Falun Gong Informationszentrum Deutschland: Hongkong: Freispruch für vier Falun Gong-Praktizierende
Pressemitteilung 10. November 2004
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Die Angeklagten hatten am 14.03.2002 mit einem Hungerstreik gegen den Befehl des damaligen Staatspräsidenten der VR China Jiang Zemin, "Falun Gong Praktizierende auf offener Strasse zu erschiessen" protestiert und wurden auf dem Platz verhaftet. (http://www.faluninfo.de/233.0.html)
Nach einem zähen Ringen an 26 Gerichtstagen wurden die 16 Angeklagten, darunter 4 Schweizer, am 15.08.2003 schuldig gesprochen den Platz blockiert zu haben. Das Berufungsgericht entschied jetzt auf Freispruch in dem Hauptpunkt, Behinderung des öffentlichen Verkehrs. (http://www.faluninfo.de/230.0.html)
Das Gericht bestätigte, dass die Aktion auf dem 10 Meter breiten Gehsteig legal war. Bei weniger als 50 Teilnehmern wird auf öffentlichen Plätzen in Hongkong keine Bewilligung für Versammlungen benötigt, das gilt auch für Ausländer. In einer ersten Zusammenfassung durch den Gerichtshof, wird besonders darauf hingewiesen, dass es keinen einsehbaren Grund geben konnte, warum das Zeigen eines Transparents eine ungesetzliche Behinderung des Verkehrs verursacht habe könnte.
Das Urteil umfasst 100 Seiten und trennt den Vorwurf der Behinderung der Polizei bei der Festnahme ab. Dieser Punkt betrifft 11 Angeklagte aus Hongkong und Neuseeland, deren Einspruch verworfen wurde. Sie werden erneut in die Berufung gehen.
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Kontakt in der Schweiz:
Erich Bachmann Tel.: +41 (0) 71 - 6727070
Persönliche Darstellung der Beteiligten im Internet unter:
(http://www.focus-hongkong.ch/Hungerstreik.html)
Quelle: http://de.clearharmony.net/articles/200411/20383.html
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