Todesmeldung! Falun Gong-Übender Li Wanyun wurde zweimal ins Arbeitslager gesteckt und starb schließlich an der Verfolgung (Foto)

(Minghui.de) Der Falun Gong-Übende Li Wanyun, der aus der Stadt Gongzhuling in der Provinz Jilin stammt, wurde zweimal widerrechtlich zu Arbeitslager verurteilt. Im Juni 2003 wurde er auf Bürgschaft entlassen, als er im Chaoyanggou-Arbeitslager in Changchun in Lebensgefahr schwebte. Jedoch konnte er sich aufgrund der finanziellen Verfolgung eine Behandlung im Krankenhaus überhaupt nicht leisten. Dadurch verschlechterte sich sein körperlicher Zustand und er verstarb am 3. August 2006.

Li Wanyun wurde am 8. September 1962 geboren. Von 1984-1988 studierte er Sportwissenschaft an der Nordostchinesischen pädagogischen Hochschule. Nach seinem Studium arbeitet er im Xingye-Gefängnis in Changchun. Im Oktober 1997 fing er an, Falun Dafa zu praktizieren. Für seine hervorragenden Leistungen am Arbeitsplatz wurde er seitdem mehrmals als ausgezeichneter Mitarbeiter ausgewählt.

Nach dem Beginn der Verfolgungskampagne gegen Falun Gong am 20. Juli 1999 ging Herr Li nach Peking, um eine Petition einzureichen. Im Oktober 1999 nahm man ihn gesetzwidrig gefangen und brachte ihn nach Changchun zurück, wo er in einer Arreststube für 15 Tage festgehalten wurde. In diesem Zeitraum kündigte ihm das Xingye-Gefängnis, weil er auf seinem Glauben bestand und nicht auf Falun Gong, durch das er körperlich und geistlich sehr profitiert hatte, verzichten wollte.

Herr Li klärte die Menschen über die wahren Umstände der Verfolgung von Falun Gong auf und enthüllte die Verleumdungspraktiken der Regierung. Deswegen wurde er erneut festgenommen und im Frühling 2000 widerrechtlich zu einem Jahr „Umerziehung durch Arbeit” verurteilt. Zuerst wurde er im Heizuizi-Arbeitslager in Changchun eingesperrt. Später brachte man ihn zu dem berüchtigten Fenjin-Arbeitslager, wo er weiterer Folter ausgesetzt war. Im Gefängnis litt er an Skabies (Krätze) am ganzen Körper. Die Wunden eiterten und er konnte sich überhaupt nicht anziehen. Wegen seines schlechten körperlichen Zustandes wurde er frühzeitig im November 2000 entlassen.

2002 wurde er zum zweiten Mal gesetzwidrig zu drei Jahren „Umerziehung durch Arbeit” verurteilt, weil er auf seinem Glauben an Falun Dafa bestand. Durch die grausame Folter im Chaoyangguo-Arbeitslager in Changchun war er sehr geschwächt und bekam eine Entzündung am Knochenmark. Im Juni 2003 wurde der bereits dem Tode nahe auf Bürgschaft freigelassen. Seitdem er wieder zu Hause war, blieb er körperlich sehr schwach und konnte weder normal arbeiten noch für sich sorgen.

Bevor Herr Li zum zweiten Mal ins Arbeitslager gebracht wurde, hatten die Polizisten von der Lingxi-Polizeiwache seine Wohnung widerrechtlich durchsucht. Dabei nahmen sie ein Sparbuch von über 10.000 Yuan (1), Bargeld von 4000 Yuan und andere Sachen wie z.B. ein kleines Rundfunkgerät mit. Seitdem waren Herr Lis Familieangehörige mehrmals zur Polizeiwache gegangen, um das beschlagnahmte Geld zurück zu verlangen. Bis jetzt hatte die Polizei nur eingestanden, dass sie 12.000 Yuan weggenommen hatte. Sie gaben aber nur 6.000 Yuan davon zurück.

Wegen dieses skrupellosen Diebstahls, konnte sich Herr Li Wanyun eine medizinische Behandlung überhaupt nicht leisten und seine Krankheit verschlechterte sich. Er starb am 3. August 2006.


Anmerkung:

(1) Yuan ist die chinesische Währungseinheit. Das durchschnittliche Monatseinkommen eines Stadtarbeiters in China beträgt ca. 500 Yuan.