(Minghui.org) Eine 45-jährige Frau aus der Stadt Benxi, Provinz Liaoning, verstarb am 8. November 2025 – drei Tage, nachdem sie in das Frauengefängnis der Provinz Liaoning eingeliefert worden war. Sie war wegen ihres Glaubens an Falun Gong zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.
Chen Yan war am 14. Juli 2024 festgenommen und am 26. Juni 2025 zu fünf Jahren Haft sowie einer Geldstrafe von 5.000 Yuan (etwa 650 Euro) verurteilt worden. Sie wurde am 5. November in das Frauengefängnis der Provinz Liaoning überstellt, nachdem das Mittlere Volksgericht der Stadt Benxi ihre Berufung abgewiesen hatte.
Chen wurde während ihrer Inhaftierung im Untersuchungsgefängnis der Stadt Benxi brutal gefoltert. Die Schläge führten zu Gedächtnisverlust, nachlassender Sehkraft sowie zunehmender Migräne und Schwindelgefühlen. Zudem litt sie unter Herzrasen und Appetitlosigkeit und magerte stark ab. Als ihre Eltern sie am 10. Oktober 2025 im Gefängnis besuchten, wurde sie im Rollstuhl herbeigefahren, da sie nicht mehr gehen konnte. Sie wirkte niedergeschlagen, ihr Haar war verfilzt und sie zappelte unkontrolliert. Ein Wärter behauptete, sie sei medizinisch untersucht und für gesund befunden worden.
Am 24. Oktober fand ein letzter Besuch ihrer Eltern statt. Zwei Wärterinnen halfen ihr, vom Rollstuhl auf einen Stuhl zu wechseln. Ihr Haar war nach wie vor verfilzt, da es schon lange nicht mehr gewaschen worden war. Sie konnte sich nicht mehr selbst versorgen, doch niemand half ihr. Sie berichtete, sie sei sehr schwach und müsse sich an die Wand lehnen, um die Toilette zu benutzen. Um sich fortzubewegen, müsse sie kriechen. Sie äußerte Zweifel daran, ob sie lebend nach Hause zurückkehren würde.
Am 5. November gegen 15.30 Uhr erhielt Chens Vater einen Anruf von Li Tingting, der Leiterin der Haftanstalt. Sie teilte ihm mit, dass seine Tochter an diesem Tag ins Gefängnis überstellt und der Abteilung 12 zugewiesen worden sei. Er fragte, warum sie aufgenommen worden sei, obwohl sie bereits auf einen Rollstuhl angewiesen sei. Li erklärte, die Haftanstalt habe versichert, dass Chen ihre Krankheit nur vortäusche und haftfähig sei.
Am 8. November erhielt Chens Vater einen Anruf von Wang Xiyue, einem Wärter der Abteilung 12. Er wurde aufgefordert, sich umgehend in das Yongsen-Krankenhaus zu begeben, da sich seine Tochter in kritischem Zustand befinde.
Als ihre Eltern im Krankenhaus eintrafen, war sie bereits tot. Zahlreiche Gefängniswärter und Beamte in Zivil wiesen das ältere Ehepaar an, vor ihnen zur Leichenhalle zu gehen. Kaum dort angekommen, drängten die Wärter Chens Eltern beiseite.
Chens Mutter gelang es, so nah heranzukommen, dass sie den Körper ihrer Tochter berühren konnte. Er war eiskalt. Zudem bemerkte sie, dass Chens Augen geöffnet, ihr Mund weit aufgerissen und ihr Haar verfilzt waren.
Unterlagen der Notaufnahme des Yongsen-Krankenhauses; der Wärter Wang Xiyue ist als gesetzlicher Betreuer von Chen eingetragen
Aus den Unterlagen der Notaufnahme (siehe oben) geht hervor, dass Chen am 8. November gegen 17.45 Uhr bewusstlos aufgefunden und um 18.32 Uhr eilig ins Krankenhaus gebracht wurde. Nach Angaben des Wärters Wang war Chen bereits am 7. November gegen 14 Uhr im Gefängniskrankenhaus behandelt und mit 25 mg Metoprolol (einem Medikament gegen Herzerkrankungen und Bluthochdruck) versorgt worden.
In den Unterlagen war außerdem vermerkt, dass Chen bei ihrer Ankunft im Krankenhaus keine Lebenszeichen mehr aufwies. Den genauen Todeszeitpunkt gaben die Gefängniswärter nicht bekannt. Wärter Wang, der Chens Vater verständigt hatte, gab zunächst an, man habe ihren Tod am Morgen des 8. November bemerkt, als sie nicht aufgestanden sei. Kurz darauf änderte er seine Darstellung und behauptete, sie sei erst gestorben, nachdem sie bereits aufgestanden und angekleidet gewesen sei.
Mehrere Gefängniswärter behaupteten, Chen sei an Herzversagen gestorben. Sie bestanden sogar darauf, dass ihre Eltern eine „Dankesfahne“ einsandten, um dem Gefängnis dafür zu „danken“, dass es sie zur „Behandlung“ ins Krankenhaus gebracht hatte.
Bei der äußeren Leichenschau am nächsten Tag bemerkten Chens Eltern mehrere Auffälligkeiten. Ihr rechter Oberarm war sichtbar geschwollen und dicker als der linke Arm. Ihr rechtes Bein wies eine ungewöhnliche Einwärtskrümmung von 15 bis 30 Grad auf, was auf einen Knochenbruch hindeutete. Am rechten Bein befanden sich zwei Hautnekrosen, die jeweils etwa so groß wie Schalen waren. Als der Leichnam umgedreht wurde, sickerte schwarze Flüssigkeit aus Mund und Nase. Zudem war ihre Unterwäsche auffallend sauber.
Vor Chens Verhaftung wog sie etwa 60 kg. Zum Zeitpunkt ihres Todes war sie jedoch extrem abgemagert; sie hatte mehr als die Hälfte ihres Körpergewichts verloren.
Einen Monat später, am 2. Dezember 2025, kehrte Chens Vater in das Gefängnis zurück, um sich nach der Todesursache zu erkundigen. Liu, der ehemalige Leiter der Gefängnisverwaltung, faltete den Bericht über die äußere Leichenschau so zusammen, dass nur die Schlussfolgerung sichtbar war. Darin hieß es: „Keine offensichtlichen tödlichen äußeren Verletzungen; Tod durch natürliche Ursachen.“ Er weigerte sich, eine Kopie des Berichts auszuhändigen.
Die Familie rief am 23. Dezember erneut im Gefängnis an und erfuhr, dass die ursprüngliche „Schlussfolgerung“ weiterhin Bestand habe. Sie beantragte daraufhin eine unabhängige Autopsie.
Gemäß den Vorschriften für den Umgang mit Todesfällen von Gefängnisinsassen kann die Familie der Verstorbenen ein Institut mit der Durchführung einer unabhängigen Autopsie beauftragen. Das Gefängnis weigerte sich jedoch, das von der Familie ausgewählte Institut aus Peking zu akzeptieren, und zwang sie stattdessen zur Zusammenarbeit mit einem lokalen Institut.
Als die Gefängnisleitung im März 2026 endlich Kontakt zu der örtlichen Stelle aufnahm, bezeichnete sie den Vorfall als „Sonderfall“ und warf Chens Familie vor, „Ärger zu machen“. Die Stelle sah sich gezwungen, den Fall aufzugeben. Zudem reichte das Gefängnis Beschwerden gegen den von der Familie beauftragten Anwalt ein, sodass auch dieser gezwungen war, das Mandat niederzulegen. Als die Familie einen weiteren Anwalt sowie ein anderes, in Peking ansässiges Institut für Autopsien engagierte, mussten sich beide nach Drohungen seitens der Gefängnisbehörde ebenfalls zurückziehen.
Mitte März 2026 beantragte Chens Familie bei den Staatsanwaltschaften auf Bezirks-, Stadt- und Provinzebene eine Untersuchung ihres Todes. Einen Monat später teilte Staatsanwalt Xu Long mündlich mit, man sei zu dem Schluss gekommen, dass Chen eines natürlichen Todes gestorben sei, und die Organisation der Autopsie obliege dem Gefängnis. Eine schriftliche Stellungnahme verweigerte er. Die Familie forderte daraufhin seine Ablösung von dem Fall, jedoch ohne Erfolg.
Xu behauptete zudem, die Staatsanwaltschaft könne nicht tätig werden, da die Haftanstalt keinen Untersuchungsbericht zum Todesfall vorgelegt habe. Die Haftanstalt entgegnete, ein solcher Bericht sei nicht erstellt worden, weil keine Autopsie stattgefunden habe.
Die Haftanstalt änderte auch ihre Haltung zu Chens Todesursache. Zunächst bezeichnete sie ihre Schlussfolgerung, Chen sei eines natürlichen Todes gestorben, als „inoffiziell“, beharrte später jedoch darauf, sie sei „offiziell“, da aus den Krankenakten hervorgehe, dass sie „im Krankenhaus verstorben“ sei. Als die Familie jedoch darauf hinwies, dass die Krankenakten einen Tod in der Gefängniszelle auswiesen, weigerte sich die Haftanstalt, dies einzuräumen.
Chens Familie hat bis heute weder die Aufnahmebestätigung der Haftanstalt noch die Todesmitteilung, den Bericht über die äußere Leichenschau oder den Untersuchungsbericht zu ihrem Tod erhalten. Sie beantragte die Offenlegung dieser Informationen sowie eine staatliche Entschädigung für ihren Tod, erhielt jedoch keine Antwort. Auch ihre Beschwerden gegen die Haftanstalt wegen der Verleumdung ihres Anwalts und der Behinderung einer Autopsie sowie die Beschwerde gegen Staatsanwalt Xu wegen dessen Absprache mit der Haftanstalt zur Vertuschung der Folter blieben unbeantwortet.
Chens Leichnam befindet sich weiterhin in einem Bestattungsinstitut; die Autopsie, die eigentlich innerhalb von 24 Stunden nach ihrem Tod hätte durchgeführt werden müssen, ist noch immer nicht erfolgt.
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