Frau Liu Shuzhen wurde im Wanjia-Zwangsarbeitslager so grausam misshandelt, dass sie sich nicht mehr selbst versorgen kann

Trotz dieses Zustandes wird sie nicht aus dem Zwangsarbeitslager entlassen

(Minghui.de) Die Falun Dafa-Praktizierende Frau Liu Shuzhen wurde am 14.10.2004 in einem Supermarkt von Polizisten der Anbu-Polizeiwache des Stadtbezirkes Xiangfang verhaftet, als sie den Leuten dort die wahren Hintergründe der Verfolgung von Falun Gong erklärte. Sie wurde widerrechtlich zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Durch die brutalen Misshandlungen kann sie sich nicht mehr selbst versorgen, trotzdem wird sie nicht aus dem Wanjia-Zwangsarbeitslager entlassen.

Frau Liu Shuzhen ist 50 Jahre alt und eine Dafa-Praktizierende aus der Stadt Harbin, der Provinz Heilongjiang. Anfang 1996 begann sie, Falun Gong zu praktizieren. Danach verschwanden ihre Herzkrankheit und ihr Asthma. Im Dezember 2000, als sie nach Peking reiste, um sich dort gegen die Verfolgung von Falun Gong einzusetzen, wurde sie festgenommen und für über zwei Monate in das Untersuchungsgefängnis „Ya-zi-quan” eingesperrt. Am 14.10.2004 wurde sie in dem Supermarkt „Hao-you-duo” unrechtmäßig von Polizisten der Anbu-Polizeiwache des Stadtbezirkes Xiangfang verhaftet, als sie die Menschen in dem Laden über die Verfolgung von Falun Gong aufklärte. Sie wurde zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und ins Wanjia-Zwangsarbeitslager gebracht. Seitdem ist sie dort eingesperrt und wird unmenschlich gefoltert.

Am 15. Juli 2005 wollte Frau Liu Shuzhen nicht die verleumdenden Worte gegen Falun Gong auswendig lernen, als Folge schlug der verbrecherische Wärter Li Changjie in einem unbesetzten Büro sie wiederholt ins Gesicht und beschimpfte sie auf bösartige Weise.

Am 28. Juli 2005 wurde sie erneut heftiger misshandelt. Der verbrecherische Wärter Zhao Yuqing zog sie in ein unbesetztes Büro und schlug sie wiederholt ins Gesicht, dann fesselte er ihre Hände mit Seilen und zog sie so schnell durch den Raum, dass sie der Länge nach auf den Boden hinfiel. Solche Folter wurde mehrfach an ihr vollzogen.

Am 08. August 2005 holte die Wärterin Jia Cuiyan Frau Liu Shuzhen aus der Zelle und brachte sie zum Hauptwärter Yao Fuchang in ein Büro. Der Verbrecher Yao ohrfeigte sie ausgiebig und schlug wie verrückt mit Elektrostäben auf sie ein.

Am 20. August wurde sie von der kriminellen Wärterin Yu Fangli ebenfalls mehrmals ins Gesicht geschlagen und gezwungen, sich auf einem Stein nieder zu hocken.

Weil Frau Liu Shuzhen noch immer nicht die verleumdenden Worte gegen Falun Gong auswendig lernen und die „drei Erklärungen” schreiben wollte, wurden ihre Arme mit Seilen auf den Rücken gefesselt und gleichzeitig wurde sie gezwungen auf einem Bett nieder zuhocken, und so sieben Tage lang auszuhalten. Infolge dieser „Behandlung” ist sie behindert. Obwohl dieser Vorfall nunmehr fast ein Jahr zurückliegt, kann sie noch immer nicht wieder gehen.

Frau Lius Ehemann ist geistig behindert und bedarf ständiger Betreuung, von jemandem der sich um ihn kümmert. Während Frau Liu im Zwangsarbeitslager eingesperrt war, hat er ihr gemeinsames Zuhause verwüstet und das Bett, Kleidung und andere Sache weggeworfen sowie die Toilette zerstört und ähnliches mehr. Frau Lius Verwandte, ihre Kollegen und auch die Leute aus dem Straßenviertel-Komitee haben bereits mehrfach im Zwangsarbeitslager um die Entlassung von Frau Liu nachgesucht, aber sie ist nach wie vor dort eingesperrt.

Vor wenigen Tagen und nach vielen Rückschlägen hatten Ihre Verwanden endlich einmal die Gelegenheit, sie zu besuchen. Da sie nicht allein gehen konnte, musste sie jemand aus dem Arbeitslager auf dem Rücken zu diesem Treffen tragen. Da ihre Hände zu schwach waren, um das Megaphon festzuhalten, musste jemand anderes ihr das Megaphon halten. Sie durfte ihre Angehörigen nämlich nur in einer bestimmten Entfernung sehen und nur wenige Worte sagen bzw. rufen, dann wurde sie unverzüglich wieder ins Lager zurückgebracht. Nun versuchen ihre Verwandten verzweifelt, ihre Freilassung zu erwirken, doch dazu brauchen sie jede erdenkliche Unterstützung.


Anmerkung:

Die "drei Erklärungen": Praktizierende werden unter Gehirnwäsche und Folter gezwungen, diese Erklärungen als Bestätigung zu schreiben, dass sie ihren Glauben aufgegeben haben. Die „drei Erklärungen” hat sich das „Büro 610” ausgedacht und sie bestehen aus einem Reuebekenntnis, einer Garantieerklärung, niemals wieder Falun Gong zu praktizieren und dem Anfertigen einer Namens- und Adressliste aller Familienmitglieder, Freunde und Bekannter, die ebenfalls Praktizierende sind.