(Minghui.org) Eine 75-jährige Frau aus Chongqing wird am 26. Juni 2026 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa vor Gericht gestellt.
Zou Hualan wurde am 6. März 2026 verhaftet. Am 18. März stellte die Staatsanwaltschaft des Bezirks Changshou einen formellen Haftbefehl gegen sie aus und übergab den Fall an die Staatsanwaltschaft des neuen Bezirks Liangjiang. Staatsanwalt Zhang Shiyang erhob Anklage gegen Zou und beantragte eine Gefängnisstrafe von zwei bis drei Jahren. Das Gericht des neuen Bezirks Liangjiang setzte für den 26. Juni eine Anhörung an.
Vor ihrer jüngsten Verfolgung war Zhou, eine pensionierte Angestellte der Landmaschinenfirma Changshou, fast elf Jahre inhaftiert. Sie überstand drei Zwangsarbeitsstrafen von insgesamt fünf Jahren und zwei Monaten (Juli 1999 – März 2001; November 2001 – November 2003; und August 2006 – Februar 2008) sowie zwei Haftstrafen von insgesamt fünf Jahren (Juli 2017 – Juli 2019; und November 2019 – November 2022). Darüber hinaus war sie von September 2012 bis Mai 2013 in einer örtlichen Haftanstalt inhaftiert.
Zou Hualan wurde am 6. März 2026 an einem Busbahnhof festgenommen. Sie hatte mit dem stellvertretenden Gemeindesekretär Yang Guoqiang über Falun Dafa gesprochen, dieser hatte sie dann angezeigt. Beamte der Polizeistation Gelan durchsuchten sie, fanden aber keine Informationsmaterialien zu Falun Dafa bei ihr. Sie meldeten den Fall der Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Changshou.
Beamte dieser Polizeibehörde durchsuchten Zous Wohnung am 7. März 2026 um 1 Uhr nachts. Auch sie fanden nichts. Zur Anklageerhebung werteten sie Überwachungsvideos aus und identifizierten drei Clips, die Zou im Gespräch mit anderen Personen zeigten. Sie behaupteten, Zou propagiere Falun Dafa, und übergaben ihren Fall der Staatsanwaltschaft des Bezirks Changshou.
Die Staatsanwaltschaft erließ am 18. März einen Haftbefehl gegen Zou und übergab den Fall vermutlich an die Staatsanwaltschaft des neuen Bezirks Liangjiang, eine der für Falun-Dafa-Fälle zuständigen Staatsanwaltschaften.
Mehrere Anwälte erklärten sich bereit, Zou zu vertreten, als ihre Familie sie kontaktierte. Diejenigen, die nicht beauftragt wurden, ermutigten ihre Familie, sich bei rechtlichen Fragen an sie zu wenden. Einer von ihnen rief ihre Söhne an, um seine Bewunderung für Zou auszudrücken, da sie ihren Glauben bewahrt und nichts Illegales getan habe.
Der schließlich mit der Vertretung von Zou beauftragte Anwalt traf sich mit ihr in der örtlichen Haftanstalt. Er teilte ihrer Familie mit, dass sie während des fast zweistündigen Besuchs gelächelt habe und ruhig geblieben sei.
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