Das spanische Verfassungsgericht trifft eine historische Entscheidung
(Minghui.de) Von den Minghui Journalisten Yi Lin und Yan Zheng) Am 5. Oktober 2005 hat das spanische Verfassungsgericht die Entscheidung getroffen, dass es unter die Zuständigkeit des spanischen Gerichts fällt, Völkermord- und Foltervorwürfe ohne jegliche Einschränkung zu untersuchen, auch dann, wenn die Taten nicht in Spanien begangen wurden und die Kläger und die Angeklagten keine spanischen Staatsangehörigen sind. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts wird die Anklagen gegen Jiang Zemin, Luo Gan und andere Personen stark beeinflussen. In Spanien wird der Völkermord bald untersucht und die Klagen zugelassen werden.
Das spanische Verfassungsgericht ist das höchste Gericht in Spanien, das für das Grundrecht zuständig ist. Am 5. Oktober 2005 wies das Verfassungsgericht das Urteil des Obersten Gerichtshofs zurück, in dem der Oberste Gerichtshof die Klage der Mayas abgelehnt hatte. Die Mayas wurden Opfer des Völkermordes in Guatemala und reichten ihre Klage im Jahr 1999 bei dem Obersten Gerichtshof in Spanien ein. Dieser Fall ist ähnlich den Klagen der Falun Gong-Praktizierenden, die gegen Jiang Zemin und Luo Gan wegen Völkermord eingereicht wurden.
Vor zwei Jahren, am 15. Oktober 2003, hatte der Anwalt Carlos Iglesias eine Klage in Spanien gegen Jiang Zemin, Luo Gan und andere Täter wegen Völkermord und Folter an Falun Gong-Praktizierenden in China eingereicht. Der Oberste Gerichtshof Spaniens meinte dazu, dass die Klagen der Definition nach dem Völkermord und dem jeweiligen Gesetz zwar entsprechen würden, aber weil die Kläger und die Angeklagten keine spanischen Staatsangehörigen gewesen und die Straftaten nicht in Spanien begangen worden wären, könnte die Klage nicht weiter bearbeitet werden.
Die Entscheidung des spanischen Verfassungsgerichts am 5. Oktober 2005 hat diese Einschränkung jetzt durchbrochen. Wegen der Ernsthaftigkeit des Völkermordes hat das Verfassungsgericht in seinem Urteil begründet, dass sich die Straftaten beim Völkermord nicht nur auf die Opfer selbst beziehen, sondern auch die Gesamtheit der internationalen Gemeinschaft betreffen. Die Täter anzuklagen und zu bestrafen, sei nicht nur die Pflicht des jeweiligen Landes, sondern es diene dem Interesse der internationalen Gemeinschaft.
Die Entscheidung des spanischen Verfassungsgerichts hat eine historische Bedeutung und ist zum Präzedenzfall geworden - alle Schuldigen des Völkermordes und der Folter können nicht mehr lange ungestraft in Freiheit leben. Die spanischen Medien berichteten kurz danach, dass alle Fälle von Völkermord, in denen die Kläger und die Angeklagten keine spanischen Staatsangehörigen sind, und auch der schwerwiegendste Fall von Völkermord - die Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden durch die Kommunistische Partei Chinas (KPC) - durch diese Entscheidung begünstigt werden.
Seit Juli 1999 leiden auf Befehl und unter dem Druck des ehemaligen chinesischen Staatspräsidenten und Vorsitzenden der KPC, Jiang Zemin, Millionen von Menschen unter der Verfolgung und dem Völkermord. Tausende von Menschen wurden durch den Einsatz von extrem grausamen Foltermethoden ermordet. Die Falun Gong-Praktizierenden haben in einer Situation, in der sie überhaupt keinen Schutz durch das chinesische Gesetz genießen können, die Strafanzeigen gegen Jiang Zemin, Luo Gan und weitere Haupttäter wegen Völkermord und Folter in vielen Ländern der Welt erstattet. Die Strafanzeige, die von dem Anwalt Carlos Iglesias am Jahr 2003 beim spanischen Gericht eingereicht wurde, ist eine davon.
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