Der Falun Gong-Praktizierende Wang Xinbo kam infolge grausamer Verfolgung ums Leben
(Minghui.de) Herr Wang Xinbo wurde vom Gericht zu dreizehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Erst als er im Sterben lag, wurde er vor dem chinesischen Neujahr nach dem Mondkalender (29. Januar) nach Hause gebracht. Am 10. Februar 2006 starb er.
Wang Xinbo war 48 Jahre alt und Angestellter bei einer Tabakfirma im Bezirk Zhangdian, Stadt Zibo der Provinz Shandong. Damals war er schwer krank. Nachdem er seit dem Jahr 1997 Falun Gong praktizierte und die Bücher las, wurde er wieder gesund. Seit dem Beginn der Verfolgung gegen Falun Gong am 20. Juli 1999 war er mehrmals nach Peking gefahren, um bei der Regierung eine Petition einzureichen. Weil er die Übungen vor seiner Haustür machte, wurde er mehrmals ins Gefängnis oder Arbeitslager gesperrt.
Am 15. Oktober 2000 plünderte die Polizei seine Wohnung, führte ihn von Zuhause ab und nahm ihn in Untersuchungshaft. Im Jahr 2001 wurde er zu drei Jahren „Umerziehung durch Arbeit” verurteilt, weil er Infomaterialien über Falun Gong transportiert hatte. Später wurde er gegen Kaution freigelassen, damit er klinisch behandelt werden konnte. Schließlich wurde er weiter verfolgt. Er hatte keine andere Wahl, als von zu Hause zu fliehen.
Als er im Jahr 2003 Infomaterialien über die Verfolgung von Falun Gong herstellte, wurde er festgenommen und vom Gericht des Bezirks Zhangjiadian zu dreizehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und daraufhin im Gefängnis Shandong misshandelt.
Im Oktober 2005 durfte er vier Tage und Nächte hintereinander nicht schlafen, sie versuchten ihn umzuerziehen. Duzende Polizisten prügelten ihn abwechselnd. Um gegen die Verfolgung zu protestieren hatte er diese vier Tage keinen Tropfen Wasser zu sich genommen. Als sein ganzer Körper aufgrund der Folter angeschwollen war und er sein Bewusstsein verloren hatte, wurde er ins Polizeikrankenhaus eingeliefert. Als seine Schwellungen abgeklungen waren und sein Zustand sich besserte, wurden ihm von dem Krankenhaus zwangsweise drei Spritzen gegeben. Er kam erst vor dem chinesischen Neujahr 2006 (29. Januar) frei.
Kurz nach seiner Entlassung schwoll sein Bauch stark an und er hatte unerträgliche Schmerzen am ganzen Körper. Gemäß ärztlicher Untersuchung waren seine Organe schwer verletzt worden, in seinen Beinen hatte sich auch viel Wasser angesammelt. Bei der Punktion der Bauchhöhle floss schwarzrotes Blut heraus. Am 10. Februar 2006 starb Herr Wang Xinbo.
Zum Neujahr hat das Büro 610 des Bezirks Zhangdian in manchen Wohngebieten Bekanntmachungen aufgehängt, auf denen stand, wer Falun Gong-Praktizierende anzeigt, bekommt 500 bis 2000 Yuan Belohnung. Die Nummer zur Anzeige bei der Polizei ist 110. Die Gehirnwäscheanstalt bezeichnet sich als „Zentrum für Gesundheit und Erziehung für das Volk”.
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