Todesmeldung! Angestellter eines großen Petrochemieunternehmens starb durch Misshandlungen in Haft; seine Frau bis heute noch hinter Gittern
1. Herr Li, Xiaorong (41) war in einer Zweigfirma des Petrochemieunternehmens Daqing als Angestellter tätig. 1995 fing er mit dem Praktizieren des Falun Gong an.
Am 08. März 2000 zwang seine Firma ihn und viele andere, an einen Umerziehungskurs für Falun Gong-Praktizierende teilzunehmen. Jeder Teilnehmer wurde darüber hinaus von zwei Kollegen bewacht und begleitet. Man versuchte, diese Menschen mit Zwangsmaßnahmen von der Kultivierung des Falun Gong abzubringen. Nach dem Umerziehungskurs verlor Li seine Parteimitgliedschaft. Er durfte zwar weiter arbeiten, bekam aber nur noch 350 Yuan als Lebensunterhaltung. Sein eigentliches Gehalt betrug monatlich über 1500 Yuan.
Einige Monate später, am 03. September wurde Herr Li in einen weiteren Kurs der Firma zwangseingewiesen. Dieser Kurs ist eigentlich für Angestellte und Arbeiter vorgesehen, die dringend eine technische Fortbildung brauchen und bei denen es noch an einem korrekten Verhalten bei der Arbeit mangelt. Obwohl Li durchaus nicht dazu zählte, musste er dennoch daran teinehmen, weil er Falun Gong praktizierte. Der Kurs endete am 01. Dezember.
Noch am selben Tag entschlossen sich Li und einige seiner Mitpraktizierenden geminsam nach Peking zu gehen, um auf dem Platz des Himmlischen Friedens ein Falun Dafa-Transparent zu entrollen. Sie riefen dabei laut: „Falun Dafa ist gut!“ Li wurde verhaftet und schließlich mehr als hundert Tage in einer Polizeiwache seiner Heimatstadt festgehalten.
Während seiner Haft protestierte er gegen Festnahme und ging mehrmals in den Hungerstreik. Am 21. März 2001 wurde Li freigelassen. Sein Körpergewicht betrug zu diesem Zeitpunkt nur noch 30 Kilo, vor der Haft wog er mehr als 75 Kilo. Wegen seines schlechten Zustandes konnte er sein Leben nicht mehr selbstständig in die Hand nehmen. So musste seine 72-jährige Mutter ihn und seinen 11-jährigen Sohn versorgen, seine Frau befand sich nämlich ebenfalls wegen des Praktizierens von Falun Gong in einem Entwöhnungslager. Die Polizei ließ seine Familie trotzdem noch nicht in Ruhe. Sie störte sie oft mit Anrufen und befahl Li sich oft bei der Polizei zu melden.
Seit der Entlassung hat Li, Xiaorong sich nicht mehr erholen können. Er bekam Schwierigkeiten beim Essen und mit der Atmung. Später litt er sogar an Krätze. Ganze neun Monate ging das so, er hatte schwer unter dem psychischen Druck und seinen Krankheiten zu leiden, bis er am 14. Dezember 2001 im Krankenhaus starb.
2. Frau Xu, Shufen, Ehefrau von Li, Xiaorong, ist Lehrerin an der Grundschule, die dem Petrochemieunternehmen angehört. Am 20. Juni 2000 wurde sie verhaftet, als sie frühmorgens die Falun Gong-Übungen in der Gruppe gemacht hatte. Sechs Wochen später ließ man sie frei. Jedoch erpresste die Polizei 10 000 Yuan von ihr. Nach der Freilassung durfte Frau Xu zwar weiter in der Schule arbeiten, aber nur als Aushilfe und bei Gelegenheit als Vertretungslehrerin. Monatlich bekam auch sie nur 350 Yuan.
Am 15. Dezember ging Xu Shufen ebenfalls nach Peking und reichte eine Petition ein. Daraufhin bekam sie eine einjährige Arbeitslagerstrafe. Am 18. Januar 2001 wurde sie in das Entwöhnungslager Haerbin verlegt. Dort versuchte man sie mit allen hinterhältigen Tricks, sie von der Kultivierung des Falun Gong abzubringen. Erst waren die Polizisten immer sehr freundlich zu ihr, aber als Frau Xu sich immer noch nicht vom Praktizieren abbringen ließ, zeigten die Polizisten ihr wahres Gesicht. Sie schnitten den Kontakt zur Außenwelt völlig ab. Sogar als ihr Vater im Sommer 2001 starb und viele Verwandte zu Besuch kamen, wurde ihr den Empfang verboten.
Als ihr Mann verstarb, sorgten die Verwandten und Kollegen von Frau Xu dafür, dass sie den Leichnam ihres Mannes zum letzten Mal sehen darf. Am 15. Dezember fuhr man Frau Xu unter Bewachung zweier Erzieher zum Leichenschauhaus. Die Erzieher des Entwöhnungslagers und die Polizeistation ihres Unternehmens haben jeweils ein großes Aufnahmegerät mitgebracht. Vor dem Verstorbenen forderten sie Frau Xu nochmals auf, auf die Kultivierung des Falun Gong zu verzichten. Sie hätte auf der Stelle entlassen werden können. Sie lehnte jedoch entschieden ab. Am Nachmittag brachte man sie wieder ins Entwöhnungslager zurück, obwohl ihre Frist bereits abgelaufen war. Ihre Verwandten sagten, sie sähe sehr schlecht aus.
Zur Zeit ist Frau Xu, Shufen immer noch gesetzwidrig eingesperrt. In der Zwischenzeit ist die Großmutter zur Polizeiwache gegangen und hat nach der Freilassung gefordert. Ohne Ergebnis. Danach ist sie weiter zur Firma ihrer Tochter, zur Polizeistation der Firma, zum Bezirksamt und zum Entwöhnungslager gegangen. Allerdings schoben fast alle Zuständige ihre Verantwortung von sich. Einige sagten sogar, dass Frau Xu sich nicht gut im Arbeitslager verhalten hätte und deshalb nicht freigelassen werden durfte. Als die Großmutter sie fragte, was ein gutes Verhalten ist, antworteten sie: „Wenn sie sagt, dass sie auf das Praktizieren verzichtet, kann sie sofort freigelassen werden.“ Die Grußmutter konnte das nicht verstehen, warum ein „Praktizieren“ oder „Nichtpraktizieren“ so ein großen Unterschied ausmacht.
Im Moment hat sich das Entwöhnungslager bereiterklärt, Frau Xu freizulassen. Aber das „Büro 610“ des Petrochemieunternehmens stimmte der Freilassung nicht zu.
Wir rufen die Menschenrechtsorganisationen und alle hilfsbereiten Menschen auf, sich um den Fall von Frau Xu zu kümmern, damit sie sich wieder um ihr Kind kümmern kann.
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