Frau Ji Yingping aus der Stadt Jiamusi dreimal festgenommen, nun im Frauengefängnis in der Stadt Harbin inhaftiert

(Minghui.de) Frau Ji Yingping, eine Falun Gong-Praktizierende aus der Stadt Jiamusi wurde dreimal festgenommen, weil sie darauf bestand, Falun Gong weiterhin zu praktizieren. Sie wird zurzeit im Frauengefängnis der Stadt Harbin festgehalten. Nach den körperlichen Misshandlungen, die sie erdulden musste, ist sie sehr ausgemergelt.

Am 29. Oktober 1999 wurde Ji Yingping erstmalig zu Hause festgenommen. Ein lokaler Polizeibeamter mit dem Familiennamen Cong von der Polizeistation Changsheng aus der Zweigniederlassung Dongfeng der Jiamusi Polizeistation betrat ihre Wohnung und fragte sie: „Praktizieren Sie weiterhin Falun Gong? Falls die Antwort ,ja' ist, muss ich Sie zur Polizeistation mitnehmen.” Ji Yingping antwortete: „Falun Gong ist wunderbar. Warum sollte ich das Praktizieren beenden? Ich habe nichts Falsches getan. Was ist am Praktizieren von Falun Gong auszusetzen?» Der Polizeibeamte Cong nahm sie dann gewaltsam mit zur Polizeistation. Dort angekommen, erzählte der Polizist ihr: „Wenn Sie das Praktizieren aufgeben, werden wir Sie freilassen. Wenn Sie weiterhin darauf bestehen, Falun Gong auszuüben, werden wir Sie in eine Haftanstalt schicken.” Ji Yingping wurde in eine Haftanstalt überführt, weil sie folgende Antwort gab: „Ich werde das Praktizieren von Falun Gong fortsetzen.” Sie wurde 43 Tage lang in der Haftanstalt gefoltert. Ihre Familie machte zahlreiche Versuche, um mit Chen Wanyou von der Polizeistation wegen ihrer Freilassung zu verhandeln. Am Ende zahlte ihre Familie 2.000 Yuan für ihre Freilassung.

Eine zweite Festnahme von Frau Ji geschah am 12.Dezember 2002, als sie nach Shunhelou reiste, um eine ehemalige Klassenkameradin zu besuchen. Polizisten der Bahnhofstation der Stadt Jiamusi nahmen sie mit, als sie eine Treppe hinunterging. Später brachte man sie in die Polizeistation von Jiamusi. Sie wurde in der Haftanstalt in Jiamusi mehr als einen Monat lang festgehalten und anschließend zu zwei Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Bei einer körperlichen Untersuchung stellte man fest, dass sie die Aufnahmequalifikation für das Arbeitslager nicht bestehen konnte. Darum verweigerte das Arbeitslager ihre Aufnahme und informierte darüber Chen Wanyou von der Polizeiabteilung. Chen erwiderte dann: „Nehmt sie dort übergangsweise auf”.

In dem Arbeitslager litt Frau Ji unter schwerer Folter. Sie wurde einmal gezwungen, mit angelegten Handschellen 30 Minuten lang in der Position des „Tragens eines Schwertes auf dem Rücken” zu verharren. Die Handschellen schnitten sich in ihr Fleisch. Ihre Hände waren geschwollen wie zwei Dampfbrötchen. Sie konnte weder ihre Arme anheben, noch sich selbst anziehen. Es war so qualvoll, dass sie nachts nicht einschlafen konnte. Aufgrund der erlittenen Folter im Arbeitslager konnte sie nicht mehr gehen. Die Leitung des Arbeitslagers hatte Angst davor, für ihren Zustand die Verantwortung tragen zu müssen und schickte sie zwecks Untersuchung in ein Krankenhaus. Dort stellte man bei ihr die Diagnose eines bösartigen Schilddrüsentumors fest. Selbst unter diesen Begebenheiten forderte die Polizeistation in Jiadong (dort wurde ihr Fall behandelt) von ihrer Familie für ihre Auslieferung Geld, bevor die Freilassung geschah. Ihre Familie zahlte 2.000 Yuan. Am 26. März 2003 kehrte Frau Ji wieder nach Hause zurück.

Frau Ji wurde am 19. Mai 2005 zum dritten Mal verhaftet, als sie zu Zhang Qinghuas Haus ging, um sich von ihm zu verabschieden. Als sie an die Tür klopfte, nahm die Polizei der Shunhe Polizeistation im Bezirk Qianjin, die sich dort versteckt hatte, sie mit und brachte sie in eine Haftanstalt.

Nach einer zweimonatigen Haftzeit erbrach Frau Ji Blut als Folge der Folter. Darüber hinaus fühlte sie sich krank und sehr schwach. Ihre Familie ging zu der Polizeiabteilung und dem Büro 610 in der Stadt, um ihre Freilassung zu verlangen. Erst nachdem sie diese Forderung viele Male gestellt hatte, stimmten die Verantwortlichen einer körperlichen Untersuchung an Ji Yingping zu. Die Diagnose zeigte, dass Ji Yingping geschlossene Tuberkulose hatte und ihr Tumor bösartig war. Auf diese Weise mussten sie für Frau Ji ein Dokument mit dem Titel „Warten auf die Verurteilung” bearbeiten, aber sie wurde bis zum 27. Juli nicht freigelassen. Frau Ji legte bei einem Gericht höherer Instanz Berufung ein; allerdings wurde das ursprüngliche Urteil bestätigt und der Fall von Frau Ji an das Bezirksgericht in Qianjin zurückverwiesen. Sie forderten ihre Überführung in ein anderes Gefängnis und die Verbüßung der Haftstrafe außerhalb des Gefängnisses. Der Richter Wang Li des Qianjin Bezirksgerichts suchte die Familie von Frau Ji auf und sagte ihr: „Bringt sie zu unserem Gericht. Sie braucht nur einfach ein Dokument zu unterzeichnen, welches besagt, dass sie in ein anderes Gefängnis überführt wird. Dann kann sie als freie Person wieder gehen. Ich will euch auf keinen Fall täuschen.» Nachdem Frau Ji zum Bezirksgericht in Qianjin gegangen war, erhielt sie jedoch keine Erlaubnis zurückzukommen. Ohne Zustimmung ihrer Familie schickte man sie direkt in eine Haftanstalt und überführte sie dann in das Frauengefängnis in der Stadt Harbin. Als man sie ins Gefängnis brachte, verweigerte der Gefängnisdirektor ihre Aufnahme. Die Polizei der Haftanstalt, die sie auch dort hingebracht hatte, bestand jedoch auf ihrem Verbleib im Gefängnis. Dies wurde vor allem von einem Polizisten mit dem Nachnamen Cui eingefordert.

Gegenwärtig ist Ji Yingping abgezehrt und leidet unter verschiedenen schweren Krankheiten einschließlich Tuberkulose. Ihre Herzschlagfrequenz beträgt mehr als 100 pro Minute. Sie hat oft hohes Fieber und ihr Schilddrüsentumor ist angeschwollen. Ihre Familie ging viele Male zu diesem Gefängnis, um ihre Freilassung zu fordern. Alle ihre Anträge wurden abgelehnt.