Spanien: Oberstes Gericht erkennt Klage von Falun Gong an

(Minghui.de) Spaniens oberstes Gericht entschied am 6. Juni 2006 in einer Gerichtsverhandlung, dass eine von mehreren Opfern vorgebrachte Klage gegen oberste chinesische Beamte wegen Völkermord an Falun Gong in den vergangenen sieben Jahren anerkannt werden kann.

The Advertiser (Australien) berichtete am 7. Juni, dass Spaniens oberstes Gericht am 6. Juni nach einer Anhörung erklärte, dass eine von Falun Gong vorgebrachte Klage gegen obere chinesische Beamte wegen Völkermord fortgesetzt werden könne. Das bedeutet, dass Falun Gong jetzt Berufung gegen eine frühere Ablehnung der Klage durch den Audencia Nacional, Spaniens höchstes Strafgericht, einlegen kann.

In dem Artikel heißt es, dass Falun Gong im September 2004 gegen Jia Qinglin, den Vorsitzenden des Nationalen Komitees der Politischen Beratungskonferenz des chinesischen Volkes, kurz vor dessen Spanienbesuch eine Klage eingereicht hätte. Falun Gong-Praktizierende beschuldigten Jia des Völkermords, als er in den Jahren von 1999 bis 2002 Sekretär des lokalen Komitees der Kommunistischen Partei Chinas (KPC) in Peking war.

Weiter hieß es, dass die Audencia Nacional die Klage abgelehnt hätte, da nicht nachgewiesen worden wäre, dass sich Jia tatsächlich in Spanien befunden hätte. Jedoch entschied das oberste Gericht, dass der Fall in der Tat innerhalb der Zuständigkeit der Gerichte des Landes lag. Dem folgte die Annahme der Klage im Oktober 2005 nach dem Prinzip der „universellen Zuständigkeit”. Das bedeutet, dass die Gerichte Spaniens zuständig sind, Prozesse in Bezug auf Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu führen, wo auch immer sie stattgefunden haben und gleichgültig, welche Staatsangehörigkeit die Angeklagten besitzen.

Diese gerichtliche Entscheidung fiel einen Tag, nachdem ein anderes Gericht in Spanien einen Fall angehört hatte, in dem sieben chinesische Führer während der 80er Jahre des Völkermords, der Folter und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Tibet beschuldigt worden waren.

In dem Artikel wurde ebenfalls berichtet, dass Spanien das erste Land in der Europäischen Union sei, das einen Auslieferungsvertrag mit Peking im November 2005 unterschrieben hätte.

Die Clearwisdom/Minghui-Webseite berichtete am 15. Oktober 2003, dass Falun Gong-Praktizierende gegen den ehemaligen Generalsekretär der KPC, Jiang Zemin, eine Klage wegen Völkermord und Folter im Zuge der Verfolgung von Falun Gong beim spanischen La Audiencia Nacional Gericht eingereicht hätten.