Singapur: Falun Gong-Praktizierende wehren sich gegen eine Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit

(Minghui.de) Nach der Voruntersuchung, die am 8. Dezember 2006 abgehalten wurde; hielt der Untere Gerichtshof von Singapur am 15. Dezember 2006 nochmals eine Voruntersuchung ab, um die Tagesordnung für die Verhandlungen der fälschlich angeklagten Falun Gong-Praktizierenden festzulegen. Die Richterin Frau Mai Mesenas, verwarf die Entscheidungen, die bei einer vorhergehenden Voruntersuchung gemacht wurden und legte fest, dass der Fall vom 23. Oktober, am 22. Januar nächsten Jahres verhandelt werden sollte. Die betroffenen Praktizierenden erhoben hiergegen keinen Einspruch. Die Richterin bestand darauf, dass der Fall, der sechs Praktizierende betrifft, im kleinsten Gerichtssaal, in dem Saal Nr. 35 abgehalten werden soll. Ihre Entscheidung wurde von den angeklagten Falun Gong-Praktizierenden gemeinschaftlich nicht befürwortet.

Neun Falun Gong-Praktizierende besuchten die Voruntersuchung hinsichtlich der drei Falschanklagen:

1. Der Fall vom 22. Oktober, hinsichtlich der Aktivitäten von Praktizierenden am 22. Oktober 2005. Die Falschanklage von fünf Falun Gong-Praktizierenden wegen „Gesetzwidriger Versammlung”.

2. Der Fall vom 23. Oktober, hinsichtlich der Aktivitäten von Praktizierenden am 23. Oktober 2005. Die Falschanklage von sechs Falun Gong-Praktizierenden wegen „Gesetzwidriger Versammlung”.

Ng Chye Huay und Cheng Lujin sind von den oben erwähnten beiden falschen Anklagen betroffen.

3. Ng Chye Huay wurde wegen des Protestes gegen Li Lanqing gegenüber der chinesischen Botschaft am 12. Juli 2006 fälschlicherweise wegen „Belästigung” angeklagt.

Laut den betroffenen Praktizierenden, hatte die Richterin bei der Voruntersuchung, die vor einer Woche stattfand, festgelegt, dass die Verhandlung für den Fall vom 22. Oktober, vom 22. bis 26. Januar 2007 abgehalten werden sollte. Aber bei dieser Voruntersuchung vor einer Woche, verkündete die Richterin plötzlich, dass der Fall vom 23. Oktober, zuerst in der Zeit vom 22. bis 26. Januar 2007 abgehalten werden sollte, während der Fall vom 22. Oktober für einen anderen Termin festgelegt wird.

Die Praktizierenden legten keinen Einspruch gegen den Termin ein, äußerten jedoch drei Bitten hinsichtlich anderer Sachen, betreffend der Verhandlung des Falles vom 23. Oktober:

1. Sie lehnen eine Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit ab und ersuchen die Richterin, die Verhandlung in einem gewöhnlichen Gerichtssaal abzuhalten; einem Saal, in dem mehr als 60 Personen Platz haben.

2. Sie beantragen bei der Staatsanwaltschaft, eine Kopie des Videos (im VCD-Format) von diesem Tag bereitzustellen.

3. Sie beantragen den Dolmetscher bei der Verhandlung auszutauschen. (Anmerkung: In Singapur wird vor Gericht Englisch gesprochen, den Zeugen ist jedoch erlaubt, ihre Aussagen in anderen, vom Gericht zugelassenen Sprachen zu machen, normalerweise ist ein Dolmetscher anwesend, der an Ort und Stelle übersetzt.)

Hier eine Zusammenfassung des Gespräches bezüglich der ersten Forderung der betroffenen Praktizierenden:

Praktizierender: Wir beantragen, dass die Verhandlung in einem großen Gerichtssaal abgehalten wird. Wir haben viele Verwandte und Befürworter. Der Gerichtssaal Nr. 35 ist zu klein, um alle Personen zu fassen.

Richterin: Ich werde jetzt nichts umändern, sondern Notiz von Ihrer Bitte nehmen.

Praktizierender: Wir haben diese Bitte mehrmals geäußert, wir sind gegen eine Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Richterin: Keine Sorge, der Gerichtssaal ist groß genug. Alle Medien werden anwesend sein und Ihre glänzende Aufführung verfolgen.

Praktizierender: Ich finde keine Worte, zu dem was sie sagen. Es gibt nur acht Sitzplätze im Gerichtssaal Nr. 35, die betroffenen Praktizierenden sind allein schon sechs Personen. Wie schaffen Sie es, dass „alle Medien” einen Platz bekommen? Sie müssten uns schon einen triftigen Grund nennen, ansonsten lehnen wir diese Festlegung ab.

Als die betroffenen Praktizierenden, den Gerichtssaal, in dem die Voruntersuchung stattgefunden hatte, verließen, kam die Sekretärin des Gerichtes heraus, um ihnen den Bescheid für die Verhandlung zu überreichen. Als die sechs Praktizierenden dem Bescheid entnommen hatten, dass der Ort der Verhandlung immer noch der Gerichtssaal Nr. 35 sein soll, verweigerten sie die Annahme des Bescheides.

Hinsichtlich dieser Frage sagte einer der betroffenen Praktizierenden, Ng Chye Huay: „Die erste Verhandlung für den 'Fall vom 20. Juli' fand am 28. August statt. Wir bemerkten, dass die öffentlichen Sitzplätze im Gerichtssaal sehr wenige waren, während wir mehr als 100 Befürworter hatten, die außerhalb des Gerichtssaals stehen mussten. Unser Anwalt beantragte beim Richter, in einen größeren Raum zu wechseln. Der Richter sagte, dass der Saal bei der Voruntersuchung festgelegt worden war, deshalb könne er nun nichts mehr ändern. Später haben wir bei allen Vorverhandlungen Anträge gestellt, um den Gerichtssaal für die Verhandlung zu wechseln, bis zum Schluss, aber alle unsere Gesuche wurden völlig unangemessen abgelehnt, und wir erhielten auch keine aufrichtige Antwort.”

Die unterstützenden Personen erinnern sich, dass zu Beginn der Verhandlung des Falles vom Juli, das Gericht ihnen erlaubte, den Gerichtssaal der Voruntersuchung zu betreten, bei den folgenden Anhörungen wurde dies jedoch nicht gestattet. Sie konnten nur außerhalb des Gerichtssaals warten. Sie hatten festgestellt, dass Befürworter anderer Fälle, den Gerichtssaal bei Vorverhandlungen betreten dürfen.

Hinsichtlich des zweiten Antrags, am Verhandlungstag eine Kopie des Videos bereitzustellen, das am 23. Oktober aufgenommen wurde, erwiderten sowohl die Richterin als auch der Staatsanwalt, dass die Polizei arrangiert hatte, dass die betroffenen Praktizierenden ihn anschauen können, deshalb werden sie das Video nicht bereitstellen. Die betroffenen Praktizierenden akzeptierten ihre Begründung jedoch nicht. Die Praktizierenden sagten, wenn die Polizei dieses Video nicht als Beweismittel vor Gericht benutzt, muss auf die Sache verzichtet werden. Ansonsten werden sie das Gericht bitten, die Sache gemäß den Regeln zu handhaben.

Als der Reporter Frau Wang, eine der betroffenen Praktizierenden interviewte, gab sie an, wenn laut dem Gesetz von Singapur, dem Gericht das Video als Beweis angeboten wird, sollte uns die Staatsanwaltschaft eine Kopie des Videos bereitstellen. Die Staatsanwaltschaft ist sich dessen voll im Klaren. Wir fordern nur, gerecht behandelt zu werden, und unsere Bitte ist sehr vernünftig.

Während der Voruntersuchung am 8. Dezember, sagte der Richter, dass die Staatsanwaltschaft in Erwägung zieht, neue Anklagen hinzuzufügen. Die Staatsanwaltschaft verkündete eine Woche später bei der Vorverhandlung, dass in Zukunft neue Anklagen hinzugefügt werden würden, jetzt jedoch nicht; es wird nach der Bearbeitung dieses Stapels von Fällen geschehen.

Herr Erh Boon Tiong und Frau Ng Chye Huay, die in den „Fall vom 20. Juli” verwickelt sind, wurden verurteilt und am 30. November direkt ins Gefängnis geschickt, eine Freilassung auf Kaution wurde abgelehnt. Nach Haftaufenthalten von 10 Tagen bzw. 15 Tagen wurden sie entlassen. Sie bemerkten während ihres Haftaufenthaltes, dass das Gefängnispersonal seine Einstellungen zu ihnen starkt veränderte, nachdem sie aufrichtige Anrufe für Gerechtigkeit aus aller Welt gehört hatten, die die Behörden von Singapur drängten, Falun Gong nicht mehr zu verfolgen. Einige der Angestellten im Gefängnis prüften selbst, was sie getan hatten, einige versuchten Rechtfertigungen zu finden, um sich zu verteidigen, und einige wollten mehr über die wahren Umstände erfahren. Zwei Häftlinge, die mit Erh Boon Tiong die Zelle teilten, begannen Falun Gong zu lernen.