Ein Berufungsgericht in Hongkong hat vier Schweizer Falun-Gong-Anhänger vom Vorwurf der Behinderung des öffentlichen Verkehrs freigesprochen.
Das Gericht habe ausserdem bestätigt, dass die Protestaktion legal gewesen sei, berichteten die Anhänger. Die vier Schweizer waren Mitte August 2002, zusammen mit elf Hongkong-Chinesen und einem Neuseeländer, wegen einer Kundgebung vor der chinesischen Botschaft zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Einige der Angeklagten wurden ausserdem wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt verurteilt. Das Gericht jedoch verwarf diesen Einspruch.
11.11.04
Quelle: http://de.clearharmony.net/articles/200411/20409.html
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