Unschuldige Personen wurden vom Dadong Bezirksgericht in Shenyang zu Gefängnisstrafen verurteilt
(Minghui.de) Am Morgen des 20. September 2005 wurden die Falun Gong-Praktizierenden Wang Jinping und Bai Min vom Dadong Bezirksgericht in Shenyang zu acht bzw. vier Jahren Gefängnis verurteilt.
Frau Wang, 43, wohnhaft in der Gongnong Straße im Dadong Bezirk von Shenyang, ist eine nette und talentierte Dame. Sie kümmert sich um ihre Eltern und hat einen Sohn, dem eine Aufnahmeprüfung fürs College bevorsteht. Sowohl Frau Wang als auch ihr Mann verloren ihre Arbeit und mussten sich mit Gelegenheitsjobs über Wasser halten. Obwohl sie im Leben keinen materiellen Reichtum hatten, waren sie glücklich und zufrieden.
Ihr ruhiges Leben änderte sich jedoch nach dem 20. Juli 1999 schlagartig, als das Regime der Kommunistischen Partei Chinas (KPC) die Verfolgungskampagne gegen Falun Gong-Praktizierende initiierte, um Falun Gong auszurotten. Sie ging nach Peking, um sich für Falun Gong einzusetzen, aber wurde wegen einer so genannten „Störung der sozialen Ordnung” festgenommen, noch bevor sie das Petitionsbüro der Regierung überhaupt betreten konnte. Es wird gesagt, dass über 10.000 Falun Gong Übende aus Shenyang 1999 aufgrund derselben erfundenen Anschuldigung festgenommen worden sind.
Am Abend des Frühjahrsfestes 2001 wurde Frau Wangs Ehemann zu zwei Jahren Zwangsarbeit verurteilt, weil er Artikel des Gründers von Falun Gong, Herrn Li Hongzhi, anderen Praktizierenden überbracht hatte. Nachdem er unzählige Misshandlungen erlitten hatte, kehrte er Ende 2002 schließlich nach Hause zurück. Nachdem die Familie eine Zeit lang wieder vereint war, wurde Frau Wang am 6. April 2005 von Beamten des „Büro 610” und Polizeibeamten der Dongzhan Polizeiwache bei einer Produktionsstätte für Falun Gong-Materialien verhaftet [Anm.: Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen].
Am Morgen des 20. September 2005 wurden Frau Wang Jinping und Bai Min vom Unteren Gerichtshof im Dadong Bezirk von Shenyang für die „Störung der sozialen Ordnung und Gefährdung der nationalen Sicherheit” unrechtmäßig zu acht bzw. vier Jahren Gefängnis verurteilt. Während der Verhandlung war kein Verteidiger zugegen, und den Praktizierenden wurde auch keine Möglichkeit gelassen, sich selbst zu verteidigen. Das Urteil wurde wie in einem automatisierten Prozess gefällt.
Kontaktinformationen:
Dadong Bezirksgericht, Shenyang, Provinz Liaoning
Linhe Straße 86, Dadong Bezirk, Shenyang 110041, Provinz Liaoning
Telefonnummern: 0086-24-88130168, 0086-24-88130838
Zweigstelle der KPC bei Gericht: Zhu Xiuying, Zhou Jun, Gao Tiejun, Liu Dezen, Li Dianying
Unterer Gerichtshof: Zhao Zhe, Liu Yueli, Guo Yu, Zhou Xin, Zhang Jinwen
Telefon: 0086-24-88130868
Ankläger: Zhao Zhe
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