Die Prozesse gegen Falun Gong Anhänger genügten in keiner Weise rechtstaatlichen Anforderungen

DEUTSCHER BUNDESTAG
Ausschuss für Menschenrechte
und Humanitäre Hilfe
Der Sekretär
11011 Berlin, 13. Januar 2003
Platz der Republik 1


Sehr geehrte Frau…,

für Ihr Schreiben vom 14. Dezember 2002, in dem Sie Ihre Sorge um die Situation der Falun Gong Praktizierenden in Hongkong zum Ausdruck bringen, danke ich Ihnen im Namen der Vorsitzenden des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Abg. Christa Nickels. Frau Nickels hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe hat sich in seiner letzten Sitzung am 18. Dezember 2002 mit Ihrem Anliegen befasst. Ihr Brief hat allen Mitgliedern des Ausschusses als Ausschussdrucksache vorgelegen.

Das Auswärtige Amt hat in der Sitzung unterstrichen, dass die Prozesse gegen Falun Gong Anhänger in keiner Weise rechtstaatlichen Anforderungen genügten. Die chinesische Regierung tue alle Denkbare, um die Tätigkeit der Falun Gong-Bewegung zu unterbinden oder ihre Aktivitäten weitgehend einzuschränken.

Die Situation der Falun Gong in Hongkong sei inzwischen Gesprächsgegenstand im Rahmen der EU. Diese würde demnächst durch die Präsidentschaft Demarche veranlassen.

Das Auswärtige Amt hat im Übrigen im Ausschuss deutlich gemacht, dass es keinerlei Verständnis für das harte Vorgehen gegen die Anhänger von Falun Gong in China habe und in Treffen mit chinesischen Gesprächspartnern regelmäßig auf ein Ende der Diskriminierung und Misshandlung von Falun Gong Anhängern sowie auf deren Feilassung hinwirke.

Mit freundlichen Grüßen

(...)

Rubrik: Veranstaltungen