Die Polizei in der Provinz Heilongjiang erfand die Strafbegründung "gesetzwidriger Besuch beim Petitionsbüro", um Dafa-Praktizierende unbefristet ins Gefängnis zu sperren

Die Dafa-Praktizierende Cui Ruhui wurde von einem Polizisten festgenommen und zur Zentralpolizeiwache der Kreisstadt Dumeng in Heilongjiang gebracht, weil sie am 18.08.2001 im Zug das Buch „Zhuan Falun“ gelesen hatte. Obgleich es an einem entsprechenden Gesetz oder einer Vorschrift fehlte und sie auch die Anerkennung der Strafe nicht unterschrieb, wurde sie einen Monat lang inhaftiert.

Die andere Praktizierende, Li Hongying, wurde am 28.09.2001 von drei Polizisten von ihrem Zuhause ins Untersuchungsgefängnis gebracht, nachdem diese ihre Wohnung ohne jede gesetzliche Grundlage durchsucht und Dafa-Bücher und Info-Materialien zur Klarstellung der Verfolgung von Falun Gong beschlagnahmt hatten.

Als die Strafe der beiden Praktizierenden abgelaufen war, hielten die Polizisten sie aufgrund des erfundenen „gesetzwidriger Besuch des Petitionsbüros“ für weitere zwei Monate fest. Was hierbei bemerkenswert ist: Der Besuch des Petitionsbüros ist in China ein Grundrecht jeden Bürgers. Wieso ist er bei diesen beiden „gesetzwidrig“? Woher kommt der Vorwurf vom „Besuch des Petitionsbüros“, obwohl die beiden gar nicht zum Petitionsbüro gegangen waren. Der Leiter Zhang im Untersuchungsgefängnis versprach den Angehörigen der Praktizierenden Cui während des ersten Monats, sie nach Ablauf der Straffrist freizulassen. Daraufhin verlangte er 600 RMB von den Angehörigen für Cuis Ernährung. Trotz seines Versprechens ließ er sie nicht frei. Als die Angehörigen sich danach erkundigten, erwiderte der Polizeipräsident in Dumeng sehr hämisch: „Manche in diesem Lage sitzen hier schon seit einem halben oder einem Jahr. Und sie beide möchten schon nach nur zwei Monaten entlassen werden?“ Er als Polizeibeamter wagte, diese Gesetzwidrigkeit zu begehen, obwohl er selber ein Gesetzestreuer sein sollte. Wo ist denn die Tugend und das Gesetz, mit denen das totalitäre Jiang-Regime sich selbst beweihräuchert?

Die Praktizierenden Cui und Li traten in einen Hungerstreik, um gegen den Freiheitsentzug zu protestierten. Nachdem sie vier Tage nichts gegessen hatten, befahl Mu Junling, der Leiter des „Büros 610“ vor Ort, seinen Untergeordneten: „Ihr müßt gegen den Hungerstreik irgend etwas unternehmen, kümmert euch nicht um die Mittel. Ich werde schon alle Verantwortung tragen.“ Auf seinen Befehl bearbeiteten die Polizisten die beiden mit dem Foltergerät namens „das Bett der Schönheit“. Als die Praktizierenden durch die Folter sehr schwach geworden waren, gaben die Polizisten ihnen eine Spritze zur künstlichen Ernährung.

Das Böse wird mit Bösem vergolten. Der Leiter des Untersuchungsgefängnisses Zhang wurde wegen seines Herzanfalls ins Krankenhaus eingeliefert. Die Polizisten wurden dadurch aber nicht wach. Die beiden Praktizierenden erleiden bis heute Quälereien im Gefängnis.

Praktizierende in China
13.12.2001


Chinesische Version unter:
http://minghui.ca/mh/articles/2001/12/13/21309.html