(Minghui.org) Eine 64-jährige Frau aus der Stadt Datong, Provinz Shanxi, wurde wegen des Praktizierens von Falun Dafa zu 3,5 Jahren Haft verurteilt.
Die Haftstrafe gegen Chen Zhongli war die Folge ihrer Festnahme am 5. September 2025, als sie gerade auf dem Heimweg war. Beamte der Polizeiwache Gucheng brachten sie zu ihrer Wohnung und forderten sie auf, die Tür zu öffnen. Als sie sich weigerte, verdrehten die Beamten ihr die Arme, doch sie gab nicht nach. Nach einer fast einstündigen Auseinandersetzung ließ die Polizei einen Schlüsseldienst kommen, um die Tür zu öffnen.
Chens Falun-Dafa-Bücher, ein Porträt des Begründers von Falun Dafa, Bargeld sowie elektronische Geräte im Gesamtwert von über 10.000 Yuan (etwa 1.290 Euro) wurden beschlagnahmt. Sie wurde zur Polizeidienststelle des Bezirks Pingcheng gebracht. Während des Verhörs gab die Polizei an, ihr Nachbar habe sie angezeigt, weil sie im Hausflur Aufkleber mit Informationen über Falun Dafa angebracht habe. Sie weigerte sich, die Liste der beschlagnahmten Gegenstände zu unterzeichnen, und wurde noch in derselben Nacht in das erste Untersuchungsgefängnis der Stadt Datong überführt.
Chens Tochter wurde am 8. September 2025 zur Staatssicherheitsabteilung der Stadt Datong vorgeladen, um den Haftbescheid entgegenzunehmen. Darin war der 6. September (ein Tag nach der tatsächlichen Festnahme) als Datum der Festnahme aufgeführt.
Aus Angst vor Repressalien seitens der Behörden lehnten es viele Anwälte ab, Chen zu vertreten. Erst am 21. September 2025 gelang es ihrer Familie schließlich, einen Anwalt für ihre Verteidigung zu beauftragen.
Der Anwalt besuchte Chen in der Haftanstalt und erfuhr, dass die Aufseherin Guo Jiajia die Mitgefangenen Li Sixian und Sun Yunxiang angewiesen hatte, sie zu schlagen. Sie zwangen sie, sich Fernsehsendungen anzusehen, in denen Falun Dafa verleumdet wurde, und schlugen noch heftiger auf sie ein, wenn sie sich weigerte. Sie schlugen sie immer dann, wenn sie ihrer Meinung nach zu langsam handelte. Bei ihrem Besuch konnte der Anwalt die blauen Flecken in ihrem Gesicht sehen.
Als eine der Inhaftierten krank wurde, kümmerte sich Chen fürsorglich um sie. Diese war davon so berührt, dass sie anschließend mit dem Schlagen aufhörte.
Der Anwalt meldete die Misshandlungen dem für die Haftanstalt zuständigen Staatsanwalt. Dieser versprach, der Sache nachzugehen, doch die Aufseherin Guo bedrohte Chen weiterhin. Nach jedem Besuch des Anwalts sagte Guo Dinge wie: „Ich habe eure Gespräche mit dem Anwalt mitgehört. Ich werde dafür sorgen, dass du hier in Haft bleibst!“
Der Beamte Li Guoyuan verhörte Chen in der Haftanstalt. Als sie sich weigerte, ihre „Schuld“ einzugestehen, drohte er damit, ihre Familienangehörigen festnehmen zu lassen. Weil Chen die Hausordnung der Haftanstalt auch nach zwei Aufforderungen nicht aufsagte, verweigerten ihr die Wärter Handtücher und andere Dinge des täglichen Bedarfs. Ihre Familie zahlte am 11. September 2025 Geld auf ihr Haftkonto ein, doch sie durfte nicht darüber verfügen. Um sich das Gesicht zu waschen, musste sie sich Handtücher von anderen ausleihen.
Staatsanwalt Qin Xiujuan von der Staatsanwaltschaft des Bezirks Pingcheng erließ am 23. September 2025 einen förmlichen Haftbefehl gegen Chen. Am 1. Dezember wurde ihr Fall an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Yungang übergeben. Staatsanwalt He Feng erhob kurz darauf Anklage und leitete den Fall am 26. Dezember 2025 an das Bezirksgericht Yungang weiter.
Chens Anwalt wurde es nicht gestattet, Einsicht in ihre Verfahrensakte zu nehmen oder an ihrer ersten Anhörung am 28. Mai 2026 teilzunehmen. Auch ihrer Familie wurde der Zutritt verwehrt, sie musste vor dem Gerichtsgebäude warten.
Am 16. Juni 2026 fand eine zweite Anhörung statt. Der Vorsitzende Richter Yuan Chenguang untersagte Chens Familie und dem Anwalt weiterhin die Teilnahme. Am darauffolgenden Tag verurteilte Yuan sie zu 3,5 Jahren Haft.
Frühere Berichte:
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Toronto: Kundgebung vor chinesischem Konsulat für die Rettung von Freunden und Angehörigen in China
Provinz Shanxi: Mit gespreizten Armen und Beinen auf ein Bett gebunden