Singapur: Die Angeklagten wollen sich selber verteidigen, die Gerichtsverhandlung wurde vertagt

(Minghui.de) In dem Rechtsfall, in dem die Falun Gong-Praktizierenden in Singapur von der Polizei angeklagt wurden, kam es am 7. August 2006 zu einer neuen Gerichtsverhandlung. Aufgrund der Zweifel an einem gerechten Gerichtsverfahren innerhalb der Justiz von Singapur und der hohen Anwaltskosten hatten sich alle betroffenen Falun Gong-Praktizierenden entschlossen, sich selbst zu verteidigen. Eine Die Anklage „Versammlung ohne Genehmigung” wird vom Gericht nun als zwei Rechtsfälle verhandelt.

Vor und nach dem Besuch von Li Lanqing, dem ehemaligen Chef des Büros 610 der Kommunistische Partei Chinas (KPC), im Juli 2006 in Singapur ereignete sich in Singapur eine Serie von Ereignissen. Zum Beispiel versuchte die Polizei, die Falun Gong-Praktizierenden abzuweisen und ihre Aktivitäten, die Menschen über die wahren Umstände der Verfolgung von Falun Gong aufzuklären, zu verbieten. Die Polizei hatte die Falun Gong-Praktizierenden zweimal angeklagt: Die Falun Gong-Praktizierenden, die im Oktober letzten Jahres in der Wujie Straße die Informationsmaterialien verteilt hatten, wurden wegen „Versammlung ohne Genehmigung” angeklagt; die drei Falun Gong-Praktizierenden, die am 20. Juli 2006 vor der chinesischen Botschaft in Singapur gegen die Verfolgung von Falun Gong durch die KPC protestiert hatten, wurden wegen „Belästigung” angeklagt.

Der Verhandlungstermin für beide Fälle der „Versammlung ohne Genehmigung” war eigentlich bereits am 28. Juli 2006 bei einer Sitzung, die vor der Gerichtsverhandlung stattfand, bereits festgelegt worden. Doch kürzlich änderte sich die Situation. Am 7. August fand vor der Gerichtsverhandlung beim Gericht eine neue Sitzung statt. Der Fall „Versammlung ohne Genehmigung” wird nun als zwei Fälle verhandelt werden. Der eine Fall, die nicht genehmigte Versammlung von fünf Praktizierenden am 22. Oktober 2005, wird zwischen dem 25. und 29. September 2006 vor Gericht verhandelt. Der andere Fall, die nicht genehmigte Versammlung von sechs Praktizierenden am 23. Oktober 2005, wird dann im Oktober gerichtlich verhandelt. Der genaue Termin ist noch nicht festgelegt worden. Der Verhandlungstermin für die Anklage der Belästigung der drei Falun Gong-Praktizierenden bleibt unverändert, er liegt zwischen dem 28. August und 1. September.

Der Weg von „sich gezwungen sehen, sich selbst zu verteidigen” zu „sich freiwillig selbst verteidigen”

Bei der Sitzung am 28. Juli 2006 war der Anwalt gezwungen, auf die Verteidigung der acht Praktizierenden zu verzichten, weil ihm der Richter nicht genug Zeit für die Vorbereitung der Verteidigung gewährte. Später änderte der Richter seine Meinung und wollte dem Anwalt mehr Zeit für die Vorbereitung geben. Doch alle betroffenen Praktizierenden hatten mittlerweile den Entschluss gefasst, sich selbst zu verteidigen.

Warum hatten die Falun Gong-Praktizierenden diese Entscheidung getroffen? Laut den Betroffenen war diese Endscheidung nach sorgfältiger Überlegung getroffen worden.

Frau Huang Caihua, eine der Praktizierenden, sagte, sie sei eine Betroffene im Fall Binhai-Park. Damals hätten fünf Falun Gong-Praktizierende die Übungen praktiziert, während zwei andere Praktizierenden die Informationsmaterialien verteilt hätten. Sie hätten sich gar nicht versammelt, wurden jedoch von der Polizei wegen „Versammlung ohne Genehmigung” angeklagt. Obwohl sie 80.000 Singapur Dollar für einen Anwalt ausgegeben hatte, erfolgte nach einer langen harten Verteidigung vom Richter ohne überzeugende Beweise eine ungerechte Verurteilung. Nachher betonte der Richter noch: „Singapur ist ein sehr kleines Land” und „Wir können ein großes Land nicht beeinflussen.” Mit solchen Ausreden, die einer rechtlichen Grundlage entbehrten, hatte der Richter ihre Berufung zurückgewiesen und hielt das ursprüngliche ungerechte Urteil der höchsten Geldstrafe aufrecht. „Das hat mich sehr enttäuscht”, sagte Huang Caihua.

Frau Wang Yuyi, eine andere Betroffene, bestand von Anfang an darauf, sich keinen Anwalt zu nehmen. Sie sagte: „Der Grund dafür ist, dass das nicht das erste Mal ist, dass uns die Regierung anklagt. Bei den zwei frühreren Fällen haben wir uns einen Anwalt genommen, besonders bei dem Fall im Jahr 2004 haben wir uns viel Mühe gegeben, aber was war das Ergebnis? Es geht darum, dass das kein gerichtlicher Fall ist. Und es gibt auch keine Verbindung zu der Frage, ob wir eine Genehmigung hatten. Die Polizisten, die als Augenzeugen vor Gericht aussagten, sind alles kleine Beamte. Die richtigen Drahtzieher verstecken sich hinter dem Vorhang. Auch wenn du den besten Anwalt hast, was kannst du tun?”

You Xin, eine weitere Praktizierende, erklärte, dass die Anwaltskosten in Singapur sehr hoch seien. Angesichts der Besonderheiten in der Justiz Singapurs würde es keinen großen Einfluss auf diesen Fall ausüben, ob man sich einen Anwalt nehmen würde oder nicht. Sie sagte: „Seit der Verfolgung von Falun Gong durch die KPC senden die Medien von Singapur nur die Falun Gong verleumdenden Berichte der KPC, so dass viele Menschen Falun Gong missverstehen. Ich finde es sinnvoller, wenn wir die ersparten Anwaltskosten dafür ausgeben, mehr Einheimische über den Organraub an lebenden Falun Gong-Praktizierenden durch die KPC zu informieren. Die unter Kontrolle stehenden Medien von Singpur haben bisher überhaupt nicht auf diese Angelegenheit reagiert, die die ganze Welt bestürzt, deshalb wissen viele Menschen gar nichts davon.”

Die Veränderung der Entscheidung des Gerichtes

Informationen zufolge schwankte die Entscheidung des Gerichtes immer wieder darüber, wann diese zwei Fälle gerichtlich verhandelt werden sollten. Am 28. Juli verlangte die Anwältin der Angeklagten bei der ersten Sitzung vor der Verhandlung mehr Zeit für die Vorbereitung der zwei Fälle, aber der Richter gewährte ihr nur maximal drei Wochen, so dass die Anwältin auf die Verteidigung eines Falles verzichten musste.

Laut Aussagen der betreffenden Praktizierenden hatte der Richter seit dem 1. August vor, ihre Fälle zu vertagen. Aber er hoffte, dass sie sich einen Anwalt nehmen würden. Doch alle betroffenen Falun Gong-Praktizierenden hatten sich entschlossen, sich selbst zu verteidigen.

Am 7. August hoffte der Richter bei der Sitzung immer noch, dass sich die Falun Gong-Praktizierenden einen Anwalt nehmen würden. Die Sitzung war eigentlich auf 14:30 Uhr gelegt gewesen, aber der Richter rief zuerst nur die Anwälte beider Parteien zu sich sprach hinter verschlossener Tür mit ihnen. Später kam die Anwältin heraus und erzählte, dass der Richter sehr wütend sei und sie gefragt hätte, warum sie auf die Verteidigung eines Falles verzichtet hätte. Sie antwortete, dass das nicht ihre persönliche Endscheidung gewesen sei.

Der Richter erschien erst nach 16:00 Uhr und erklärte die Sitzung für eröffnet. In der Zwischenzeit wurde das Sicherheitspersonal des Gerichtes mehrmals gefragt, wie lange noch gewartet werden müsse, bis der Richter käme. Die Antwortet lautete immer: „Der Richter telefoniert gerade.”