Aufrichtige Gedanken und Taten machen die Anstrengungen der Verfolger zu nichte

Am Abend des 14. April 2003 hat das Qiaokou „Bezirksbüro 610“ in Wuhan – eine spezielle Einrichtung zur Verfolgung von Falun Gong – über 100 Regierungsangestellte zusammengerufen, darunter Bezirks- und Gemeindebeamte und Polizeiwachen, die durch die Hetzkampagne Jiang Zemins gegen Falun Gong getäuscht wurden, um eine weiträumige Verfolgung der Falun Gong Praktizierenden in ihren Bezirken, Straßenbezirke Liji und Sanshu etc. durchzuführen. Sie gingen immer in Gruppen von 30 Mann durch die Bezirke. Unter ihnen waren Zuständige des Büro 610, Polizeikommissare und Präsidenten, der Chef der Verwaltungsabteilung und der Bezirksparteisekretär. Sie forderten ohne in irgendeiner Weise es zu vertuschen, “Die Zentralregierung hat befohlen, dass jeder Falun Gong Praktizierender eine Stellungnahme schreiben muss, dass er mit Falun Gong “bricht”. Jeder, der sich weigert, wird zur Gehirnwäsche gebracht.“ Sie behaupteten, dass es “Experten” gebe, welche die Sitzungen durchführten.

Die Falun Dafa Praktizierenden weigerten sich irgendeiner böswilligen Aufforderung nachzukommen. Sie versuchten stattdessen diesen getäuschten Menschen mit Weisheit die wahren Umstände zu erklären und sendeten zusätzlich die Aufrichtigen Gedanken aus. Einige der Leute gingen schließlich, dann ging einer nachdem anderen, nachdem sie Falun Gong kennen gelernt haben und das falsche Spiel der Verfolgung klarer erkennen konnten. Dann versuchte die Polizei es mit einer anderen Methode. Sie versuchte die Praktizierenden dazu zu bringen, ein Blankopapier zu unterschreiben. Die Praktizierenden weigerten sich jedoch auch dieses Mal entschieden. Dann kamen die Polizisten, ca. 30 Mann stark, bedrohlich auf sie zu, jedoch konnten sie die Praktizierenden auch hiermit nicht einschüchtern. Sie schafften es einfach nicht ihr Ziel zu erreichen. Stattdessen fuhren die Praktizierenden fort, ihnen die wahren Umstände zu schildern, um in ihnen ihre gute mitfühlende Seite wach zu rufen und sie am Ausüben eines Verbrechen zu hindern.