Brief von "Welt-Organisation zur Untersuchung der Verfolgung von Falun Gong" bzgl. des Falls von Lin Lili in UK
per Telefax: 0044 20 7273 3965
Der ehrenwerte David Blunkett MP
Minister des Inneren
Betreff: Frau Lin Lili
Sehr geehrter Minister Blunkett,
ich vertrete die Welt-Organisation zur Untersuchung der Verfolgung von Falun Gong (World Organisation to Investigate the Persecution of Falun Gong - "WOIPFG"). WOIPFG widmet sich dem Schutz der Grundrechte von Falun Gong Praktizierenden, der Untersuchung und Offenlegung von Verletzungen jener Rechte und der Wiederherstellung und Wahrung von Rechtsstaatlichkeit.
Wie zu erfahren ist, befindet sich Frau Lin Lili, Angehörige der Volksrepublik China und Falun Gong Praktizierende im Lager Owington, von wo sie am 7. März 2003 nach China abgeschoben werden soll. WOIPFG bittet Sie um Ihre Unterstützung (i) bei einer Revision der beabsichtigten Abschiebung, und (ii) darüber hinaus um Ihre Unterstützung für Frau Lins Antrag zur Gewährung politischen Asyls. Im Folgenden die maßgeblichen Punkte:
Im Oktober 2001 beantragte Frau Lin die Gewährung politischen Asyls bei der Einwanderungsbehörde in Manchester. Nach ihrer Heirat mit Jinfei Zhang, einem Doktoranden an der Universität Liverpool und ebenso Falun Gong Praktizierender, verlegte im April 2002 Frau Lin ihren Wohnsitz von Manchester nach Liverpool. Dort setzte sie ihre spirituelle Praxis fort und nahm an den kostenlosen Übungen einer für jedermann offenen Gruppe teil, die sich dort zusammengefunden hatte. Vorschriftsgemäß informierte sie die Einwanderungsbehörde über ihren Wohnungswechsel. Sie sprach dort persönlich vor, wie es nach den Bestimmungen möglich ist.
Die Einwanderungsbehörde lehnte es ab Frau Lins Asylantrag wohlwollend zu behandeln, unter anderem weil keine Beweise für eine schwere Verfolgung von Praktizierenden in der Provinz Fujian, Lins Heimat, vorlägen .WOIPFG kann sich dieser Beurteilung nicht anschliessen, und stellt fest, daß reichlich Beweise vorhanden sind, welche die schwere der Verfolgung von Falun Gong Praktizierenden in der Provinz Fujian belegen. Um weitere Informationen zu erhalten schauen Sie bitte auf die Webseite: http://mediea.minghui.org/gb/d-stats/death_namelist_province_htm#Fuijan.
Die Benachrichtigung über die Ablehnung ihres Antrages wurde an Ms. Lins ehemalige Adresse in Manchester zugestellt. Wegen ihres lang zurückliegenden Umzuges in Unkenntnis vom Vorhandensein einer Benachrichtigung, musste Frau Lin es versäumen gegen die Ablehnung ihres Antrages Berufung einzulegen, was bedeutet, daß ihr die Abschiebung droht. Pflichtbewusst, wie sie zu handeln pflegt, sprach sie am 26. Februar in der Einwanderungsbehörde von Liverpool vor, wo man sie festnahm, ihr Nahrung und Flüssigkeit verweigerte, und keinen Kontakt zur Außenwelt zuließ. Am nächsten Morgen durfte sie endlich Kontakt zu ihrem Mann aufnehmen. Diese Behandlung ist nichts im Vergleich zu dem, was Frau Lin bei ihrer Rückkehr nach China erwartet, besonders weil sie schwanger ist und ihr Kind nicht im Gefängnis zur Welt bringen will.
Wenn auch Bemühungen unternommen werden, die eine Vertretung von Frau Lin gemäß dem Gesetz sicherstellen, bitten wir Sie inständig, als einen Vertreter der Regierung ihrer Majestät die Abschiebung im Interesse des Rechts und aus Barmherzigkeit auszusetzen. Wenn Frau Lins Fall vor Gericht behandelt werden wird, wird ihr, da bin ich zuversichtlich, mit Sicherheit Asyl gewährt werden.
Danke, daß Sie sich Zeit genommen haben in diesem überaus wichtigen Fall.
Hochachtungsvoll
Steward L. Weisman, Esq.
SLW/sw
cc: Briefe gleichen Inhalt an:
1) Premierminister Tony Blair
Fax: 011 44 20 7925 0918
2) Ms. Beverley Hughes MP
Ministerium für Staatsbürgerschaft und Einwanderung
Fax: 0044 20 7273 2043
3) Ms. Jane Kennedy MP
Liverpool, Wavertree
E-Mail: Kennedy@parliament.uk
4)Sir Christopher Meyer, KCMG
HM Ambassador to the United Staates
Fax: (202) 588 7870 Chancery
5) Mr.George Fergusson
HM Consul General British Consulate-General, Boston
Fax: (617) 621 0220
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