(Minghui.org) Das Bezirksgericht Jialing in der Stadt Nanchong, Provinz Sichuan, hielt am 27. Juli 2026 eine zweite Anhörung zum Fall einer ortsansässigen Frau ab. Man hatte sie verhaftet, weil sie Falun Dafa praktiziert.
Die Verhaftung der 60-jährigen Zhang Xiuzhen erfolgte am 28. Dezember 2025, als sie Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilte. Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Jialing stellte gegen sie einen formellen Haftbefehl aus und ihr Fall wurde am 1. April 2026 an das Bezirksgericht Jialing weitergeleitet.
Zhang erschien zum ersten Mal am 12. Mai 2026 vor Gericht. Der Vorsitzende Richter, Qin Wenling, unterbrach sie, als sie erzählte, wie sie sich von Darmkrebs erholte, nachdem sie 2007 mit dem Praktizieren von Falun Dafa begonnen hatte. Mehr durfte sie nicht sagen.
Ihr Anwalt wies darauf hin, dass die Polizeibehörde des Bezirks Jialing, die für Zhangs Verhaftung verantwortlich war, sowie deren übergeordnete Dienststelle, die Polizeibehörde der Stadt Nanchong, nicht befugt seien, zu überprüfen, ob es sich bei den von ihr verteilten Materialien um Propagandamaterialien einer Sekte handele. Dem Gesetz zufolge ist ausschließlich eine unabhängige, externe Stelle dazu ermächtigt, Beweismittel der Anklage zu prüfen und deren Echtheit zu bestätigen.
Als Beweismittel gegen Zhang führte der Staatsanwalt die über 200 Exemplare der Informationsmaterialien an, die bei ihr beschlagnahmt worden waren. Ihr Anwalt entgegnete, dass es sich bei diesen Materialien um ihr rechtmäßiges Eigentum handele und diese Materialien weder einzelnen Personen noch der Gesellschaft Schaden zugefügt hätten.
Der Staatsanwalt spielte ein polizeiliches Überwachungsvideo ab. Die Aufnahmen zeigten jedoch nicht, dass Zhang irgendwelche illegalen Handlungen begangen hatte. Ihr Anwalt forderte daher Freispruch für sie. Richter Qin vertagte die Sitzung.
Eine zweite Anhörung fand am 27. Juli 2026 statt. Zwei Familienangehörige von Zhang waren anwesend, um sie zu unterstützen. Diesmal konnte sie zu ihrer eigenen Verteidigung aussagen. Sie betonte, dass sie weder durch das Praktizieren von Falun Dafa noch durch die Verbreitung von Informationen darüber gegen das Gesetz verstoßen habe, da kein Gesetz in China Falun Dafa kriminalisiere.
Ihr Anwalt stimmte ihrem Bericht zu. Er fügte hinzu, dass sie keinem Einzelnen oder der Gesellschaft insgesamt Schaden zugefügt habe und sie deshalb nicht wegen der Ausübung ihres verfassungsmäßigen Rechts auf Glaubensfreiheit strafrechtlich verfolgt werden dürfe. Er wiederholte auch andere wichtige Verteidigungspunkte, die er in der ersten Anhörung dargelegt hatte, und forderte den Freispruch seiner Mandantin.
Zhang wird derzeit in Zelle 0404 im Überwachungszentrum des Bezirks Jialing festgehalten. Es ist unklar, wann ein Urteil gefällt wird.
Vor dieser jüngsten Verhaftung war Zhang bereits mehrfach festgenommen worden und hatte zwei Haftstrafen mit einer Gesamtdauer von 3,5 Jahren abgeleistet. Auch ihre Rente wurde im Juli 2018 ausgesetzt. Ihr Mann konnte diese Belastung nicht aushalten – er ließ sich von ihr scheiden. Einzelheiten zu ihrer früheren Verfolgung sind dem ersten zugehörigen Bericht zu entnehmen.
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