Malaysia: Praktizierende übergeben Memorandum an Menschenrechtsausschuss (Fotos)

(Minghui.de) Am 13. Mai 2005 marschierten Falun Gong-Praktizierende aus Malaysia vom Unabhängigkeitsplatz (Independence Square) zum Büro des Menschenrechtsausschusses in Malaysia, um dort ein Memorandum zu übergeben in der Hoffnung, dass die Verantwortlichen ihre Bedenken teilen werden. Kürzlich waren den Falun Gong-Praktizierenden aus Malaysia ihre Rechte auf Versammlungs- und Redefreiheit vorenthalten worden.

Die Falun Gong-Praktizierenden veranstalteten auch eine Pressekonferenz. Zeitungsreporter mit drei verschiedenen Landessprachen aus Malaysia und das größte elektronische Medium, Malaysiakini, nahmen an der Konferenz teil.

Vertreter von Falun Gong überreichen ein Memorandum an Herrn Natuk Xihua, Mitglied des Menschenrechtsausschusses in MalaysiaNatuk Xihua, Vertreter des Menschenrechtsausschusses in Malaysia, drückte seine Bedenken hinsichtlich des Zwischenfalls aus, als den Falun Gong-Praktizierenden ihre Menschenrechte vorenthalten wurden.
Sprecher bei der KonferenzDie Medienvertreter bei der Pressekonferenz

Die Falun Gong-Praktizierenden aus Malaysia hatten die rechtmäßigen Vorgehensweisen, um sich als ein legaler Verein registrieren zu lassen, befolgt. Aber die zuständigen Beamten wiesen ihren Antrag dreimal ohne Angabe von Gründen ab. Nach der dritten Ablehnung blieb den Praktizierenden keine andere Wahl. Sie mussten sich als ein Unternehmen registrieren lassen. Schließlich wurde das Falun Dafa-Forschungszentrum im Mai 2003 gegründet.

Die Praktizierenden sind der Überzeugung, dass diese Störungen von der chinesischen Botschaft herrührten und die Botschaft die Entscheidungsträger beeinflusst hat. Infolge dessen wurden die Anträge einer nach dem anderen abgewiesen. Verschiedene Medien in Malaysia haben diese Angelegenheit aufgegriffen, und es erschienen einige Zeitungsberichte. In einem Bericht wurde ausdrücklich erwähnt, dass die Zulassungsbehörde den Antrag der Falun Gong-Praktizierenden aufgrund von Protesten der chinesischen Botschaft zurückwies.

Zusätzlich wurde den Praktizierenden zum Beispiel ihr Recht auf freie Meinungsäußerung oder das Recht auf Verbreitung von Informationen durch das Verteilen von Flyer und anderen Materialien beschnitten. Die Falun Gong-Praktizierenden erhielten verschiedene Warnungen vom Büro für öffentliche Ordnung mit der Aufforderung, das Verteilen von Informationsmaterialien und Flyer „gegen China” und die „Einmischung in die inneren Angelegenheiten von China” zu beenden.

Die von den Praktizierenden verteilten Unterlagen sind frei über das Internet zugänglich; sie beinhalten auch Zitate aus Berichten von Amnesty International und anderer Menschenrechtsorganisationen. Die Inhalte aller Flyer und anderer Informationsmaterialien sind einerseits allgemeine Informationen über Falun Gong und andererseits Darstellungen der Tatsachen im Hinblick auf die Verfolgung von Falun Gong in China. Die Informationen gründen sich alle auf belegte Tatsachen; deshalb kann keine Rede sein von einer „Anstiftung zur Opposition” oder einer „Ablehnung von China”.

Die Praktizierenden forderten von dem Menschenrechtsausschuss in Malaysia, dass er seine Besorgnis wegen dem Zwischenfall in Malaysia gegenüber Falun Gong zum Ausdruck bringen sollte. Sie äußerten ihre Hoffnung, dass eine Untersuchung sich um die Einschränkung der Menschenrechte der Falun Gong-Praktizierenden kümmere. Dies gelte insbesondere in Bezug auf die Ablehnung einer Zulassung als Verein. Die Praktizierenden machten auch den Vorschlag, dass die zuständigen Behörden den Praktizierenden die uneingeschränkte Rede- und Versammlungsfreiheit gewähren sollten.

Auch der Rechtsanwalt Yun Dashun sprach auf der Pressekonferenz. Er sagte, dass es sich um eine ernste Angelegenheit handele, zumal die Registrierung als Verein dreimal ohne Angabe von Gründen abgewiesen worden sei. Er stellte fest, dass Amnesty International und die Vereinten Nationen und andere Organisationen die Verfolgung von Falun Gong in China geprüft und diese als Völkermord eingestuft hätten. Deswegen sei es sehr vernünftig, dass die Praktizierenden diese Tatsachen den Menschen in Malaysia übermitteln. „Die Menschen in Malaysia können offen über den Krieg zwischen USA und Irak sprechen; warum können sie nicht über die Verfolgung von Falun Gong in China sprechen?”

Natuk Xihua, der Vertreter des Menschenrechtsausschuss in Malaysia, nahm das Memorandum entgegen. Er bestätigte, dass er die Angelegenheit der Missachtung der Versammlungs- und Redefreiheit gegenüber den Falun Gong-Praktizierenden prüfen und daraufhin angemessene Maßnahmen und Aktionen einleiten werde.