Im vergangenen Oktober sind 30 Todesfälle von Falun Gong Praktizierenden in China infolge der Verfolgung bestätigt (Fotos)

(Minghui.de) Laut statistischer Daten der Minghui-Webseite wurden im Oktober 2005 30 Todesfälle von Falun Gong Praktizierenden in China durch zivile Informationskanäle bestätigt. Damit ist die Zahl von Falun Gong Praktizierenden, die infolge der brutalen Verfolgung durch die KP China und die schurkische Bande von Jiang Zemin gestorben sind, bis zum 5.November 2005 auf 2778 gestiegen.

Von den 30 Todesfällen im Oktober sind 16 weibliche Falun Gong Praktizierende. Es macht 53% aus. 18 Todesopfer waren über 55 Jahre alt und betragen damit 60% der Gesamtzahl. Daten der Minghui-Webseite zufolge sind vom Januar bis einschließlich Oktober 2005 390 Todesfälle von Falun Gong Praktizierenden aufgezeichnet.

Die 30 Todesfälle betreffen 12 Provinzen und regierungsunmittelbare Städte: Provinz Hebei 7 Fälle, Provinz Heilongjiang und Provinz Liaoning jeweils 4 Fälle, Provinz Shandong 3 Fälle, Stadt Peking, Stadt Chongqing, Provinz Hunan und Provinz Henan jeweils 2 Fälle, Stadt Tianjin, Provinz Sichuan, Provinz Hubei, Provinz Shanxi jeweils ein Fall. Die Opfer sind entweder von Polizisten des Büros 610 zu Tode geschlagen oder verstarben an den Folgen von Folter im Untersuchungsgefängnis und Arbeitslager. Es gibt auch Todesfälle infolge der neulich intensivierten Verfolgungswellen, die von Jiang Zemins Komplizen Zeng Qinghong und Luo Gan, die immer noch in der Regierung über hohe Posten verfügen, angeordnet wurden. Die grausame Verfolgung hat deswegen nicht aufgehört, sondern wird immer noch fortgesetzt.

* Frau Lü Lihua und Herr Xu Zhicheng starben infolge der neuen Verfolgungswelle in der Provinz Heilongjiang

Die von Zeng Qinghong und Luo Gan angeordnete Verfolgungswelle hat dazu geführt, dass fast hundert Falun Gong Praktizierende in der Provinz Heilongjiang festgenommen wurden. Mindestens zwei Praktizierende sind nach der Festnahme zu Tode gefoltert. Sie sind Frau Lü Lihua aus der Provinzhauptstadt Harbin und herr Xu Zhicheng aus der Stadt Hegang.

Frau Lü Lihua, geboren im August 1962, war selbständige Kauffrau. Am frühen Morgen des 23. September 2005 setzte die Polizei der Stadt Harbin in der Provinz Heilongjiang viel Kraft und Polizisten ein, um nach Falun Gong-Praktizierenden zu fahnden. Frau Lü Lihua wurde an diesem Tag festgenommen und ins 2. Untersuchungsgefängnis von Harbin in Yaziquan gebracht. Am 2. Oktober um 7:20 starb sie, als sie ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Laut Zeugenaussagen waren viele Hämatome auf ihrer Brust, ihrem Rücken und auch in ihrem Gesicht zu sehen.

Herr Xu Zhicheng, etwa 40 Jahre alt, arbeitete in der Abteilung für allgemeine Angelegenheiten des Nanshan Bergwerkwerkes in der Stadt Hegang. Am 26.September 2005 wurde zu Hause von der Polizei festgenommen. Nachdem er drei Tage lang in der Polizeiwache eingesperrt worden war, wurde er ins Untersuchungsgefängnis Nr. 2 der Stadt Hegang verlegt. Am 2.Oktober 2005 wurde er dort zu Tode gefoltert. An seinem Gesicht und mehreren Stellen seines Körpers gab es Bluterguss und Wunden. Sein Leichnam lag in der Autopsiehalle des Untersuchungsgefängnisses. Als die Angehörigen Fotos von dem Leichnam aufnehmen wollten, die als Beweismaterial dienen sollte, wurde ihr Fotoapparat von der Polizei kaputt gemacht. Die Angehörigen lehnten ab, den Leichnam einzuäschern und sind bereit, mit Rechtmitteln gegen die Behörden vorzugehen.

* Herr Yuan Shengjun wurde zu Tode gefoltert

Herr Yuan Shengjun, geboren 1963, kam aus der Stadt Jiyuan, Provinz Henan. 1997 fing er an, Falun Gong zu praktizieren. Seine langjährigen Herzbeschwerden und sein Bluthochdruck waren dadurch geheilt. Er richtete sich nach den Prinzipien „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht” und war ein anerkannt guter Mensch. Auch deswegen wurde er im Juli 1999 zum Direktor des Amtes für Güter und Materialien der Stadt Jiyuan berufen. Er erfüllte seine Amtspflichten redlich und rechtschaffen, was allen Mitarbeitern des Amtes bekannt war.

Da Falun Gong von Juli 1999 an durch die KP China unter der Leitung von Jiang Zemin verfolgt wird, schrieb Yuan Shengjun im November 2000 einen offenen Brief an den damaligen Parteichef Jiang, um die wahren Umstände von Falun Gong aufzuklären. Nur weil er die Wahrheit gesagt hatte, wurde er von den Behörden der Stadt Jiyuan festgenommen. Er wurde vom Büro 610 als Hauptverantwortlicher von Falun Gong in Jiyuan identifiziert und infolge dessen zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Bevor er im November 2003 freigelassen wurde, hatte er im Untersuchungsgefängnis der Stadt Jiyuan und Xinmi-Gefängnis in der Provinzhauptstadt Zhengzhou Schläge, Elektroschocks, Gehirnwäsche etc. erlitten. Sein Amt wurde ihm gekündigt.

Am 30.März 2005, um etwa 11.30 Uhr, drangen mehrere Polizisten, darunter auch Beamte des Büros 610, in die Wohnung von Yuan Shengjun ein. Obwohl sie nach einer Durchsuchung nichts finden konnten, wollten sie den Praktizierenden abführen. Yuan Shengjun wehrte sich dagegen und erklärte ihnen dabei die Wahrheit von Falun Gong. So holten die Verfolger noch weitere vier Polizisten. Erst dann konnten sie mit Gewalt Yuan Shengjun verschleppen.

Im Untersuchungsgefängnis protestierte Yuan Shengjun mit einem Hungerstreik gegen die unrechtmäßige Festnahme. Am 8.Tag seines Hungerstreiks wurde er ins Volkskrankenhaus Nr.1 der Stadt Jiyuan gebracht und auf grausame Weise zwangsernährt. Am 29.April 2005 wurde erst von der Polizeibehörde der Stadt Jiyuan ein offizieller Haftbefehl erlassen. Den Angehörigen wurde jeglicher Besuch untersagt.
Yuan Shengjun erzählte jeder Person, die ihn überwachte, von seinen persönlichen Erfahrungen mit Falun Gong. Viele von dem Wachpersonal waren berührt und hielten die Verfolgung von Falun Gong für unsinnig. Angesichts dieser Situation wechselte das Büro 610 nach wenigen Tagen das Wachpersonal.

Am 7.Oktober 2005 wurde Yuan Shengjun in einem heimlichen Gerichtsverfahren zu sechs Jahren Haft verurteilt. Gegen dieses grundlose Urteil stellten seine Frau und seine etwa 80-jährige Mutter eine Berufung. Circa zwei Wochen danach, etwa am 25.Oktober, wurde Yuan Shengjun von Polizisten des Büros 610 zu Tode geschlagen. Sein Leichnam war mit Wunden und Blutergüssen übersäht. Die Forderung der Angehörigen nach einer Autopsie wurde abgelehnt. Gleich am nächsten Tag (26.Oktober), noch bevor die Angehörigen den Verstorbenen gesehen hatten, wurde der Leichnam heimlich eingeäschert. Bei der nachfolgenden Trauerfeier wurden mehrere Polizisten in Zivil eingesetzt, um zum Kondolieren gekommene Falun Gong Praktizierende zu fotografieren.
Der 42-Jährige hinterließ außer seine Mutter und Frau noch einen 13-jährigen Sohn.

Diese Todesmeldung wurde bereits veröffentlicht unter: www.minghui.de/artikel/26332.html


* Frau Wang Xiuhua aus Peking wurde im Kaiping Arbeitslager zu Tode gefoltert

Die Falun Gong Praktizierende Wang Xiuhua wohnte im Bezirk Mentougou der Stadt Peking. Am 30.Oktober 2004 wurde die 51-Jährige und eine andere Falun Gong Praktizierende namens Liu Zhenxia von der Polizei des Mentougou-Bezirks festgenommen, als die beiden in der Nähe des Tanzhe-Tempels Infomaterial über die wahren Umstände der Verfolgung von Falun Gong verteilten. Anschließend wurde Wang Xiuhuas Wohnung durchsucht. Am 25.November 2004 wurde sie mit dem Urteil von zweijähriger „Umerziehung durch Arbeit” zuerst zu der „Verteilungsstellte für zu Arbeitslager verurteilte Häftlinge” gebracht, die im Bezirk Tuanhe in Peking liegt. Mitte Dezember 2004 wurde sie von dort ins Kaiping Arbeitslager in Tangshan, Provinz Hebei verlegt.

Am 22.Juni 2005 erhielten Wang Xiuhuas Angehörige einen Anruf vom Kaiping Arbeitslager, sie sollten Wang Xiuhua nach Hause bringen, weil diese an schweren Krankheiten leide. Als die Angehörigen Wang Xiuhua sahen, war diese geistig nicht mehr klar. Sie schaute mit matten Augen ins Leere und konnte ihre Hände und Füße nicht mehr bewegen. Das Lagerpersonal drängte die Angehörigen, die Schwerkranke nach Hause zu bringen.

Bei der Untersuchung im Krankenhaus stellte man fest, dass die Zentralnerven von Wang Xiuhua ernsthaft beschädigt waren. Aus diesem Grund hatte sie die Symptome wie geistige Verwirrung, Sprachlosigkeit, Gefühllosigkeit im Unterleib. Sie konnte keinen Urin auslassen und erlitt Harnretention. Durch Notmaßnahmen war ihr Zustand zwar etwas verbessert. Der geistige Zustand und die Harnretention blieben jedoch weiter schlimm. Am 15.Juli 2005 hatte sie Atemstillstand. Trotz Rettungsmaßnahmen starb sie.

Diese Todesmeldung wurde bereits veröffentlicht unter: www.minghui.de/artikel/26299.html

* 31-jähriger Peng Geng starb im Gefängnis wegen grausamer Folter

Der Falun Gong-Praktizierende Peng Geng kam aus dem Bezirk Longtai, Stadt Panjin, Provinz Laoning. Er war ursprünglich Polizist in der Abteilung für Öffentliche Sicherheit der Provinz Liaoning. Da er nach dem Beginn der Verfolgung von Falun Gong mehrmals nach Peking gegangen war, um sich für Falun Gong einzusetzen, wurde ihm gekündigt. Seine Eltern waren aufgrund der Hetzpropaganda der KP sehr gegen Falun Gong eingestellt. Sie überwachten Peng Geng Tag und Nacht und zwangen ihn auch noch, zum Psychiater zu gehen. Alles konnte jedoch den 31-Jährigen nicht von Falun Gong abbringen. Als er aufgefordert wurde, ein Bekenntnis gegen Falun Gong abzugeben, schrieb er auf: „Falun Gong ist gut”.

Daraufhin wurde Peng Geng ins Arbeitslager gesteckt. Nach der Freilassung kam er in seine Heimatstadt zurück und setzte sich dafür ein, Infomaterial über die Verfolgung herzustellen, welches die Menschen über die wahren Umstände der Verfolgung aufklären soll. Da er von jemandem angezeigt wurde, steckte man ihn erneut ins Arbeitslager. Laut Augenzeugen wurde Peng Geng im Wujiabaozi Arbeitslager in der Stadt Fushun (einer anderen Stadt der Provinz Liaoning) in dem sog. „Team mit Strenger Erziehung” eingesperrt. Dort durfte er nicht einmal mit anderen sprechen. Im Masanjia Arbeitslager in der Provinzhauptstadt Shenyang wurde Peng Geng mehrmals auf äußerst brutale Weise gefoltert. Sein Gesicht war deswegen entstellt. Die boshaften Verfolger streuten sogar Salz auf seine Wunden und ließen ihn dann in der brennenden Sonne stehen. Mit einem Hungerstreik konnte Peng Geng schließlich eine Freilassung bewirken. Er kam zuerst nach Panjin, später nach Shenyang und beschäftigte sich stets mit der Produktion von Infomaterial über die Verfolgung.

Am 12.August 2002 wurden Peng Geng und ein anderer Falun Gong-Praktizierender festgenommen. Ende desselben Jahres wurde er zu 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Im Shenyang Gefängnis protestierte er mit einem Hungerstreik gegen die Verfolgung. Er wurde immer schwächer und erbrach Blut. Trotzdem wurde er nicht freigelassen. Als er an Lungentuberkulose litt, wurde er ins Gefängniskrankenhaus eingeliefert. Zu einer späteren Zeit wurde er in das Krankenhaus des Tieling Gefängnisses verlegt (Tieling ist eine andere Stadt in der Provinz Liaoning).

Während der Inhaftierung gab Peng Geng der Verfolgung nie nach. Als er im Sterben lag, verweigerte das Büro 610 der Stadt Shenyang immer noch seine Freilassung, obwohl das Gefängnis und der Gerichtshof mit einer Freilassung gegen Bürgschaft zur klinischen Behandlung einverstanden waren. Am 14.Juli 2005 starb der junge Mann an den Folgen der grausamen Verfolgung.

Diese Todesmeldung wurde bereits veröffentlicht unter: www.minghui.de/artikel/25746.html

* Frau Cao Yue stirbt nach Folter im Wanjia Arbeitslager

Frau Cao Yue, eine Falun Gong-Übende aus Acheng der Provinz Heilongjiang wurde zweimal verhaftet. Sie wurde von der Polizei gefoltert, wie z.B. an einem Bettpfosten aufgehangen. Als sie im Jahr 2002 entlassen wurde, war sie sehr schwach und hatte oft Bauchschmerzen. Frau Cao starb im September 2005 an den Folgen der Verfolgung.

Frau Cao Yue war Arbeiterin der Dihunfabrik in Acheng. Weil sie Hepatitis, eine Rachenentzündung, Rheuma, niedrigen Blutdruck und anderen Krankheiten hatte, hatte sie Schwierigkeiten bei der Arbeit und konnte kaum ihren Haushalt selbstständig führen. Deswegen dachte sie oft an Selbstmord. Nachdem sie Falun Gong übte, verschwanden ihre Krankheiten und sie wurde wieder körperlich gesund und auch ihr seelischer Zustand verbesserte sich entsprechend.

Jiangs Zemins Partei begann am 20. Juli 1999 die Verfolgung von Falun Gong. Am Abend des chinesischen Neujahr 2000 verhaftete die Polizei Frau Cao, weil sie immer noch Falun Gong übt. Die Beamten der Chengbei Polizeiwache in Acheng (der Direktor ist Wang Weimin) entführten Frau Cao zur zweiten Strafanstalt. Dort wurde sie beschimpft, mit einem Besen, einem Plastikschlauch und einem Ledergürtel geschlagen, währenddessen wiederholt kaltes Wasser auf ihre Schulter geschüttet wurde. Frau Cao wurde fünf Tage lang an den Handschellen an einem Fenster aufgehangen. 36 Tage später wurde sie gegen Kaution von 5000 Yuan entlassen [Yuan ist die chinesische Währungseinheit. Das durchschnittliche Monatseinkommen eines Stadtarbeiters in China beträgt ca. 500 Yuan].

Frau Cao wurde zum zweiten Mal verhaftet, weil sie die Übungen von Falun Gong morgens machte. Die Polizei sagte, dass sie damit die öffentliche Sicherheit gefährden würde und brachte sie zur ersten Strafanstalt. Dort trat Frau Cao in den Hungerstreik, um gegen die widerrechtliche Verhaftung zu protestieren. Der Dirktor, Sun, der Gefängnisarzt und Ärzte der Stadtklinik zwangsernährten sie mit Reissuppe, worin Wein und unbekannte Substanzen enthalten war. Frau Cao wurde über 40 Tage gefangen gehalten und musste 3000 Yuan Kaution für ihre Freilassung bezahlen.

Frau Cao versuchte nach Peking zu gelangen, um sich für die Freiheit von Falun Gong einzusetzen. Mit ihr kamen auch viele andere Falun Gong-Übende mit. Doch Frau Cao wurde von der lokalen Polizei abgefangen, die ihren Personalausweis nicht akzeptierten und sie am 19. Februar 2000 zur Acheng Strafanstalt brachten. Wang Weimin war der Direktor der Chengbei Polizeiwache und erpresste 2000 Yuan von Frau Caos Ehemann, ohne ihm eine Quittung ausgestellt zu haben.

Frau Cao wurde für zwei Jahre ins Wanjia Arbeitslager geschickt und dort in der 12. Abteilung eingesperrt. Während ihrer Gefangenschaft durfte sie die Lehren von Falun Gong nicht lesen oder die Übungen machen. Darüber hinaus musste sie sich Maßnahmen der „Umerziehung” über sich ergehen lassen [Anm.: „Umerziehung” ist eine oft verwendete Formulierung für Folter und Misshandlung, eine übliche Taktik im Versuch Falun Gong Praktizierende dazu zu bringen, ihren Glauben zu widerrufen]. Sieben weibliche Falun Gong-Übende wurden in eine männliche Zelle geworfen. Die Übenden wurden von den Wachen und von den Insassen im Gefängnis bewacht. Gefangene Übende wurden an ihren Handschellen mit einem Seil an einem Bettpfosten gefesselt oder sie mussten auf dem Zementboden hocken. In der Nacht schliefen sie auf dem Boden in der Nähe des Gefängnisbeamten der im Dienst war. Liu Hui, Leiter der 8. Abteilung, sagte, dass weibliche Falun Gong-Übende in Zellen mit männlichen Insassen geworfen, damit sie deren Willkür ausgesetzt werden. Frau Cao wurde acht Tage lang gefoltert.

Weil Frau Cao sich nicht umerziehen lassen und die „Garantieerklärung” (1) nicht unterschreiben und die Gefängnisregeln nicht aufsagen wollte, sperrten die Gefängnisbeamten Frau Cao und andere Falun Gong-Übende in einen „kleinen Käfig” und gaben ihnen Elektroschocks. Die Falun Gong-Übenden wurden auf diese Weise seelisch und körperlich gefoltert. Frau Cao wurde in der männlichen Abteilung Nr.5 misshandelt. Zwei Direktoren, Chen Shi und Wang Deng beteiligten sich an der Verfolgung.

Obwohl Frau Caos Strafzeit zu Ende war, wurde sie nicht entlassen. Stattdessen wurde ihre Strafzeit bis zum 18. Januar 2002 verlängert, weil sie sich nicht umerziehen lassen wollte. Während ihrer Gefangenschaft im Arbeitslager zahlte ihr Unternehmen für das Jahr 2001 kein Gehalt aus. Bis März 2003 wurde Frau Cao ihr voller Lohn nicht ausgezahlt.

Nachdem Frau Cao Yue aus dem Arbeitslager entlassen wurde, war sie sehr schwach und hatte oft starke Magenprobleme. Sie starb Ende September an den Nachwirkungen der Verfolgung.

(1) In dieser Erklärung müssen Praktizierende schreiben, dass sie das Praktizieren von Falun Gong bereuen und garantieren, es nicht mehr zu praktizieren, nicht mehr nach Peking zum Appellieren für Falun Gong zu gehen und sich niemals wieder mit anderen Falun Dafa Praktizierenden abgeben.

Diese Todesmeldung wurde bereits veröffentlicht unter: www.minghui.de/artikel/26443.html

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Jeder Todesfall ist eine Blutschuld und jede Blutschuld ist ein Seil. Gutes wird mit Gutem vergolten, Böses mit Bösem. Jede Schuld muss beglichen werden. Der himmlische Grundsatz kontrolliert alles. Jede Blutschuld, die die KP China und die Bande von Jiang Zemin bei der Verfolgung von Falun Gong auf sich geladen haben, muss von ihnen zurückgezahlt werden. Und dieser Tag kommt immer näher.