Das Zwangsarbeitslager von Weifang benutzte Drogen, um den Praktizierenden Jiang Guobo zu quälen
(Minghui.de) Am 3. Oktober 2005 wurde der Falun Gong- Praktizierende Jiang Guobo, der seit drei Jahren mittellos und heimatlos ist, von Wang Xiaofeng und ein paar anderen Geheimagenten des Nationalen Sicherheitsbüros der Stadt verfolgt und verhaftet. Er kam ins Haftzentrum Hanting. Er weigerte sich, den Forderungen der Aufseher nachzukommen und trat aus Protest gegen die Verfolgung in den Hungerstreik. Er wurde für 20 Tage an ein Kreuz gebunden. Dabei fiel er viele Male in Ohnmacht und sein Gewicht reduzierte sich auf 35 kg. Im November 2005 befand er sich in Lebensgefahr. Anstatt ihn aber zu entlassen, schickte man ihn für drei weitere Jahre ins Zwangsarbeitslager zurück, in dem er vier Jahre brutal gefoltert worden war.
Jiang setzte seinen Hungerstreik fort. Xu Lihua, Zhu Anle und andere Beamte veranlassten den Gefängnisarzt Dr. Zhang, Herrn Jiang zwangsweise zu ernähren. Für diese Prozedur benutzten sie fingerbreite Nasenschläuche, dadurch wurden bei ihm jedes Mal Blutungen hervorgerufen. Nach einem Monat Aufenthalt mischten sie Drogen in den Nahrungsschlauch, dadurch wurde sein Nervensystem beschädigt und sein Ausscheidungssystem gelähmt und auch andere Organe betroffen.
Nach einigen Monaten waren Herrn Jiangs Körper und Geist durch diese Behandlung ernsthaft geschädigt. Er hatte langandauernde starke Schwindelanfälle, die ihn schwächten. Sein Herzschlag stieg auf 110 bis 120 Schläge pro Minute. Nachts wachte er wegen Harnproblemen auf.
Am 14. April 2006 hatte Herr Jiang die Symptome einer schweren Herzerkrankung. Er befand sich in Lebensgefahr. Die Täter wollten nicht die Verantwortung übernehmen und schickten ihn deshalb in die Nothilfestation des Krankenhauses von Weifeng. Noch am selben Tag wurde er gegen Bezahlung der ärztlichen Behandlung entlassen.
Als Herr Jiang zu Hause war, ging die Verfolgung jedoch noch weiter. Das Nationale Sicherheitsbüro der Stadt ordnete an, dass Herr Jiang ständig unter Beobachtung bleibt. Diese Art der Verfolgung, welche die Beschränkung seiner persönlichen Freiheit einschließt, dauert nun schon zwei Monate und hält immer noch an.
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