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Witwe wegen ihres Glaubens zu 4,5 Jahren Haft verurteilt

14. August 2026 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der chinesischen Provinz Shandong

(Minghui.org) Eine 67-jährige Einwohnerin der Stadt Qingdao, Provinz Shandong, wurde am 6. August 2026 zu 4,5 Jahren Haft verurteilt, nur weil sie Falun Dafa praktiziert.

Yan Jingqius Festnahme erfolgte am Nachmittag des 14. März 2026, als sie zu einer Schuhreparaturwerkstatt unterwegs war. Beamte der Polizeibehörde des Bezirks Shinan fuhren mit ihr zu ihrer Wohnung und beschlagnahmten ihre persönlichen Gegenstände.

Nachdem sie den Mund der Praktizierenden mit Klebeband zugeklebt und ihre Hände mit Klebeband gefesselt hatten, brachten sie sie zum Bearbeitungszentrum der Polizeibehörde. Yan trat aus Protest fünf Tage in Hungerstreik.

Während ihres Hungerstreiks brachte die Polizei sie zur Ersten Haftanstalt der Stadt Qingdao. Die vorgeschriebene ärztliche Untersuchung ergab einen Blutdruckwert von 210/130 mmHg (der Normalbereich liegt bei 120/80). Da die Haftanstalt sie nicht aufnahm, brachten die Beamten sie zurück zum Fallbearbeitungszentrum.

Am 20. März klebten Polizisten Yans Mund zu, drehten ihre Arme hinter den Rücken und legten ihr Handschellen an. Anschließend brachten sie sie zur ärztlichen Untersuchung ins Krankenhaus Haici. Dort hörte Yan, wie die Beamten den Arzt, der ihren Blutdruck maß, aufforderten, einen niedrigeren Wert in den Untersuchungsbericht einzutragen. Der Arzt tat wie geheißen. Dennoch lehnte die Erste Haftanstalt der Stadt Qingdao es abermals wegen Yans schlechten Gesundheitszustandes ab, sie aufzunehmen. Nachdem die Polizisten den Wärtern erklärt hatte, dass der Polizeichef angeordnet habe, einen niedrigeren Blutdruckwert einzutragen, lenkten diese ein und nahmen die Praktizierende schließlich auf.

Am darauffolgenden Tag erhielt Yans Familie die Nachricht, dass gegen sie ein formeller Haftbefehl ausgestellt worden war. Die Angehörigen reichten daraufhin eine Beschwerde gegen die an der Verhaftung beteiligten Beamten ein, da diese ihre Angehörige ohne rechtliche Grundlage festgenommen und ihre Wohnung durchsucht hatten.

Außerdem gingen die Angehörigen mehrmals zur Staatsanwaltschaft des Bezirks Shinan, um den für den Fall zuständigen Staatsanwalt in Erfahrung zu bringen. Da ihnen jegliche Auskunft verweigert wurde, war es ihnen nicht möglich, einen Antrag als Yans Familienverteidiger zu stellen.

Später rief ein vom Gericht bestellter Anwalt die Familie an. Erst da erfuhren sie, dass der Fall an das Bezirksgericht Shinan weitergeleitet worden war. Sie eilten zum Gerichtsgebäude und reichten ihren Antrag ein, als Familienverteidiger zu fungieren. Richter Qian Jiang verlangte, ihre jeweiligen Strafregisterauszüge zu sehen. Nachdem die Angehörigen die entsprechenden Unterlagen beim Empfang des Gerichts eingereicht hatten, weigerte sich der Richter diese anzunehmen und nahm auch keine Anrufe entgegen.

Der Anwalt teilte der Familie mit, „Yan sei seinem Rat gefolgt, ein Dokument zu unterzeichnen, in dem sie erklärte, dass sie es ablehne, dass ihre Familienangehörigen sie vor Gericht verteidigen“. Der Familie wurde dieses Dokument jedoch nie vorgelegt.

Am 29. Juli 2026 hielt Richter Qian im Untersuchungsgefängnis eine Anhörung ab, ohne die Angehörigen über Datum oder Ort zu informieren. Diese verpassten daher die Verhandlung.

Yan verteidigte sich selbst. Ihr vom Gericht bestellter Anwalt legte für sie ein Schuldbekenntnis ab, widersprach jedoch der Behauptung des Staatsanwaltes Wang Xuerui, dass Yan gegen das Gesetz verstoßen habe, indem sie Aufkleber mit Informationen über Falun Dafa angebracht hatte.

Wang nannte drei Zeugen. Der erste war ein Ladenbesitzer, der die Polizei verständigt hatte, als er die Aufkleber vor seinem Geschäft entdeckt hatte. Die beiden anderen Zeugen waren Yans Nachbar und ein Gemeindeangestellter, die bestätigten, dass sie eine Falun-Dafa-Praktizierende sei.

Die Angehörigen erfuhren am 6. August von Yans unrechtmäßigen Verurteilung. Sie legen nun Berufung gegen die Haftstrafe ein.

Dreimal im Zwangsarbeitslager und einmal im Gefängnis eingesperrt

Yan begann 1996 Falun Dafa zu praktizieren und erholte sich innerhalb kurzer Zeit von ihrer Herzerkrankung, ihrem Bluthochdruck, ihrer Schultersteife und ihrer Gastroptose (Magentiefstand). Nach Beginn der Verfolgung im Juli 1999 hielt sie an ihrem Glauben fest und wurde wiederholt ins Visier genommen.

Im Oktober 2000 wurde sie verhaftet und zu drei Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Die Behörden beschlossen jedoch, dass sie die Haftstrafe im Arbeitslager nicht antreten müsse, und ließen sie frei.

Nach einer weiteren Festnahme am 19. Mai 2004 wurde Yan zu zwei Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Sie wurde vorzeitig aus dem Frauenarbeitslager Wangcun entlassen, jedoch am 4. August 2005 abermals verhaftet und zu zweieinhalb Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Im Frauenarbeitslager Wangcun wurde sie brutal gefoltert. Während ihrer Inhaftierung starb ihr Mann an Leukämie, ohne dass sie ihn noch einmal gesehen hatte. Einzelheiten zur Folter im Zwangsarbeitslager finden Sie in den unten verlinkten Berichten.

Am 20. Juli 2016 wurde Yan erneut festgenommen und am 30. Januar 2018 vom Bezirksgericht Shinan zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Mittlere Gericht der Stadt Qingdao wies ihre Berufung ab.

Frühere Berichte:

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