Todesmeldungen! Sieben Falun Gong Praktizierende starben aufgrund der Verfolgung

(Minghui.de) Frau Mu Chuanfeng, 94, wohnte im Bezirk Shahekou der Stadt Dalian, Provinz Liaoning. Seitdem sie Falun Gong praktizierte, war sie stets gesund. Nach dem Beginn der Verfolgung wurden ihre Familienangehörigen, die ebenfalls Falun Gong praktizieren, ins Arbeitslager eingesperrt. Die alte Frau konnte unter ständiger Einschüchterung der Polizei Falun Gong nicht mehr normal praktizieren. Im März 2003 starb sie.

Frau Zhao Shuzhen, 88, war Bewohnerin des Dorfes Houbu in der Gemeinde Yongling, Kreis Xinbin, Provinz Liaoning. Ihre langjährige Herzkrankheit wurde durch das Praktizieren von Falun Gong geheilt. Seit der Verfolgung von Falun Gong konfiszierten Beamte der Gemeindeverwaltung und die lokale Polizei bei mehrmaligen Hausdurchsuchungen Frau Zhaos Bücher von Falun Gong und drohten ihr, um sie von Falun Gong abzubringen. Die Tochter der alten Frau wurde auch mehrmals wegen des Praktizierens von Falun Gong von der Polizei grundlos festgenommen. Traumatisiert von der Verfolgung erlitt Frau Zhao einen Rückfall der Herzkrankheit. Am 19.März 2002 starb sie.

Frau Liu Wenxia, 73, kam aus der Gemeinde Wangjing, Kreis Tang, Provinz Hebei. Dank Falun Gong wurden ihre verschiedenen Krankheiten, die sie über 30 Jahre lang gequält hatten, geheilt. Nach dem Beginn der Verfolgung fuhr Frau Liu nach Peking, um für Falun Gong eine Petition einzureichen. Seitdem war sie neben Geldstrafen ständigen Bedrohungen des lokalen Büros 610* und der Gemeindeverwaltung ausgesetzt, was dazu führte, dass die alten Krankheiten wieder auftauchten. Im März 2004 starb sie.

Frau Huang Yuhua, 61, war Angestellte der Liyang Fabrik im Kreis Pingba, Provinz Guizhou. Da sie Falun Gong praktizierte, wurde sie bedroht und überwacht. Im Juli 2000 fuhr sie nach Peking, um für Falun Gong eine Petition einzureichen. Jedoch wurde sie von Pekinger Polizei festgenommen. Bei einer Gelegenheit konnte sie fliehen. Nach der Rückkehr in die Heimatstadt war sie erneut unaufhörlich dem Verhör, den Bedrohungen und der Überwachung ausgesetzt. Aufgrund dessen erlitt sie einen Rückfall der Herzkrankheit und starb schließlich am 6.Oktober 2000.

Frau Wang Zhilan, 66, wohnte im Dorf Cecheng, Gemeinde Dachucun, Kreis Cang, Provinz Hebei. Seit Ende 1997 praktizierte sie Falun Gong und ihre Krankheiten wurden dadurch geheilt. Nach dem Juli 1999, in dem Falun Gong durch das Regime von Jiang Zemin verboten wurde, wurde Frau Wang von Beamten der Kreis- und Gemeindeverwaltung ständig festgenommen, verhört, bedroht und belästigt. Unter der massiven Verfolgung wurde sie schwerkrank und starb im August 2003.

Herr Zhao Jinbang, 59, kam aus der Stadt Xinxiang, Provinz Henan. Im November 1995 fing er an, Falun Gong zu praktizieren. Seine Krankheiten verschwanden durch das Praktizieren. 2000 wurde seine Frau, die ebenfalls Falun Gong praktiziert, wegen einer Petition für Falun Gong in Peking festgenommen und im Gefängnis der Stadt Xinxiang eingesperrt. Ihre Gehaltsauszahlung wurde 22 Monate lang eingestellt und die Familie hatte außerdem eine Geldstrafe von 3000 Yuan zu verbüßen. Sechs Polizisten kamen zu Herrn Zhao und zwangen ihn, eine sog. Verzichtserklärung (Verzicht auf Falun Gong) zu unterschreiben. Auf den Sohn und die Schwiegertochter von Herrn Zhao übte die Polizei ebenfalls massiv Druck aus, um Herrn Zhao von Falun Gong abzubringen. Schließlich wurde er aufgrund der willkürlichen Verfolgung schwerkrank und verstarb am 7.September 2001.

Frau Wei Xianglian, 68, kam aus der Stadt Luohe, Provinz Henan. 2000 wurde sie wegen ihrer Petition für Falun Gong in Peking zwei Monate lang eingesperrt. Seitdem war sie mehrmals Bedrohungen und Einschüchterungen der Behörden ausgesetzt. Am 28.Oktober 2003 starb sie.

* Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.