Zwei Falun Gong-Praktizierende wurden in Chengdu verhaftet

(Minghui.de) Am Nachmittag des 19. Juni 2005 verhafteten Beamte der Staatssicherheitsbehörde in Chengdu den Falun Gong Übenden Xie Haifeng zusammen mit anderen Praktizierenden, als diese aus einem Supermarkt herauskamen. Herr Xies Wohnung wurde später geplündert. Die Beamten lockten seinen Bruder, Xie Qilin, der ebenfalls ein Praktizierender ist, zu einem Treffen bei seinem Arbeitsplatz in Chengdu, wo sie ihn festnahmen. Auch seine Wohnung wurde anschließend geplündert. Die Staatssicherheitsbehörde weigerte sich, den Familienangehörigen der zwei Brüder Informationen über deren Situation zu geben und gestattete ihnen auch keine Besuche. Gegenwärtig werden Xie Qilin in der Huayang Militärstrafanstalt und Xie Haifeng in der Strafanstalt von Chengdu gefangen gehalten.

Xie Qilin und Xie Haifeng waren beide technische Experten in ihren Arbeitseinheiten. Zusätzlich zu ihren Arbeitseinheiten werden sie dringend von ihren kranken Eltern gebraucht. Ihre Frauen haben zudem beide erst vor kurzem entbunden und sind ebenfalls auf die Hilfe ihrer Ehemänner angewiesen.

Wir bitten andere Praktizierende, starke aufrichtige Gedanken zu bewahren, um unsere Mitpraktizierenden zu unterstützen, und dass jene in entsprechenden Positionen, diese nutzen um zu helfen.

In Chengdu sind kürzlich Produktionsstätten für Falun Gong Infomaterialien (Flugblätter) eine nach der anderen zerstört und Praktizierende verhaftet worden. Seit Luo Gan, Chef des nationalen „Büro 610”, zur Inspektion in die Provinz Sichuan kam, sind mehr und mehr Falun Gong Übende im Geheimen festgenommen worden. Laut unseren Quellen plant die Staatssicherheitsbehörde von Chengdu die Verfolgung von noch mehr Praktizierenden [Anm.: Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen].