Frau Gao Chengnu, eine koreanische Staatsbürgerin, wurde aus dem Jiamusi Zwangsarbeitslager freigelassen

(Minghui.de) Am Nachmittag des 13. Mai 2005 wurde Frau Gao Chengnu aus dem Jiamusi Zwangsarbeitslager freigelassen. Sie ist eine Falun Gong-Praktizierende und koreanische Staatsbürgerin.

Frau Gao Chengnu ist gebürtige Chinesin, die jetzt die koreanische Staatsbürgerschaft besitzt. Seit dem 18. Mai 2003 ist sie mit dem Koreaner Guo Binghao verheiratet. Die Hochzeit fand in China statt.
Im Zuge der Vorbereitungen zur Ausreise nach Korea weigerte sich die chinesische Polizei, Frau Gao einen Reisepass auszustellen, weil sie das Praktizieren von Falun Gong nicht aufgeben wollte. Am 7.Mai 2004 wurde sie entführt und in das Jiamusi Zwangsarbeitslager inhaftiert.

Im August 2004 hatten koreanische Falun Gong-Praktizierende das ”Rettungskomittee für Frau Gao Chengnu» gegründet und riefen alle Bürger Koreas auf, bei der Rettung von Frau Gao mitzuhelfen. Zu dieser Zeit unterschrieben mehr als 230.000 gutherzige koreanische Staatsbürger eine Petition zur Unterstützung. 24 Abgeordnete des Parlaments verfassten ein gemeinsames Schreiben an die chinesische Regierung, mit der Aufforderung, Frau Gao ohne Bedingung freizulassen. Dieses Dokument wurde dann dem chinesischen Staatspräsidenten, Herrn Hu Jintao, übergeben. Der Senat der Stadt Cheonan, die gesetzgebende Versammlung in Chungcheongnam-do und viele andere Organisationen, einschließlich 71 lokalen Parlamenten und Regierungsvertretern, verabschiedeten Resolutionen, in denen von der chinesischen Regierung die sofortige Freilassung von Frau Gao, ohne Bedingungen, gefordert wurde.

Das Jiamusi Zwangsarbeitslager verzögerte jedoch ihre Freilassung um eine weitere Woche, mit der Ent-schuldigung, sie habe laut: „Falun Dafa ist gut” gesagt und damit nicht die Richtlinien des Gefängnisses befolgt.

Der koreanische Falun Dafa Verein drückte darauf seine Befürchtung aus, dass die kommunistische Regierung in China die humanitären Anstrengungen der koreanischen Staatsbürger ignorieren und ihre Forderung nach der Freilassung von Frau Gao ebenso ablehnen werde.

Nach der Freilassung von Frau Gao veröffentlichte der koreanische Falun Dafa Verein eine Stellungnahme, in der man allen dankte, die an der Rettungsaktion teilgenommen haben. Gleichzeitig forderten sie die chinesische Regierung auf, Frau Gao nun einen Reisepass zur Ausreise nach Korea auszustellen. Weiterhin wurde in diesem Schreiben der chinesischen Regierung nahegelegt, unverzüglich ihre zunehmende unmenschliche Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden zu beenden, ebenso ihre Bemühungen, die Verfolgung ins weltweite Ausland auszuweiten, wie es in letzter Zeit am sichtbarsten in den Ländern Indonesien und Singapur ist, einzustellen.

Der Brief drückte auch die Entschlossenheit aller Rettungsgruppen aus, ihre Anstrengungen fortzuführen, bis Frau Gao zu ihrer Familie nach Korea zurückkehren darf.

Herr Guo Binghao wurde telefonisch von der Freilassung seiner Frau informiert. Er konnte seine Freude kaum verbergen und dankte all denjenigen aufrichtig, die an der Freilassung seiner Frau mitgewirkt haben. Er berichtete weiter, dass er am 23. Mai nach China reisen werde, um seine Frau nach Korea zurückzuholen.