Singapur: Das Berufungsgericht weicht dem Kernpunkt aus und lehnt die Berufung von Falun Gong ab

(Minghui.de) Der Fall vom Protest zweier Falun Dafa-Praktizierenden vor dem chinesischen Konsulat wurde am Morgen des 18. Oktober im Berufungsgericht des obersten Gerichts und noch am Nachmittag desselben Tages im untergeordneten Gericht behandelt. Der Rechtsanwalt Ravi vertrat die Falun Dafa-Praktizierenden. Nach zweistündiger, intensiver Erörterung im Berufungsgericht lehnten die Richter die Berufung aufgrund eines Verfahrensfehlers ab. Am Nachmittag beschloss das untergeordnete Gericht, dass das Verfahren zwischen dem 27. November und dem 1. Dezember fortgesetzt wird.

Dies ist bereits die dritte Anhörung in diesem Fall. Die erste Anhörung fand vom 28. bis 31. August statt. Weil sich ein Zeuge der Anklage weigerte, die Verfolgung von Falun Gong durch die Kommunistische Partei Chinas (KPC) anzuerkennen und der Staatsanwalt sowie der Richter des untergeordneten Gerichts die Annahme des „Untersuchungsberichtes der Vereinten Nationen vom Jahr 2004”, welcher eine ausführliche Liste von Verfolgungsfällen beinhaltet, als Beweis nicht zuließen, stellten die Angeklagten einen Antrag beim obersten Gerichtshof. Bei der Anhörung am 31. August lehnte das oberste Gericht die Forderung der Angeklagten ab. Die Angeklagten appellierten daraufhin beim Berufungsgericht. Aufgrund einer Krankheit des Anwalts der Angeklagten wurde die Anhörung auf den Morgen des 18. Oktober verschoben. Das Verfahren beim untergeordneten Gericht wurde verschoben, um es am Nachmittag des 25. September fortzuführen, es wurde jedoch aus demselben Grund auf den 27. September vertagt.

Die Richter lehnen die Berufung aufgrund eines Verfahrensfehlers ab

Die Richter am 18. Oktober waren Richter Andrew Phang Boon Leong, Richter Kann Ting Chiu und Richter Tay Yong Kwang; Richter Phang führte den Vorsitz. Zu Beginn der Anhörung legte Anwalt Ravi den drei Richtern den UN-Untersuchungsbericht vor und begann seine Argumentation mit Bezug auf den Bericht.

Er wurde jedoch schon nach kurzer Zeit von den drei Richtern unterbrochen, die mit Ravi über das rechtmäßige Verfahren stritten. Richter Phang sagte, dass die von Ravi eingebrachte Berufung dem obersten Gericht die Autorität vor dem Berufungsgericht zugestehe. Diese Vorkehrung trifft nicht auf das Berufungsgericht zu. Laut Richter Phang hätte das Berufungsgericht die Amtsbefugnis, die Fälle des obersten Gerichtes zu kontrollieren und zu überprüfen, jedoch keine Machtbefugnis über das untergeordnete Gericht, bei dem der Fall abgelegt worden war, bis Ravi andere Bestimmungen vorbringen könne.

Ravi argumentierte, dass diese Einbringung zum Berufungsgericht gehören würde, da das Berufungsgericht unter die Zuständigkeit des obersten Gerichtes falle; zum Beispiel sei das Berufungsgericht zuständig für das untergeordnete Gericht. Er zählte frühere Fälle auf, um sein Argument zu unterstreichen. Die Abteilungen des Berufungsgerichtes, nämlich das Gericht für kriminelle Berufungen und das Gericht für zivile Berufungen, seien jetzt zum Berufungsgericht zusammengelegt worden. Mit dem Schritt des obersten Gerichtes sei das Berufungsgericht an dessen Stelle getreten. Organisatorische Veränderungen hätten möglicherweise den Verlust der ursprünglichen Bezeichnungen in rechtlichen Belangen verursacht. Die Richter sollten eine Berichtigung entsprechend dem Wesentlichen des Gesetzes vornehmen, anstatt auf die Übereinstimmung der Namen zu beharren.

Der Reporter befragte mehrere örtliche Anwälte bezüglich dieses Argumentes. Die Anwälte zeigten sich sehr enttäuscht über die Erklärungen der Richter. Sie waren der Meinung, dass die Richter angemessenere und überzeugendere Erklärungen hätten abgeben sollen.

Am Ende der Anhörung teilte Richter Phang Anwalt Ravi mit: „Sie haben die ganze Sache falsch verstanden. Ich lehne Ihren Antrag ab. Das Verfahren wird im untergeordneten Gericht fortgeführt.» Ravi bat daraufhin Andrew Phang, eine Beurteilung abzugeben. Dieser sagte, dass er darüber nachdenken würde.

Ravi versuchte das Gespräch darauf zu lenken, dass das untergeordnete Gericht den UN-Bericht annehmen sollte, indem er den Richter, der sich kritischer zeigte, fragte, ob es an dem Verfahren oder an der Natur der Sache selbst liegen würde. Der Richter antwortete nicht, sondern wechselte das Thema. Er fragte Ravi, warum er sich die Zeit zwischen dem 31. August und dem Tag der Anhörung nicht zunutze gemacht und den Autor des UN-Berichtes hergebeten hätte, um als Zeuge auszusagen. Ravi brachte vor, dass Singapur ein Mitglied der Vereinten Nationen sei und es beschämend für Singapur wäre, den Autor des UN-Berichtes zu bitten, persönlich zu erscheinen, um den Wahrheitsgehalt seines Berichtes zu bestätigen. Er meinte, dass dies unangebracht sei. Wenn das Berufungsgericht jedoch auf das Erscheinen des Autors bestehen würde, dann würde sein Klient entsprechende Vorbereitungen treffen.

Der Reporter führte nach der Anhörung Interviews mit ein paar Falun Dafa-Praktizierenden durch. Sie alle gaben an, dass diese Vorgehensweise, dem Wesen der Angelegenheit auszuweichen, von Anfang an auch die Vorgehensweise der Regierung Singapurs war, nicht nur die der Richter. Sie zählten viele Beispiele auf. Eines davon ereignete sich im Jahr 2004, als die Polizeibehörde ohne Genehmigung Falun Dafa-Praktizierende wegen des Verteilens von VCDs angeklagt hatte. Bevor die Anklage erhoben worden war, hatten die Falun Dafa-Praktizierenden der Polizei VCDs zur Ansicht geschickt, die jedoch alle wieder zurückgeschickt worden waren. Sie hatten gemeint, dass sie sich nur um VCDs kümmern würden, die bereits bewilligt wurden. In Wirklichkeit kann man überall in Singapur unbewilligte VCDs finden.

Der Richter brachte seinen Unwillen über mehrmalige Berufungen zum Ausdruck

Richter Phang meinte, Ravi hätte die Entscheidung des untergeordneten Gerichtes abwarten sollen, bevor er Berufung einlegte. Er sagte: „Berufungen können nur einmal vorgebracht werden, doch dies ist das dritte Mal.»

Egal ob der Richter es wahrhaben möchte oder nicht, die Angeklagten mussten seit Beginn der Anklage am 10. Juli sehr oft vor dem obersten Gericht erscheinen.

Die Berufung beim obersten Gericht der Falun Dafa-Praktizierenden Wang Yuyi bezüglich ihrer Forderung, Lee Kuan Yew vorzuladen, ist derzeit im Gange. Die Polizei von Singapur klagte sechs Praktizierende, die im letzten Jahr in der Innenstadt von Singapur Informationsmaterial über Falun Gong verteilt hatten, wegen „Versammelns ohne Bewilligung” an. Am 7. August reichte Wang Yuyi beim untergeordneten Gericht ihre Forderung ein, sechs Zeugen einschließlich den Berater des Ministers Lee Kuan Yew sowie den Minister für heimische Angelegenheiten, Wong Kan Seng, als Zeugen vorzuladen. Nachdem die Forderung vom untergeordneten Gericht abgelehnt worden war, appellierte Wang am 16. August an das oberste Gericht und reichte ihr Berufungsschreiben ein. Es erfolgte ein Austausch von Dokumenten. Derzeit warten die Falun Dafa-Praktizierenden auf den Zeitplan der Anhörung.

Wang sagte, dass sie hoffe, dass es nicht zu lange dauern würde. Andernfalls würde nicht genügend Zeit für andere Schritte bleiben. Sie sagte: „Ich werde mich um die Befragung der sechs Zeugen bemühen. Ich bin unschuldig. Alle beteiligten Falun Dafa-Praktizierenden sind unschuldig. Ich kann es während des Verfahrens beweisen. Dieser Hauptzeuge muss anwesend sein. Letztendlich ist Lee Kuan Yew die Person hinter all diesen Fällen. Ihre Zeugenaussagen über die Aufzeichnung ihrer Unterhaltungen werden zeigen, wie der Befehl Ebene für Ebene weitergereicht wurde. Die sechs Zeugen sind Vertreter bzw. Verantwortliche der verschiedenen Ebenen.