Sie war stark traumatisiert.

Am Nachmittag des 12. Februar 2023 drangen mehrere Beamte in ihre Wohnung ein und beschlagnahmten zwei Laptops, einen Drucker und 1.000 Yuan in Banknoten mit gedruckten Informationen über Falun Dafa (eine Methode, mit der Praktizierende in China angesichts der strengen Zensur auf die Verfolgung aufmerksam machen). Eine Beamtin öffnete die Schublade in Qins Couchtisch und trat dagegen.

Am 16. November 2023 wurde Qin auf dem Heimweg nach einem Besuch bei Verwandten von vier Zivilbeamten angehalten. Als sie sich weigerte, mit ihnen mitzukommen, zwangen sie sie dazu, indem sie drohten, sie wegzutragen. Als ihre Familienangehörigen von ihrer Verhaftung erfuhren, eilten sie am Nachmittag zur Polizeidienststelle, um ihre Freilassung zu fordern, aber ohne Erfolg.

Die Polizei hielt Qin im dritten Untersuchungsgefängnis der Stadt Handan fest. Mangels Beweisen gab die Staatsanwaltschaft des Bezirks Congtai ihren Fall mehrmals an die Polizei zurück, bevor sie Anklage gegen Qin erhob und den Fall an das Bezirksgericht Congtai weiterleitete. Qin stand am 15. Oktober 2024 vor Gericht und wurde zu 14 Monaten Haft verurteilt.

Sie wurde am 16. Januar 2025 freigelassen, aber noch im selben Monat wurde ihre Rente ausgesetzt.

Früherer Bericht:

Ein Falun-Dafa-Praktizierender verurteilt, einer anderen steht noch eine Gerichtsverhandlung bevor (Kreis Quzhou, Provinz Hebei)