Drei Falun Gong-Übende aus den Provinzen Hebei, Shandong und dem autonomen Gebiet innerer Mongolei kamen während der Verfolgung ums Leben
(Minghui.de) Herr Yu Guolu, 61, arbeitete als Ingenieur in der Rundfunkstation der Stadt Baoding der Provinz Hebei. Am 20.07.1999 ging er nach Peking, um sich gegen die Verfolgung von Falun Gong einzusetzen. Danach wurde er von der Firma unrechtmäßig über zehn Tage lang eingesperrt. Im Februar 2002 entführte man ihn zum „Fengzhuang-Gehirnwäschekurs” der Stadt Baoding und setzte ihn einen Monat lang einer Zwangsgehirnwäsche aus. Erst als er durch die Verfolgung Bluthochdruck, eine Herzerkrankung und Diabetes bekam, ließ man ihn frei. Im November 2003 stürzten die Verfolger aus dem „Büro 610” (1), der Hepingli-Polizeistation und dem Nachbarschaftskomitee des Xinhua-Dorfes in die Wohnung von Herrn Yu, verschleppten ihn unter Zwang zum „Nanma-Gehirnwäschekurs” der Stadt Zuozhou, wo man ihn einer Foltermethode „Handschellen durch Großbretten auf dem Rücken” unterzog. Dabei wurde Herr Yu für eine Woche an einem Brett festgeschnürt und zugleich gezwungen Medikamente einzunehmen, indem ihm mittels eines Brettes der Mund geöffnet wurde. Durch diese Behandlung verlor er seine Zähne und sein Mund wurde stark verletzt. Erst als Herr Yu in Lebensgefahr war, ließ man ihn im April 2003 frei. In der Haftzeit verlangten die Verfolger jeden Monat 1500 Yuan (2) Essenskosten von seinen Familienangehörigen, dafür bekam Herr Yu jedes Mal Suppe mit faulem Gemüse und weniger als 100 g Dampfbrötchen. Nach seiner Heimkehr wurde Herr Yu ständig von dem Nachbarschaftskomitee und der Polizei eingeschüchtert. Die Firma folgte dem Befehl der Vorgesetzten sich durch sog. „Kümmern”, ihn bei empfindlichen Tagen zu belästigen, was Herrn Yu psychisch unter großen Druck setzte, so dass er täglich unter Angst lebte. Im November 2005 brach die örtliche Polizei mit Liu Guiran und Xu Jinghui aus dem Nachbarschaftskomitee erneut in die Wohnung Yus ein, um ihn einzuschüchtern, was ihn nahe an einen geistigen Zusammenbruch brachte. Seit März 2002 wurde ihm monatlich 500 Yuan von seinem Lohn abgezogen und auch sein Job weggenommen. Infolge der langfristigen Verfolgung an Körper und Geist wurde der gesundheitliche Zustand von Herrn Yu sehr schlecht. Er starb plötzlich am 19.01.2006.
Frau Zhou Limei, 49, wohnte im Dorf Chaoyang der Gemeinde Wulubutie, Autonomes Banner Elunchun, Stadt Hulunbeir, Autonomes Gebiet innerer Mongolei. Sie begann 1997 Falun Gong zu praktizieren. Nach dem 20.07.1999 ging sie nach Peking, um sich für das Ende der Verfolgung von Falun Gong einzusetzen, allerdings wurde sie deswegen unrechtmäßig festgenommen und in ihre Heimatstadt zurückgebracht und dort über 40 Tage lang eingesperrt. Im Juli 2000 reiste sie erneut nach Peking, um sich für Falun Gong bei der Regierung einzusetzen. Sie wurde wieder zurückgeschickt, zu drei Jahren „Erziehung durch Arbeit” verurteilt und grausamer Folter unterzogen. Im Frühling 2003, nachdem sie aus dem Zwangsarbeitslager freigelassen wurde, wurde sie im selben Herbst wieder durch Mitarbeiter des „Büros 610” des autonomen Banners Elunchun zum „Gehirnwäschekurs” verschleppt. Wegen der Bedrohung dieser Mitarbeiter des „Büros 610” unterschrieb sie eine Garantieerklärung, dass sie nicht mehr für Falun Gong nach Peking reisen und Falun Gong aufgeben werde. Dadurch wurde sie körperlich und seelisch stark beeinträchtigt. Wegen dieser Garantieerklärung hatte sie lange Zeit Gewissensbisse und sie schämte sich vor dem Meister. An den empfindlichen Tagen kamen die Mitarbeiter der lokalen Regierung, der Polizei, der Polizeistation sowie des „Büros 610” häufig zu ihr, um sie zu belästigen und zu stören. Traumatisiert durch die Terrorverfolgung starb sie im Februar 2006.
Frau Qi Guanying, 73, kam aus der Stadt Binzhou der Provinz Shandong. Nachdem sie 1996 angefangen hatte, Falun Gong zu üben, verbesserte sich ihr körperlicher als auch geistiger Zustand. Im Jahre 2001, als sie die Wahrheit über die Verfolgung an die Mitmenschen erklärte, wurde sie mit ihrem Ehemann zusammen von den Verfolgern in die Polizeistation der Stadtmitte verschleppt, dann in einen „Gehirnwäschekurs” gesteckt. Im Jahre 2005 wurde ihre Tochter Sun Dongxia gefangen genommen und zu fünf Jahren Gefängnis gesetzwidrig verurteilt. Die Verfolgung fügte der alten Frau körperlich und psychisch starken Schaden zu, was schließlich zu ihrem Tod am 25.01.2006 führte.
(1) Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.
(2) „Yuan” ist die chinesische Währungseinheit. Das durchschnittliche Monatseinkommen eines Stadtarbeiters in China beträgt ca. 500 Yuan.
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