Couragierte Falun Gong Praktizierende veranstalteten in Peking eine Pressekonferenz

Laut Reuters, AP und anderen Medien beriefen ungefähr 30 chinesische Falun Gong Praktizierende am Donnerstag, dem 28. Oktober 1999, gleich nachdem die chinesische Regierung Falun Gong öffentlich als "häretische Religion" diffamierte, eine dringende Pressekonferenz in Peking ein, welche ein bedeutendes Ereignis in der Geschichte des Falun Gong darstellt. Und sie ist auch ein Ausdruck der unbeschreiblichen Courage der Falun Gong Praktizierenden angesichts dieser unmenschlichen Verfolgung.

Es wurde berichtet, daß Reporter von AP, Reuters, AFP, New York Times und anderen Medien, an dieser Pressekonferenz in Peking teilnahmen.

Falun Gong ist keine häretische Religion oder Sekte

Während dieser Pressekonferenz widerlegten die Praktizierenden die unbegründeten Behauptungen der chinesischen Regierung, und sagten: "Wir sind sehr darüber empört, daß die chinesische Regierung Falun Gong als ,häretische Religion' abgestempelt hat." Viele der Praktizierenden machten darauf aufmerksam, daß die Praktizierenden körperlich und geistig viel Nutzen aus Falun Gong gezogen haben, und daß sich in nur 7 Jahren 100 Millionen Menschen zu Falun Gong hingezogen fühlten, darunter auch Mitglieder der Partei, Regierung und Armee unterschiedlichster Rangordnung. Die Zahl der Praktizierenden ist vergleichbar mit der Zahl der Mitglieder der Kommunistischen Partei, deshalb betrachten einige individuelle Personen der Zentralregierung Chinas Falun Gong als eine Bedrohung. Ihnen ist jedes Mittel recht, sie verdrehen die Wahrheit, entstellen die Tatsachen und fabrizieren Fakten, um Falun Gong mit Gewalt zu unterdrücken.

Falun Gong Praktizierende in China sind verschiedenen Arten inhumaner Verfolgung ausgesetzt

Während der Pressekonferenz berichteten die Praktizierenden über die Mißhandlungen und brutalen Verfolgungen, denen die breite Masse der Falun Gong Praktizierenden in China ausgesetzt ist. Ein 11-jähriger Praktizierender erzählte, daß er von der Schule verwiesen wurde, nur weil er Falun Gong ausübe und es nicht aufgeben wolle. Ein anderer Praktizierender, ein ehemaliger Polizist, mußte zwischen der Parteimitgliedschaft und Falun Gong wählen. Er entschied sich für Falun Gong, so mußte er seine Polizeiuniform ablegen und verlor seine Arbeit. Eine Praktizierende aus Dalian beschrieb die Folterungen, die die Falun Gong Praktizierenden in den Untersuchungsgefängnissen erleiden müssen. Polizisten setzen alle erdenklichen Mittel, eingeschlossen Elektroschockgeräte, ein, um die Praktizierenden zu quälen und zu foltern. Sie sagte: "Man konnte das verbrannte Fleisch riechen."

Die Verfolgung durch die chinesische Regierung eskaliert

Die chinesische Regierung behauptet, daß in China das Gesetz regiert, aber laut den Praktizierenden sind schon 10 Personen wegen der brutalen Verfolgung gestorben. Darunter befand sich auch eine junge Praktizierende, die die Demütigungen und Mißhandlungen nicht mehr ertragen konnte und aus dem Zug sprang, als sie von der Polizei zurück in ihre Heimatstadt gebracht wurde, und eine Praktizierende, Zhao Jinhua, die von der örtlichen Polizei zu Tode geprügelt worden war, nur weil sie Falun Gong nicht aufgeben wollte. Ein Praktizierender, der ehemalige Polizist, sagte: "Ich kann nicht länger schweigen, die Verfolgung durch die Regierung eskaliert."

Wir rufen die Menschen der ganzen Welt auf, der Verfolgung des Falun Gong durch die chinesische Regierung Einhalt zu gebieten

In Vertretung aller Praktizierenden appellierte ein Praktizierender, der früher in einer ausländischen Firma als Manager tätig war, an die Regierungen aller Länder, Menschenrechtsorganisationen, Amnesty International, UNO und an alle gutherzigen Menschen der ganzen Welt, die chinesische Regierung dazu zu bewegen, mit der Verfolgung des Falun Gong aufzuhören, den Haftbefehl gegen den Gründer des Falun Gong, Herrn Li Hongzhi, aufzuheben, alle verhafteten und eingesperrten Falun Gong Praktizierenden freizulassen, Falun Gong die Unschuld wiederzugeben, und den Falun Gong Praktizierenden das Recht auf freie Ausübung ihres Glaubens wieder zurückzugeben.

28. Oktober 1999

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