Herr Wang Xiaolun ist von zwei Polizisten bis zur Lähmung geschlagen worden, seine Familienangehörigen erstatteten Anzeige

(Minghui.de) Die Familienangehörigen von Wang Xiaolun, einem Falun Gong-Praktizierenden aus dem Landkreis Xiong, Provinz Hebei, haben vor kurzem die Polizisten des Büros 610, Zhao Kejun und Zhao Jun, bei der Staatsanwaltschaft der Stadt Baobeidian angezeigt. Die beiden Beamten hatten Wang Xiaolun dermaßen gefoltert, dass dieser gelähmt ist. Die Staatsanwaltschaft hat die Anzeige angenommen.

Am 7. Juni 2006 wurden Wang Xiaolun und vier weitere Falun Gong-Praktizierende von Polizisten der Gaoqiao-Polizeiwache entführt und stundenlang gefoltert und gequält. Am 8. Juni brachte man sie in das Untersuchungsgefängnis der Stadt Gaobeidian. Die fünf Praktizierenden wurden dort von Polizisten des Büros 610, Zhao Kejun und Zhao Jun, auf äußerst grausame Weise gefoltert. Herr Wang Xiaolun trug schwere Verletzungen davon. Laut Untersuchungsergebnis eines Krankenhauses in der Stadt Baoding war sein Halswirbel gebrochen und er hatte eine Extravasation im Rückenwirbel sowie gelähmte Beine.

Mehrmals haben Wangs Familienangehörigen dessen Freilassung bei der Polizei in Gaobeidian gefordert, jedoch ohne Erfolg. Seine Ehefrau, Guo Donghua, wurde anschließend verhaftet und für sieben Tage in eine Gehirnwäscheeinrichtung in Baoding gesteckt.

Ein guter Mensch ist von Polizisten zum Gelähmten geschlagen worden und hat kein Geld für eine medizinische Behandlung. Wangs Familienangehörigen verlangten das von der Polizei beschlagnahmte Bargeld zurück, wurden aber barbarisch behandelt. Aufgrund der Verbrechen jener Polizisten haben die Familienangehörigen kürzlich Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Gaobeidian erstattet. Die Staatsanwaltschaft Gaobeidian hat die Anzeige angenommen.

Anmerkung:
Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.